Hallo,
da bei uns die Kabel-Kosten extrem steigen werden, möchten wir gerne auf das digitale TV umsteigen. Deshalb haben wir ein Kündigungsschreiben für das Kabelfernsehen an unseren Vermieter geschrieben. Allerdings kam ein Schreiben zurück mit Inhalt: Kündigung des Kabelfernsehens geht nicht, schliesslich ist es in der Miete enthalten. Aber das ist doch möglich, oder? Schliesslich werden diese Kosten ja auch einzeln in der Nebenkostenabrechnung aufgelistet.
Gibt es da Paragraphen?
Vielen Dank
Steffi
Schliesslich werden diese Kosten ja auch einzeln in der
Nebenkostenabrechnung aufgelistet.
Das werden Grundsteuer und Heizung auch. Und die kannst Du genausowenig einzeln kündigen.
Hallo Steffi,
den Kabelanschluss kann der Mieter nur dann kündigen, wenn dadurch nicht ein Vertragsverhältnis des Vermieters für andere Kabelanschlüsse in derselben Immobilie zu wirtschaftlichen, nachteiligen Folgen führt. In einem Mehrfamilienhaus ist der auf einer gemeinsamen Abrechnung beruhende Kabelanschluss nicht kündbar. Wenn der Mieter jedoch direkt mit der Kabelgesellschaft einen Vertrag hat, kann er diesen kündigen.
Gruss Günter
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