Mietmängel - Mietminderung

Hallo,

angenommen, ein Vermieter hält sich nicht an die Vereinbarung, die Toilette eines Miethauses so instand zu setzen, dass sie genutzt werden kann. Es befindet sich zwar eine zweite Toilette in diesem Wohnhaus, diese gehört allerdings – auch mietvertraglich – zu einer angegliederten Praxis und kann selbstverständlich nicht während der Praxiszeiten privat genutzt werden (darf sie rechtlich sowieso nicht). Angenommen der Vermieter beseitigt diesen Mangel auch trotz Aufforderung (schriftlich) nicht und der Mieter beabsichtigt, die Miete zu mindern. Wie hoch dürfte diese Mietminderung sein?

Angenommen, im Schlafzimmer ist das Fenster so stark verrottet, dass es nicht geöffnet/geschlossen werden kann. Kann auch hier der Vermieter mit einer Mietminderung daran erinnert werden, dass er das Fenster zu einem festen Termin ersetzen wollte?

Und angenommen, die zum Haus gehörende und mit gemietete Garage wird vom Vermieter nicht zur Verfügung gestellt, weil das Freiräumen ihm offensichtlich zu lästig ist? Mietminderung – wenn ja, wieviel?

Es mag sich vielleicht so anhören, als wollte hier jemand „billiger“ wohnen, als abgesprochen. Aber so ist es ganz gewiss nicht! Vielmehr könnte es sich darum handeln, dass dies zum einen nur ein Teil der beträchtlichen Gesamtmängel ist und der Mieter nach drei Monaten bitten, betteln, schreiben irgendwie den Kaffee ziemlich auf hat. Also – bitte nicht missverstehen!

Ein lieber Gruß
von
Gaby

Hallo,

angenommen, ein Vermieter hält sich nicht an die Vereinbarung,
die Toilette eines Miethauses so instand zu setzen, dass sie
genutzt werden kann. Es befindet sich zwar eine zweite
Toilette in diesem Wohnhaus, diese gehört allerdings – auch
mietvertraglich – zu einer angegliederten Praxis und kann
selbstverständlich nicht während der Praxiszeiten privat
genutzt werden (darf sie rechtlich sowieso nicht). Angenommen
der Vermieter beseitigt diesen Mangel auch trotz Aufforderung
(schriftlich) nicht und der Mieter beabsichtigt, die Miete zu
mindern. Wie hoch dürfte diese Mietminderung sein?

Eine Mietminderung von 20 % ist hier durchaus angebracht. Soweit es am Ort einen Mietspiegel gibt ist es durchaus möglich, dass dort die Nutzung der Toilette ausserhalb der Wohnung aufgeführt ist und dann kann dieser Satz ( meist 10-20 % ) genommen werden. Das LG Berlin hat unter WM 88, 213 sogar eine Mietminderung von 80 % erklärt.

Angenommen, im Schlafzimmer ist das Fenster so stark
verrottet, dass es nicht geöffnet/geschlossen werden kann.
Kann auch hier der Vermieter mit einer Mietminderung daran
erinnert werden, dass er das Fenster zu einem festen Termin
ersetzen wollte?

ja, auch hier 10 % und zwar von der Höhe der Miete des entsprechenden Raumens. Das Schlafzimmer wird mit 12 % der Gesamtwohnfläche angesetzt. Hiervon also den Quadratmeterpreis feststellen und dann von den anteiligen Kosten des Schlafzimmers den Wert von 10 % berechnen.

Und angenommen, die zum Haus gehörende und mit gemietete
Garage wird vom Vermieter nicht zur Verfügung gestellt, weil
das Freiräumen ihm offensichtlich zu lästig ist? Mietminderung
– wenn ja, wieviel?

Ist eine Garage mit einem getrennten Preis mitvermietet ist es einfach. Dann eben den Betrag der Garage einbehalten. Ist die Garage im Mietvertrag enthalten und nicht gesondert ausgewiesen, dann den regionalen Preis nehmen, etwa 25-35 EURO/Monat.

Es mag sich vielleicht so anhören, als wollte hier jemand
„billiger“ wohnen, als abgesprochen. Aber so ist es ganz
gewiss nicht! Vielmehr könnte es sich darum handeln, dass dies
zum einen nur ein Teil der beträchtlichen Gesamtmängel ist und
der Mieter nach drei Monaten bitten, betteln, schreiben
irgendwie den Kaffee ziemlich auf hat. Also – bitte nicht
missverstehen!

