Reinigungskosten auf alle Mieter umlegen?

Hallo zusammen,

angenommen es kommt zu folgender Situation:

An einem Müllplatz eines Mehrparteienhaus wird illegal Sperrmüll entsorgt bzw. einfach von Mietern dort hingestellt, der natürlich nicht abgeholt wird.
Nun würde der Vermieter diesen von einer Entsorgungsfirma abholen lassen. Da der Verursacher nicht zu ermitteln ist würde der Vermieter die Kosten anleilig auf alle Mieter umlegen.

Würde der Vermieter dieses so umsetzen dürfen?

Danke und Gruß

Hallo zusammen,

angenommen es kommt zu folgender Situation:

An einem Müllplatz eines Mehrparteienhaus wird illegal
Sperrmüll entsorgt bzw. einfach von Mietern dort hingestellt,
der natürlich nicht abgeholt wird.
Nun würde der Vermieter diesen von einer Entsorgungsfirma
abholen lassen. Da der Verursacher nicht zu ermitteln ist
würde der Vermieter die Kosten anleilig auf alle Mieter
umlegen.

Würde der Vermieter dieses so umsetzen dürfen?

Nein, der Vermieter darf nur den Müll zuordnen, den er zuordnen kann. Illegal abgelegter Müll muss er auf seine Kosten entsorgen lassen. Oft versuchen Vermieter auch, wenn Mieter ausgezogen sind, die Kosten der Müllentsorgung im Umlageverfahren umzulegen. Auch dies ist nicht erlaubt.

Gruss Günter

Nachfrage …
Hallo Günter,

angenommen es handelt sich nicht üm Müllentsorgung sondern Reinigungskosten (Putzwoche im Treppenhaus): Die wöchentliche Reinigung wird von 2 Mietern nicht durchgeführt (Namen sind bekannt und schon angemahnt). Es wird daher vom Vermieter eine Reinigungsfirma beauftragt, die
a)nur dann reinigt, wenn besagte Mieter dran sind. Können die Kosten direkt auf die (faulen) Mieter umgelegt werden ?
b)jede Woche putzt: welche Möglichkeit haben die Mieter, die zuvor regelmäßig putzten und weiterhin putzen wollen und die Firma NICHT bezahlen wollen?

Wie könnte der Vermieter vorgehen?

Schönen Gruß,

Michael

Hallo Michael,

angenommen es handelt sich nicht üm Müllentsorgung sondern
Reinigungskosten (Putzwoche im Treppenhaus): Die wöchentliche
Reinigung wird von 2 Mietern nicht durchgeführt (Namen sind
bekannt und schon angemahnt). Es wird daher vom Vermieter eine
Reinigungsfirma beauftragt, die
a)nur dann reinigt, wenn besagte Mieter dran sind. Können die
Kosten direkt auf die (faulen) Mieter umgelegt werden ?

ja, denn es wurde abgemahnt. Ohne Abmahnung ginge es nicht.

b)jede Woche putzt: welche Möglichkeit haben die Mieter, die
zuvor regelmäßig putzten und weiterhin putzen wollen und die
Firma NICHT bezahlen wollen?

Wenn ein Mieter seinen Verpflichtungen nicht nahckommt, kann der Vermieter nicht die Verträge aller Mieter ändern. Grundsätzlich bedarf eine Änderung der Zustimmung der betroffenen Mieter. Diese Mieter müssen nun natürlich weiterhin putzen udn dem Vermieter gegenüber schriftlich erklären, dass sie weiterhin selbst die Reinigung vornehmen und Kosten wegen der Vertragsverletzung eines anderen Mieters nicht übernehmen werden. Natürlich auch hinweisen, dass eine Änderung ohne Zustimmung der Mieter bei ordnungsgemässer bisheriger Reinigungsarbeit nicht möglich ist und Vertragsänderungen hier der Zustiummung der betroffenen Parteien bedarf.

Wie könnte der Vermieter vorgehen?

Der Vermieter muss entweder die Kosten den Verursachern auferlegen oder will er grundsätzlich reinigen lassen ( um künftig Ärger zu vermeiden ) muss er alle übrigen Mieter anschreiben und den Antrag stellen, dass die Mieter einer Vertragsänderung zustimmen.

Gruss Günter