Wie ist die Rechtslage?
- Eine Wohnung wird bei Tage inspiziert, der Vertrage geschlossen. Nach Einzug stellt sich heraus, dass sich in unmittelbarer Nähe eine Diskothek (Mi, Fr, Sa ab 24:00 - 6:00 h) gibt, die die Wände erzittern läßt (Lautstärke natürlich inklusive).
Frage: Hätte der Vermieter (Anwalt und Zwangsverwalter) darauf hinwiesen müssen (kann man seine Maklergebühr zurückverlangen bei Neusuche einer Wohnung)? Wie sieht es mit Mietminderung aus? Muß der Vermieter (bei nichtkorrektur) einen neuen Umzug zahlen? - Die untere Eingangtür läßt sich nicht schließen (der Briefkasten läßt sich deshalb nicht nutzen), es wurde das erste mal in der Wohung eingebrochen, die Wohnungseingangstür läßt sich noch nicht endgültig schließen.
- Durch die offene Tür ist der Keller angezündet worden und der Keller ist nicht mehr nutzbar - Mietminderung od. andere Rechte?