Mieter zieht nicht aus obwohl er eine neue Wohnung

Hallo Andre´

in diesem Fall kann man dem Vermieter nur Beileid wünschen.

Ich finde es erstaunlich, wie jemand auf 6000 EUR Mietschulden kommen kann. In der Praxis stehe ich immer wieder vor ähnlichen Fragen.

Hier ist nur ein Räumungsrechtstreit ein Mittel. Geld, wenn er Mieter keines hat, kannst Du nur noch ausgeben zur Verringerung des Schadens. Mehr bleibt hier wohl kaum.

Nicht zulässig ist aber auf jeden Fall, dass Räume gesperrt werden oder der Mieter gehindert wird diese Räume zu betreten. Dieses Recht hat der Vermieter nicht. Also, hier hilft nur ein Anwalt.

Gruss Günter

Frage dazu
Hallo Günter,

eine Frage stellt sich mir da aber noch:

Wäre es rechtlich in Ordnung, wenn man (nach Verstreichen einer gesetzten Frist), die Möbel in die neue Wohnung des Mieters transportieren lässt (mit Terminankündigung und Aufnahme aller zuvor schon bestehenden Schäden an den Möbeln)? Und wenn er nicht da ist, werden sie halt vor die neue Wohnung gestellt…

Danke schonmal und Grüße, Nina

hi Andre,

bitte Deinen Text künftig nicht ausblenden. Erschwert die Antwort.

Selbstversändlich kann der Vermieter ein Vermieterpfandrecht über jene Sachen aussprechen, die pfändbar sind. Nur in dem Fall dürfte wahrscheinlich hier nichts zu holen sein.

Gruss Günter

Hallo Nina,

der Vermieter kann und darf nicht von sich aus in die Wohnung. Dies ist nun mal Hausfriedensbruch, auch wenn ich dieses Problem durchaus verstehe. Aber hierfür ist nun mal die Justiz und nicht der Einzelne zuständig.

Wenn also trotzdem ein Vermieter zu dieser Methoden greifen würde, können sich weitere Probleme ergeben. Der Mieter behauptet, dass Möbel beschädigt wurden oder, werden diese vor die geschlossene Türe gestellt, dass sie nicht vorhanden sind. da der Vermieter in dem Fall ohnehin rechtswidrig gehandelt hat, wird er Mühe haben zu beweisen, dass ein Schaden nicht von ihm ist oder gar dass fehlende Gegenstände nicht vorhanden waren. Finger weg, mehr kann man hier nicht anraten.

Gruss Günter

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Hallo Andre,

ganz einfach: investier das Geld für den Räumungsprozess in einen freundlichen Jugoslawen.

. Tipp einer Anwältin ???

Hallo Andre,

meine einzige Antwort hierzu ist, dass Du den Rechstweg in unserem Land einhalten musst. Man mag durchaus die derzeitigen langen Termine nicht akzeptieren können. Verstehe ich. Aber Selbstjustiz ist bei uns verboten. Legale Tipps sind in diesem Brett erlaubt, aber eine Anleitung zu Straftaten - oder wie man dieses Problem lösen könnte - wird es von meiner Seite nicht geben.

Gruss Günter

Gruss Günter

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Hallo,

Recht haben und Recht bekommen, vor allem in einer angemessenen Zeit, ist ein Problem. Ein Personalproblem. Ich habe in einer Privatsache, 2001 eine Klage wegen 250 € anstrengen müssen. Durch mehrfache beim zuständigen Amtsgericht vorgenommene Umbesetzungen fiel erst im Frühjahr 2004 das Urteil. Die Ausgangslage war von Anfang an klar. Der Schuldner hat nur die Richterwechsel mit immer wieder völlig absurden Behautungen dazu benutzt immer wieder Termine zur mündlichen Verhandlung zu erreichen.

