Jemand bei sich wohnen lassen

Grüss Euch,
ein Bekannter wohnt in einem Zweifamilienhaus, in dem auch der Vermieter wohnt.
Nun will mein Bekannter jemand bei sich wohnen lassen, evt. über längere Zeit.
Der Vermieter hat bereits mitgeteilt, daß er mit dem Einzug einer weiteren Person nicht einverstanden ist, und weitere Schritte einleiten will.
Wie lange darf mein Bekannter jemand bei sich wohnen lassen und hat der Vermieter etwas in Händen, meinem Bekannten zu kündigen?
Übrigens der Vermieter will dem der einziehen will, Hausverbot erteilen. Kann er das, obwohl der Besagte sich nichts zu schulden hat kommen lassen.
Für eine Antwort, vielen Dank!
Grüsse
DJ

Grüss Euch,
ein Bekannter wohnt in einem Zweifamilienhaus, in dem auch der
Vermieter wohnt.
Nun will mein Bekannter jemand bei sich wohnen lassen, evt.
über längere Zeit.
Der Vermieter hat bereits mitgeteilt, daß er mit dem Einzug
einer weiteren Person nicht einverstanden ist, und weitere
Schritte einleiten will.
Wie lange darf mein Bekannter jemand bei sich wohnen lassen
und hat der Vermieter etwas in Händen, meinem Bekannten zu
kündigen?
Übrigens der Vermieter will dem der einziehen will, Hausverbot
erteilen. Kann er das, obwohl der Besagte sich nichts zu
schulden hat kommen lassen.
Für eine Antwort, vielen Dank!
Grüsse

Hallo.

Zur Klarstellung. Der Vermieter muss zustimmen. Liegen in der Person eines weiteren Anwesenden Gründe, die die Ablehnung des Vermieters auch bei größter Abwägung der Interessen des Mieters rechtfertigen darf diese Person nicht einziehen. Das trotzdem vertragswidrige Vorgehen des Mieters kann zur Kündigung führen. Allerdings muss der Vermeietr eine Ablehnung auch beweiskräftig begründen können.

Noch ein Hinweis. Wird Wasser/Abwasser nach Personenzahl abgerechnet , dürfte ein solcher Schritt auch Ärger mit den Mietmietern bringen.

Gruss Günter