Gewerbemietvertrag - Arbeitsraum, Büro

Hallo,

in einer Wohnung befindet sich ein leerstehendes Zimmer. Dieses Zimmer ist durch die Wohnung erreichbar, hat also keinen extra Zugang. Nun will der Vermieter in Einklang mit dem Mieter der Wohnung dieses Zimmer gewerblich (Büro) an einen Dritten vermieten. Was hat der Vermieter versicherungstechnisch und mietvertraglich zu beachten. Wie gesagt, der Mieter wäre einverstanden.

Gruß
André

Hallo,

in einer Wohnung befindet sich ein leerstehendes Zimmer.
Dieses Zimmer ist durch die Wohnung erreichbar, hat also
keinen extra Zugang. Nun will der Vermieter in Einklang mit
dem Mieter der Wohnung dieses Zimmer gewerblich (Büro) an
einen Dritten vermieten. Was hat der Vermieter
versicherungstechnisch und mietvertraglich zu beachten. Wie
gesagt, der Mieter wäre einverstanden.

Halloo Andre,

dies bedeutet wohl, dass der jetzige Mieter bei jeder Gelegenheit keine Privatsphähre hat. Er muss jederzeit damit rechnen, dass jemand durch die Wohnung geht. Da der fremde Mieter einen Schlüssel für die Wohnung hat, auch in Abwesenheit jemand in der Wohnung ist oder gar die Wohnung betreten kann, würde ich mal voraussetzen, dass die Haftpflicht und notfalls Hausratversicherung verständigt werden muss.
Möglicherweise muss der Mieter dann mit dem Ausschluss von Versicherungsschäden rechnen oder einer höheren Prämie. Frag da mal im Brett Versicherungen nach, wie dies in den Bedingungen gehandhabt wird.

Mietvertraglich muss die Nutzung gemeinschaftlicher Räume vereinbart werden, wie auch eine Kostenbeteiligung. z.B. WC. Wie steht es um Kosten der Reinigung ? Zu regeln sind auch mögliche Schäden, die der anderen Mieter oder dessen Kunden verursachen. Zu sichern ist, welche Räume der andere betreten darf, zu welchen Zeiten und an welchen Tagen. Man kann ja letztlich - je nach Job - niemand untersagen am Wochenende in sein Büro zu gehen. Eine Freundin oder ein Freund wird sich angesichts dessen, dass jederzeit jemand durch die Wohnung läuft kaum in solch einer Wohnung einfinden. Besucher werden wohl auch rar werden.

Ich versuche in solchen Fällen immer auf das Bad hinzuweisen. Stelle Dir vor, es ist eine Freundin zu Besuch. Mitten im Sommer, man kommt nach einem Dauerlauf verschwitzt retour. Es geht ins Bad und wie im normalen Leben, es rennt jemand nackt aus dem Bad und steht vor dem Mitmieter, der an diesem Abend unerwartet länger arbeitet oder in Abwesenheit am Wochenende zur Arbeit kommt.

Zu klären sind natürlich alle Nebenkosten.

Gruss Günter