Es versteht sich von selbst, dass ich nach Eingang des vollstreckbaren Urteils - was sonst nicht üblich ist - sofort einen Gerichtsvollzieher mit zusätzliche Antrag, wenn er nicht zahlt ihn zur Abgabe der EV vorführen zu lassen - losgeschickt habe. Wobei ich bereits Kontenpfändungen, Lohnpfändungen und im Falle der Abgabe der EV eine Taschengeldpfändung vorgesehen hatte.

Ich kenne also den Ärger und weiss natürlich aus der eigenen Arbeit wie teuer dies alles bei einer Räumung ist. Ein Tipp auf jeden Fall. Du wirst kaum etwas von dem Geld sehen, trotzdem würde ich versuchen im Umfeld zu klären, ob der Herr „Schwarz arbeitet“. Und wenn er aus dem Haus ist, könnte ein Gespräch mit dem heutigen Vermieter wohl sinnvoll sein. Denn sicher zieht er weiter, zahlt in kürzester Zeit dort auch keine Miete. Solchen Mietern ist nur mit einer Anzeige wegen Verdahctes des Einmietbetruges beizukommen - manchen .

Gruss Günter

Hallo,

wer einen Vertrag eingeht, darf einen solchen nur dann eingehen, wenn er die finanziellen Konsequenzen daraus tragen kann. Wer z.B. und so verhält es sich auch bei der Anmietung - bei Quelle etwas einkauft obwohl er weiss, dass er nicht zahlen kann, macht sich des Betruges schuldig. Im Mietbereich wird es Einmietbetrug genannt, wenn jemand Wohnraum anmietet und weiss, dass er nicht in der Lage ist, die Kosten zu tragen. Wenn dies schon früher der Fall war und offenbar erneut auch beim nächsten Vermieter so ist - so hart es klingt - zeigt ihn an, wenn er Glück hat, bekommt er Bewährung, wenn schon was ähnliches geschehen ist und mehrfach solche Betrügereien vorliegen dann ab in den Knast.

Gruss Günter

Gruss Günter

Hi,
wieviel kostet Dich denn ein möglicherweise verlorener Prozess, nachdem Du ihn mitsamt seiner restlichen Möbel vor die Tür gesetzt hast? Wenns billiger ist …

Gruß,
Micha

P.S. den eventuellen Schadenersatz kannst Du ja mit Deinen Forderungen aufrechnen…

Hallo,

Das mit der Anzeige heute heute versucht, doch dies war leider nicht von sonderlichem Erfolg begründet. Laut Polizei ist der Vorsätzliche Betrug nicht gegeben, da er anfangs Miete gezahlt hatte.

Es konnte nur eine Anzeige erreicht werden, da er seine Zahlungsunfähigkeit verschwiegen hat. Dies wird jedoch auch nicht viel bringen, da ja nichts zu holen ist.

es bleibt wohl die traurige Wahrheit, dass in Deutschland offensichtliche Betrüger nahezu freie Hand bekommen und noch vom Staat geschützt werden.

Gruss
André

Hallo,

wer einen Vertrag eingeht, darf einen solchen nur dann
eingehen, wenn er die finanziellen Konsequenzen daraus tragen
kann. Wer z.B. und so verhält es sich auch bei der Anmietung -
bei Quelle etwas einkauft obwohl er weiss, dass er nicht
zahlen kann, macht sich des Betruges schuldig. Im Mietbereich
wird es Einmietbetrug genannt, wenn jemand Wohnraum anmietet
und weiss, dass er nicht in der Lage ist, die Kosten zu
tragen. Wenn dies schon früher der Fall war und offenbar
erneut auch beim nächsten Vermieter so ist - so hart es klingt

  • zeigt ihn an, wenn er Glück hat, bekommt er Bewährung, wenn
    schon was ähnliches geschehen ist und mehrfach solche
    Betrügereien vorliegen dann ab in den Knast.

Gruss Günter

Hallo,

Das mit der Anzeige heute heute versucht, doch dies war leider
nicht von sonderlichem Erfolg begründet. Laut Polizei ist der
Vorsätzliche Betrug nicht gegeben, da er anfangs Miete gezahlt
hatte.

