Kündgung wegen Eigenbedarf nach Wohnungsverkauf?

Hallo alle zusammen:

Angenommen: Eine vermietete Wohnung wird verkauft. Der Mieter wohnt in der Wohnung etwas mehr als 4 Jahre. Mit welchen Fristen kann der Käufer (also der neue Eigentümer) Kündigen wegen Eigenbedarf? Wie könnte sich der Mieter gegen so eine Kündigung wehren?
Hat evtl. der alte Eigentümer vor dem Verkauf eine Möglichkeit zu kündigen? Eigenbedarf kommt hier nicht in Frage, da dieser gerade ein eigenes Haus baut. Der Mieter hat auch keinen Grund zur Kündigung gegeben (immer alles pünktlich gezahlt etc…)

Wäre dankbar für Info’s zu diesem Thema.

Gruß und schönes WE, Jan

Hallo alle zusammen:

Angenommen: Eine vermietete Wohnung wird verkauft. Der Mieter
wohnt in der Wohnung etwas mehr als 4 Jahre. Mit welchen
Fristen kann der Käufer (also der neue Eigentümer) Kündigen
wegen Eigenbedarf? Wie könnte sich der Mieter gegen so eine
Kündigung wehren?
Hat evtl. der alte Eigentümer vor dem Verkauf eine Möglichkeit
zu kündigen? Eigenbedarf kommt hier nicht in Frage, da dieser
gerade ein eigenes Haus baut. Der Mieter hat auch keinen Grund
zur Kündigung gegeben (immer alles pünktlich gezahlt etc…)

Wäre dankbar für Info’s zu diesem Thema.

Hallo Jan,

der neue Eigentümer kann ab Vorliegen des Grudnbucheintrages mit einer Frist von drei Monaten wegen Eigenbedarf kündigen. Im Eigenbedarf ist die Person/sind die Personen zu nenen, für die Eigenbedarf geltend gemacht wird. Hat der neue Eigentümer noch weitere Wohnungen muss er notfalsl geltend machen weshalb er genau diese Wohnung nun will und er hat unter bestimmten Voraussetzungen dann seine andere, frei werdende Wohnung dem Mieter anzubieten.

Der Mieter kann wegen einer besonderen Härte die Frist hinausschieben. Bei berechtigten Eigenbedarf wird er jedoch nicht verhindern können, dass er ausziehen muss.

Gruss Günter