Discolärm hinweispflichtig + andere Mängel!

Wie ist die Rechtslage?

  1. Eine Wohnung wird bei Tage inspiziert, der Vertrage geschlossen. Nach Einzug stellt sich heraus, dass sich in unmittelbarer Nähe eine Diskothek (Mi, Fr, Sa ab 24:00 - 6:00 h) gibt, die die Wände erzittern läßt (Lautstärke natürlich inklusive).
    Frage: Hätte der Vermieter (Anwalt und Zwangsverwalter) darauf hinwiesen müssen (kann man seine Maklergebühr zurückverlangen bei Neusuche einer Wohnung)? Wie sieht es mit Mietminderung aus? Muß der Vermieter (bei nichtkorrektur) einen neuen Umzug zahlen?
  2. Die untere Eingangtür läßt sich nicht schließen (der Briefkasten läßt sich deshalb nicht nutzen), es wurde das erste mal in der Wohung eingebrochen, die Wohnungseingangstür läßt sich noch nicht endgültig schließen.
  3. Durch die offene Tür ist der Keller angezündet worden und der Keller ist nicht mehr nutzbar - Mietminderung od. andere Rechte?

Hallo Kai,

  1. Eine Wohnung wird bei Tage inspiziert, der Vertrage
    geschlossen. Nach Einzug stellt sich heraus, dass sich in
    unmittelbarer Nähe eine Diskothek (Mi, Fr, Sa ab 24:00 - 6:00
    h) gibt, die die Wände erzittern läßt (Lautstärke natürlich
    inklusive).
    Frage: Hätte der Vermieter (Anwalt und Zwangsverwalter) darauf
    hinwiesen müssen (kann man seine Maklergebühr zurückverlangen
    bei Neusuche einer Wohnung)? Wie sieht es mit Mietminderung
    aus? Muß der Vermieter (bei nichtkorrektur) einen neuen Umzug
    zahlen?

Es waren weder Makler noch sonst jemand verpflichtet auf die Disco hinzuweisen. Die Rechtsprechung geht jedoch davon aus, dass sich ein Mieter über sein Umfeld informiert. Eine Mietminderung richtet sich nach Höhe und Dauer des Lärms. Hier ist die Ortspolizeibehörde oder in einigen Bundesländern die Gewerbeaufsicht zu informieren. Teilweise haben diese Behörden mobile Einsatzkräfte, die auch zu später Stunden Messungen durchführen.

  1. Die untere Eingangtür läßt sich nicht schließen (der
    Briefkasten läßt sich deshalb nicht nutzen), es wurde das
    erste mal in der Wohung eingebrochen, die Wohnungseingangstür
    läßt sich noch nicht endgültig schließen.

Dieser Mangel war wohl bei Bezug schon bekannt. Also keine Mietmidnerung. Nur Anspruch auf Beseitigung des Mangels.

  1. Durch die offene Tür ist der Keller angezündet worden und
    der Keller ist nicht mehr nutzbar - Mietminderung od. andere
    Rechte?

Ich unterstelle, dass der Vorgang polizeilich aufgenommen und untersucht ist. Für den Keller kann etwa die Miete um 25 EUR gemindert werden. Der Vermieter ist verpflichtet den Mangel zu beseitigen.

Gruss Günter