Hallo.
Ein Mieter zieht aus der Wohnung aus und es entsteht einiger Müll (Malerzeugs, alter Hausrestmüll). Den großen Teil, was nicht normal in die Mülltonnen geworfen werden darf und weil es sonst zu viel wäre, entsorgt der Mieter selbst bei einem Recyclinghof. Die Mülletonen auf dem Hof werden durch den restlichen Müll gefüllt, sind jedoch nicht ganz voll. Diesbezüglich kam dem Mieter zu Ohren, dass er das Recht bei einem Auszug hat, die Mülltonnen zu nutzen, auch wenn sie dadurch ausgelastet werden.
Nun wurden vom alten Vermieter zwei neu bestellte Mülltonen dem ehemaligen Mieter in Rechnung gestellt, da der Hauswart behauptet, diese wären so voll gewesen und nur durch den Ausziehenden gefüllt worden (derweil zog jemand anderes aber auch noch aus).
Gibt es diesbezüglich eine rechtliche Grundlage, da es doch wohl nicht zumutbar ist, dass gleich neue Tonnen bestellt werden und diese einfach dem alten Mieter aufgebunden werden? Wo gibt es denn sowas?
Gruß und vorweg danke