Was gehört zum 'Renovieren'?

Hallo Fachleute,

in den allgemeinen Mietverträgen ist ja geregelt, daß in gewissen Zeitabständen die Wohnung zu renovieren ist. So weit, so gut. Was ist aber unter „Renovieren“ zu verstehen? Gehört da auch eine (in der Wohnung befindliche) Holztreppe dazu, die vom Vermieter so unsachgemäß gestrichen wurde, daß schon nach 3 Jahren der Lack abplatzt? Was ist mit Türen? Sind die auch vom Mieter zu streichen und wenn ja, in welchen Abständen? Oder heißt „Renovieren“ einfach weiße Wände und gut ist? Fragen über Fragen…

Schonmal Danke für Eure Antworten

gruß - hans
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Hallo Fachleute,

in den allgemeinen Mietverträgen ist ja geregelt, daß in
gewissen Zeitabständen die Wohnung zu renovieren ist. So weit,
so gut. Was ist aber unter „Renovieren“ zu verstehen? Gehört
da auch eine (in der Wohnung befindliche) Holztreppe dazu, die
vom Vermieter so unsachgemäß gestrichen wurde, daß schon nach
3 Jahren der Lack abplatzt? Was ist mit Türen? Sind die auch
vom Mieter zu streichen und wenn ja, in welchen Abständen?
Oder heißt „Renovieren“ einfach weiße Wände und gut ist?
Fragen über Fragen…

Hallo Hans,

kommt auf den Mietvertrag und die dort vereinbarte Regelung an. Sie kann auch unwirksam sein. Daher kann nur allgemein und nur bedingt zur Frage etwas gesat werden. Abschliesend wird nur nähere Hinweise geben könnmen, wer den Vertrag vollumfänglich kennt.

Renovierung heisst üblicherweise Malern und Streichen von Decken und Wänden ( in Einzelfäälen auch Tapezieren), Streichen der Innentüre, Streichen der Innenfensterrahmen, Streichen von Einbauteilen, notfalls auch Treppe, wenn diese in der Wohnung ist. Ebenso gehören Heizkörper dazu. Ob und wie jedoch diese Arbeiten geschuldet sind muss man mit dem Mietvertrag abklären. da der Hinweis _Stuttgart in der Anschrift steht vermute ich, dass ein Mietvertrag von Haus- und Grund Stuttgart vorliegt. Bitte dann mal nachsehen ob unter § 16-18 nicht ein Hinweis auf die sogenannte Quotenklausel ( prozentualer Anteil) vorhanden ist.

Gruss Günter