Hallo an die Experten,
angenommen ein Vermieter baut das Dachgeschoss über der Wohnung des Mieters aus. Eines Tages schlägt er die neue Dachterrasse heraus, dichtet den Boden aber nicht gleich ab. Weil es nachts regnet, entsteht ein größerer Wasserschaden in der Wohnung des Mieters - das Bad steht komplett unter Wasser (bis zum morgen ergibt sich ein Wasserstand von ca. drei Zentimetern), eine Küchenwand und Teile einer Dielenwand/decke sind durchnässt. Hat der Mieter - abgesehen von der Renovierung, die durch den Vermieter durchgeführt wird - Anspruch auf eine Mietminderung? Wenn ja, auf wieviel? Wie ist in einem solchen Fall vorzugehen?
Vielen Dank für eure Hilfe!!
Sarah
Hallo an die Experten,
angenommen ein Vermieter baut das Dachgeschoss über der
Wohnung des Mieters aus. Eines Tages schlägt er die neue
Dachterrasse heraus, dichtet den Boden aber nicht gleich ab.
Weil es nachts regnet, entsteht ein größerer Wasserschaden in
der Wohnung des Mieters - das Bad steht komplett unter Wasser
(bis zum morgen ergibt sich ein Wasserstand von ca. drei
Zentimetern), eine Küchenwand und Teile einer Dielenwand/decke
sind durchnässt. Hat der Mieter - abgesehen von der
Renovierung, die durch den Vermieter durchgeführt wird -
Anspruch auf eine Mietminderung? Wenn ja, auf wieviel? Wie ist
in einem solchen Fall vorzugehen?
Hallo Sarah,
hier wird es wohl ohne fachmännische und maschineller Entfeuchtung nicht möglich sein, dass die Wand getrocknet wird. Dies ist insbesondere wegen des bevorstehenden Winters umgehend erforderlich, weil hier erhebliche Schimmelschäden als Folge des Wasserschadens drohen. Mit einer Renovierung geht es alleine also nicht. Der Vermieter erwartet aber möglicherweise, dass der Mieter voll heizt und so die Wände und Decken trocknet. Ein solches Ansinnen - oder Denken - ist inakzeptabel.
Diese Räume sind möglicherweise für drei-vier Wochen zeitweise nicht nutzbar. Die Kosten der Entfeuchtung trägt der Vermieter - oder dessen Versicherung. Der Vermieter muss aufgefordert werden - schriftlich - eine Trocknung der Räume durch Trocknungsgeräte durchzuführen. Die Kosten für den Stromverbrauch sind den zuständigen Energieversorgern zu melden, damit nicht die Mehrkosten zu höheren Vorauszahlungen führen. Der Mehrstromverbrauch muss der Vermieter/Versicherung erstatten.
Die Höhe der Mietminderung ist im Moment mir unklar zu bewerten, da hier Hinweise fehlen, wie derzeit die Räume benutzt oder eingeschränkt benutzbar sind. Vielleicht gibt es hierfür noch einen Hinweis.
Gruss Günter
Eine maschinelle Trockung ist wohl nicht möglich/sinnvoll, da es sich um einen Altbau handelt. Die betroffenen Wände sind aus Bimsstein, der Vermieter sagt, sie würden relativ schnell das Wasser wieder abgeben. Er beharrt darauf, die Wände normal trocknen zu lassen. Ich kenne mich da nicht genug aus, um ihm zu widersprechen, kann mir aber nicht vorstellen dass eine normale Trockung ausreicht. Der Vermieter sagt Schimmelbefall würde nur an Außenwänden auftreten. Sollte sich das nicht ein Fachmann ansehen?
Die Räume sind nach einer Putz-Aktion heute morgen wieder nutzbar. Die Wände sehen natürlich furchtbar aus und in der ganzen Wohnung riecht es nach Moder. Zudem haben wir jetzt in einigen Wochen schon wieder die Handwerker im Haus, für die Renovierung (falls der Schaden überhaupt trocknet). Das ist einfach störend und nervig, auch wenn wir die Räume relativ normal weiter benutzen können. Kommt eine Mietminderung trotzdem in Frage? Es geht mir hier nicht darum jemanden in die Pfanne hauen zu wollen. Der Vermieter hat sich nur inzwischen so einige Hämmer erlaubt und ich möchte gerne mal ein Zeichen setzen dass wir uns nicht alles gefallen lassen.
Danke für die Hilfe!
Eine maschinelle Trockung ist wohl nicht möglich/sinnvoll, da
es sich um einen Altbau handelt. Die betroffenen Wände sind
aus Bimsstein, der Vermieter sagt, sie würden relativ schnell
das Wasser wieder abgeben. Er beharrt darauf, die Wände normal
trocknen zu lassen. Ich kenne mich da nicht genug aus, um ihm
zu widersprechen, kann mir aber nicht vorstellen dass eine
normale Trockung ausreicht. Der Vermieter sagt Schimmelbefall
würde nur an Außenwänden auftreten. Sollte sich das nicht ein
Fachmann ansehen?
Hallo Sarah,
ja, ein Fachmann sollte sich alles ansehen. Auf jedne Fall, wenn der Vermeietr keine Trocknung vornehmen will, ist über einen Kostenersatz für die höhere Heizung zu verhandeln. Hier ist dann alles schriftlich festzulegen. z.B. dass er mindestens 3-500 EURO der Heizkosten übernimmt.
Die Räume sind nach einer Putz-Aktion heute morgen wieder
nutzbar. Die Wände sehen natürlich furchtbar aus und in der
ganzen Wohnung riecht es nach Moder. Zudem haben wir jetzt in
einigen Wochen schon wieder die Handwerker im Haus, für die
Renovierung (falls der Schaden überhaupt trocknet). Das ist
einfach störend und nervig, auch wenn wir die Räume relativ
normal weiter benutzen können. Kommt eine Mietminderung
trotzdem in Frage? Es geht mir hier nicht darum jemanden in
die Pfanne hauen zu wollen. Der Vermieter hat sich nur
inzwischen so einige Hämmer erlaubt und ich möchte gerne mal
ein Zeichen setzen dass wir uns nicht alles gefallen lassen.
Hier ist eine Mietminderung von mindestens 10 % anzuwenden. Wenn ein Fachmann sein Urteil abgegeben hat, melde Dich nochmals, wegen einer genauen Mietminderung.
Gruss Günter