Hallo,
angenommen, ein Vermieter hält sich nicht an die Vereinbarung, die Toilette eines Miethauses so instand zu setzen, dass sie genutzt werden kann. Es befindet sich zwar eine zweite Toilette in diesem Wohnhaus, diese gehört allerdings – auch mietvertraglich – zu einer angegliederten Praxis und kann selbstverständlich nicht während der Praxiszeiten privat genutzt werden (darf sie rechtlich sowieso nicht). Angenommen der Vermieter beseitigt diesen Mangel auch trotz Aufforderung (schriftlich) nicht und der Mieter beabsichtigt, die Miete zu mindern. Wie hoch dürfte diese Mietminderung sein?
Angenommen, im Schlafzimmer ist das Fenster so stark verrottet, dass es nicht geöffnet/geschlossen werden kann. Kann auch hier der Vermieter mit einer Mietminderung daran erinnert werden, dass er das Fenster zu einem festen Termin ersetzen wollte?
Und angenommen, die zum Haus gehörende und mit gemietete Garage wird vom Vermieter nicht zur Verfügung gestellt, weil das Freiräumen ihm offensichtlich zu lästig ist? Mietminderung – wenn ja, wieviel?
Es mag sich vielleicht so anhören, als wollte hier jemand „billiger“ wohnen, als abgesprochen. Aber so ist es ganz gewiss nicht! Vielmehr könnte es sich darum handeln, dass dies zum einen nur ein Teil der beträchtlichen Gesamtmängel ist und der Mieter nach drei Monaten bitten, betteln, schreiben irgendwie den Kaffee ziemlich auf hat. Also – bitte nicht missverstehen!
Ein lieber Gruß
von
Gaby