???

Es konnte nur eine Anzeige erreicht werden, da er seine
Zahlungsunfähigkeit verschwiegen hat. Dies wird jedoch auch
nicht viel bringen, da ja nichts zu holen ist.

Es geht hier weniger darum, dass der Mieter an Dich zahlt. Dies ist nicht das vorrangige Ziel einer Strafanzeige. Es geht darum, dass sein Vorgehen aktenkundig wird , er ggfls. unter Androhung damit rechnen muss, dass er eines Tages eine Anklage erhält.

es bleibt wohl die traurige Wahrheit, dass in Deutschland
offensichtliche Betrüger nahezu freie Hand bekommen und noch
vom Staat geschützt werden.

Nun warte mal ab. Der Vorgang geht an die Staatsanwaltschaft und sie entscheidet wie der Fall behandelt wird. Niemand sonst.

Gruss Günter

Hallo,

wer einen Vertrag eingeht, darf einen solchen nur dann
eingehen, wenn er die finanziellen Konsequenzen daraus tragen
kann. Wer z.B. und so verhält es sich auch bei der Anmietung -
bei Quelle etwas einkauft obwohl er weiss, dass er nicht
zahlen kann, macht sich des Betruges schuldig. Im Mietbereich
wird es Einmietbetrug genannt, wenn jemand Wohnraum anmietet
und weiss, dass er nicht in der Lage ist, die Kosten zu
tragen. Wenn dies schon früher der Fall war und offenbar
erneut auch beim nächsten Vermieter so ist - so hart es klingt

  • zeigt ihn an, wenn er Glück hat, bekommt er Bewährung, wenn
    schon was ähnliches geschehen ist und mehrfach solche
    Betrügereien vorliegen dann ab in den Knast.

Gruss Günter

Hallo,

das die Miete abgeschrieben werden kann ist mir auch klar, und darum gings mir auch nicht.
Der Baamte der die Sache aufgenommen hat, hat nur gemeint das das nichts bringt. Naja, werd morgen da nochmal hin gehen, da ich einige Unterlagen vergessen hatte. Dann mal sehen was man da noch erreichen kann. Werd auch mal versuchen kontakt mit den Vorvermietern aufnehmen, damit die auch anzeige erstatten.

Danke für deine Hilfe, hat mir cht geholfen. werd dich auch dem laufenden halten, wie die Sache ausgegangen ist.

Gruss
andré

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hallo günter und nina,

mit interesse habe ich natürlich auch diesen fall durchgelesen - bin ja in einer ähnlichen situation.
ich spinne den obigen gedanken jetzt doch mal weiter:

wie wäre es, wenn man sich als vermieter zugang zur wohnung verschafft, alle möbel usw. unter inkaufnahme der möglicherweise anzulastenden schäden z.b. im keller einschließt (und den altmieter darüber informiert), und die wohnung zwecks neuvermietung mit neuem schloß versieht?

könnte der altmieter den vermieter dann verpflichten, die neuen wohnungsschlüssel herauszugeben, damit er die wohnung weiter illegal nutzen / blockieren kann?

prinzipiell wäre das natürlich hausfriedensbruch (welche strafen erwarten da den ersttäter?), aber doch nur, wenn der altmieter das zur anzeige bringt, oder? und dem könnte man ja (ohne zeugen) anbieten, die strafanzeige wegen betrugs nicht zu stellen, wenn er im gegenzug die strafanzeige wegen hausfriedensbruch nicht stellt?

das wäre zwar nicht rechtens, aber doch wesentlich angemessener als der tip mit dem freundlichen jugoslawen …

lg, pit

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Hallo Pit,

der Hinweis mit dem „Jugoslawen“ ist genauso untauglich und strafbar wie jede Zustimmung zu den hier auftretenden Fragen. Von Berufs wegen werde ich solche Fragen nicht beantworten. Wir sollten hier auch keine Anleitungen für „kleinere Straftaten“ mit geringeren Wirkungen diskutieren.

Gruss Günter