Dem Vermieter erklären - schriftlich - dass ab sofort die Miete gemindert wird. Soweit schon früher der Mangel gemeldet wurde und auch ein Rückbehalt erklärt ist, nun diese Mietminderungen verrechnen.

Gruss Günter

Lieber Günter,

lieben Dank für deine Antwort. Dies hilft mir alles sehr weiter!

Eine Frage habe ich noch bzgl. der Toilette: Ist mit der Mietminderung von 10-20% gemeint, dass auch dies von der Größe des Raumes abhängig ist? Das wäre ja fatal. Das Haus hat ja eigentlich gar keine nutzbare Toilette und würde dann nur ein paar Euro Mietminderung ausmachen (die Toilette hat vielleicht 2qm). Dann nämlich befürchte ich, dass ein Vermieter bei einer so geringen Mietminderung lieber diese in Kauf nimmt, als dass er das Räumchen saniert.

Einen schönen Abend wünsche ich.

Gruß Gaby

Hallo,

angenommen, ein Vermieter hält sich nicht an die Vereinbarung,
die Toilette eines Miethauses so instand zu setzen, dass sie
genutzt werden kann. Es befindet sich zwar eine zweite
Toilette in diesem Wohnhaus, diese gehört allerdings – auch
mietvertraglich – zu einer angegliederten Praxis und kann
selbstverständlich nicht während der Praxiszeiten privat
genutzt werden (darf sie rechtlich sowieso nicht). Angenommen
der Vermieter beseitigt diesen Mangel auch trotz Aufforderung
(schriftlich) nicht und der Mieter beabsichtigt, die Miete zu
mindern. Wie hoch dürfte diese Mietminderung sein?

Eine Mietminderung von 20 % ist hier durchaus angebracht.
Soweit es am Ort einen Mietspiegel gibt ist es durchaus
möglich, dass dort die Nutzung der Toilette ausserhalb der
Wohnung aufgeführt ist und dann kann dieser Satz ( meist 10-20
% ) genommen werden. Das LG Berlin hat unter WM 88, 213 sogar
eine Mietminderung von 80 % erklärt.

Angenommen, im Schlafzimmer ist das Fenster so stark
verrottet, dass es nicht geöffnet/geschlossen werden kann.
Kann auch hier der Vermieter mit einer Mietminderung daran
erinnert werden, dass er das Fenster zu einem festen Termin
ersetzen wollte?

ja, auch hier 10 % und zwar von der Höhe der Miete des
entsprechenden Raumens. Das Schlafzimmer wird mit 12 % der
Gesamtwohnfläche angesetzt. Hiervon also den Quadratmeterpreis
feststellen und dann von den anteiligen Kosten des
Schlafzimmers den Wert von 10 % berechnen.

Und angenommen, die zum Haus gehörende und mit gemietete
Garage wird vom Vermieter nicht zur Verfügung gestellt, weil
das Freiräumen ihm offensichtlich zu lästig ist? Mietminderung
– wenn ja, wieviel?

Ist eine Garage mit einem getrennten Preis mitvermietet ist es
einfach. Dann eben den Betrag der Garage einbehalten. Ist die
Garage im Mietvertrag enthalten und nicht gesondert
ausgewiesen, dann den regionalen Preis nehmen, etwa 25-35
EURO/Monat.

Es mag sich vielleicht so anhören, als wollte hier jemand
„billiger“ wohnen, als abgesprochen. Aber so ist es ganz
gewiss nicht! Vielmehr könnte es sich darum handeln, dass dies
zum einen nur ein Teil der beträchtlichen Gesamtmängel ist und
der Mieter nach drei Monaten bitten, betteln, schreiben
irgendwie den Kaffee ziemlich auf hat. Also – bitte nicht
missverstehen!

Dem Vermieter erklären - schriftlich - dass ab sofort die
Miete gemindert wird. Soweit schon früher der Mangel gemeldet
wurde und auch ein Rückbehalt erklärt ist, nun diese
Mietminderungen verrechnen.

Gruss Günter

Hallo, in diesem Fall kannst Du 20 % abziehen. Der Raum ist überhaupt nicht nutzbar. Also nicht von der Tabelle oben verrückt machen lassen.

Gruss Günter

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