Vormieter zieht verzögert aus

Hallo zusammen,

was passiert wenn ich eine neue Wohnung gemietet habe und der Vormieter schafft es nicht rechtzeitig auszuziehen. Dabei liegt keine höhere Gewalt zugrunde, sondern er zieht in sein Eigenheim und setzt Prioritäten auf den Ausbau des eigenen Hauses und vernachlässigt den Auszug.

Die jetztige Wohnung wurde bereits auf Ende des Monats gekündigt, so dass ich eigentlich keine „offizielle“ Bleibe habe. Unterkommen tut man ja immer, aber was macht man in so einem Fall?

Vielen Dank

Grüße Al

Hi,

(vorbehaltlich anderslautender Antworten von GünterW und anderen echten Fachleuten)

Du hast einen Mietvertrag zum Datum x mit Deinem Vermieter geschlossen.
Dieser hat dafür zu sorgen, daß Du dann auch in die Wohnung kommst und sie nutzen kannt.

Das Weitere findest Du in diesem Artikel: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Gruß

Winni

Hallo,

(vorbehaltlich anderslautender Antworten von GünterW und
anderen echten Fachleuten)

Du bist sicher auch Fachmann. Stell das Licht nicht so tief.

Du hast einen Mietvertrag zum Datum x mit Deinem
Vermieter geschlossen.
Dieser hat dafür zu sorgen, daß Du dann auch in die Wohnung
kommst und sie nutzen kannt.

Das Weitere findest Du in diesem Artikel:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Volle Zustimmung zu dem Hinweis von Winni. Vorsorglich sollte mit dem Vermieter kurz ein Gespräch geführt werden. Dabei sollten sich der künftige Mieter und der Vermieter insoweit einig werden, dass der künftige Mieter den Vermieter vorsorglich schriftlich hinweist, dass er bei verhindertem Einzug Schadenersatzansprüche geltend macht und er, der Vermieter, diese vorsorglich dem ausziehenden Mieter mitteilen soll. Dem Mieter, der nicht auszieht, muss klar sein, dass er Schadenersatz zahlen muss für alle Schäden die entstehen, sei dies der angetretenen Urlaub, der nun nicht zum Umzug genutzt werden kann, eine Absage an eine Möbelspedition, eine vorübergehend Unterkunft in einem Hotel oder die Verpflegung ausserhalb der Wohnung incl. der Nutzung eins öffentlicheh Schwimmbades wenn kein eigenes Bad zur Verfügung steht.

Gruss Günter

Hallo,

(vorbehaltlich anderslautender Antworten von GünterW und
anderen echten Fachleuten)

Du bist sicher auch Fachmann. Stell das Licht nicht so tief.

Ich habe mir das Wissen hier im Forum angelesen, ansonsten bin ich angehender Inschenör oder wie man das schreibt *gfg*

Gruss Günter

Gruß

Winni