Hallo,
Quelle: Ausschnitt aus einem möglichen Mietvertrag, allg. Betriebskosten:
- Gemeinschaftsantennen-Anlage
- private Verteilanlage für Breitbandkabel
- Grundgebühr für Breitbandanschluß
Wie würdet Ihr die Punkte verstehen ? Sind die Kosten für einen Kabelanschluß in der Miete enthalten oder nicht (Version Mieter)?
Ist vielleicht nur der gesetzlich verankerte Anspruch auf die öffentlichrechtlichen Sender enthalten ? Handelt es sich vielleicht nur um die Bereitstellung nicht um die monatl. Grundgebühr (Version Vermieter)?
Muß der mögliche Mieter selbst für den Kabelanschluß die monatl. Beiträge entrichten?
Hi,
ich würde darunter verstehen:
- Kabelanschluss bis in die Wohnung (dh. damit zahlst Du für die Empfangstechnik und deren Wartung)
- GEZ musst Du sowieso extra bezahlen, dass ist an die Person, nicht an die Wohnung gebunden und in keinem Mietvertrag inclusive.
A.
Hallo Andre
Quelle: Ausschnitt aus einem möglichen Mietvertrag, allg.
Betriebskosten:
- Gemeinschaftsantennen-Anlage
- private Verteilanlage für Breitbandkabel
- Grundgebühr für Breitbandanschluß
Wie würdet Ihr die Punkte verstehen ? Sind die Kosten für
einen Kabelanschluß in der Miete enthalten oder nicht (Version
Mieter)?
Hier fehlen wesentlich Hinweise. Hat der Vermeietr mit dem Mieter vereinbart, dass er diese Kosten tragen soll -zB. unter Hinweis auf § 27 II. BV, Anl. 3- wie genau sind die Betriebskosten geregelt.
Ist vielleicht nur der gesetzlich verankerte Anspruch auf die
öffentlichrechtlichen Sender enthalten ? Handelt es sich
vielleicht nur um die Bereitstellung nicht um die monatl.
Grundgebühr (Version Vermieter)?
Einmal abgesehen davon, dass mir im Moment unklar ist, was vereinbart ist, bedeutet ein Verweis auf diese Positionen nur, dass der Mieter neben der Miete diese Kosten zahlen muss. An wen muss dort nicht stehen. Kabel kann vereinbart sein, dass diese Gebühr in der Miete enthaltne ist oder dass der Mieter direkt oder an den Vermieter diese kosten zahlt. GEZ muss er grundsätzlich zahlen.
Bitte mal unter § 3-4 ( etwa ) prüfen,
Muß der mögliche Mieter selbst für den Kabelanschluß die
monatl. Beiträge entrichten?
Kommt auf die Vereinbarung an. Hier bitte nähere Infos was wie vereinbart ist.
Gruss Günter
allg. Betriebskosten:
12) Grundgebühr für Breitbandanschluß
Wo soll der Unterschied sein, ob die Entgelte für den Kabelanschluß über die Nebenkosten umgelegt werden oder aber ob der Mieter selbst einen Vertrag mit der Kabelgesellschaft schließt?
Danke für die zahlreichen Antworten !!
Im Klartext. Wir sind davon ausgegangen, daß der Vermieter einen Vertrag mit der Kabelgesellschaft hat und die Kosten dafür über die Betriebskosten (Grundgebühr für Breitbandanschluß) laufen. Der Anschluß war ja auch nicht abgeschaltet. Wie wir nun erfahren haben, ist dies nicht der Fall.
So haben wir fast ein Jahr „schwarzgesehen“. Und weil´s so schön war sollen wir die Gebühren nachzahlen und eine saftige Strafe bezahlen.
Andre
Hallo Andre,
hier dürfte die Nachzahlung zwar gerechtfertigt sein, jedoch sollte auf jeden Fall gegen eine „Strafe“ Widerspruch eingelegt werden. Hier liegt ein Irrtum vor. Dieser kann durch Zahlung rückwirkend geheilt werden.
Gruss Günter
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