Liebe Wissende,
angenommen, beim Öffnen eines Fensters entsteht ein Riss in der Scheibe.
Wer ist zuständig für die Reparatur?
Danke
Carina
Liebe Wissende,
angenommen, beim Öffnen eines Fensters entsteht ein Riss in der Scheibe.
Wer ist zuständig für die Reparatur?
Danke
Carina
Der Vermieter allein, weil nur wenn der Mieter den Schaden selbst verursacht hat, er auch haften muss.
Jakob
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Liebe Wissende,
angenommen, beim Öffnen eines Fensters entsteht ein Riss in
der Scheibe.
Wer ist zuständig für die Reparatur?Danke
Hallo Carina,
die Antwort ist : Der Mieter.
Gruss Günter
Hallo,
danke für die Aussagen;
Nehmen wir an, es ist kein Schlag- oder Stoßschaden, sondern ein Spannungsriss.
Wie sieht da die rechtliche Lage aus? Hängt das vielleicht vom Einzelfall ab?
Viele Grüße
Carina
Hallo,
danke für die Aussagen;
Nehmen wir an, es ist kein Schlag- oder Stoßschaden, sondern
ein Spannungsriss.
Wie sieht da die rechtliche Lage aus? Hängt das vielleicht vom
Einzelfall ab?
Hallo Carina,
ein Spannungsriss wäre die Sache des Vermieters. Wie aber, so stellt sich mir die Frage, kann der Mieter mit dem Hinweis - die Fenster geöffnet zu haben und dadsurch kam es zum Schaden - auf einen Spannungsriss abheben. Vor allem, wie will er dies nachträglich beweisen. Ich sehe keine Chance - ausser - man versuchen, dies dem Vermieter so darzustellen.
Gruss Günter
Hi Günter,
nehmen wir an,die Fenster klemmen,wurden vor einer Woche frisch gestrichen und klemmten seitdem noch mehr.
Grüße
Carina
Hi Günter,
nehmen wir an,die Fenster klemmen,wurden vor einer Woche
frisch gestrichen und klemmten seitdem noch mehr.Grüße
Hallo,
dann würde ich einfach mal hinweisen, dass unsachgemäss gemalert wurde, die Fenster wurden bei nicht getrockneter Farbe geschlossen und wurden wohl „gewaltsam“ geöffnet. Hier handelt es sich wohl kaum die sogenannte Spannungsrisse, die der Mieter nicht zu vertreten hat. Ich sehe nach diesen Hinweisen noch weniger Chancen hier Kostenersatz vom Vermieter zu erhalten.
Ausnahme wäre, dass der Vermieter selbst die Malerarbeiten durchgeführt hätte und nicht mit der erforderlichen Sorgfalt gewartet hätte bis die Farbe trocken ist.
Gruss Günter
Hallo Carina,
die Antwort ist ganz klar der Mieter, wie schon gesagt wurde.
Zahlen wirds die Haftpflichtversicherung des Mieters wie bei jeder unfreiwilligen Zerstörung fremden Eigentums.
Gruß Ivo