Frage zu 'Renovierungspflicht'

Hallo,

wie sieht es eigentlich mit der Renovierungspflicht aus? Ich habe mal gehört, dass es die Regelung „Renovierung bei Auszug“ nicht (mehr?) gibt; es sei denn, im Vertrag sind eindeutig Zeiträume genannt, in denen bestimmte Arbeiten erledigt werden müssen.
Angenommen, diese Zeiträume sind nicht genannt, aber es gibt einen Passus wie „Der Mieter hat die Wohnung nach Beendigung des Mietverhätnisses in ihrem ursprünglichen Zustand (wie bei Einzug) zu verlassen“ o.ä. - was hieße das genau? Wenn die Wohnung beim Einzug frisch gestrichen war, müsste sie bei Auszug ebenfalls wieder gestrichen werden?

Vielen Dank,
HOFee

Hallo,

wie sieht es eigentlich mit der Renovierungspflicht aus? Ich
habe mal gehört, dass es die Regelung „Renovierung bei Auszug“
nicht (mehr?) gibt; es sei denn, im Vertrag sind eindeutig
Zeiträume genannt, in denen bestimmte Arbeiten erledigt werden
müssen.
Angenommen, diese Zeiträume sind nicht genannt, aber es gibt
einen Passus wie „Der Mieter hat die Wohnung nach Beendigung
des Mietverhätnisses in ihrem ursprünglichen Zustand (wie bei
Einzug) zu verlassen“ o.ä. - was hieße das genau? Wenn die
Wohnung beim Einzug frisch gestrichen war, müsste sie bei
Auszug ebenfalls wieder gestrichen werden?

Hi,

diese Urteile des BGH haben nun in ihrer Ausgangslage einige Voraussetzungen, die nur für bestimmte Fälle anwendbar sind. Wesentlich ist, dass während dem Mietverhältnis nicht zwingend vorgeschrieben werden darf, dass renoviert werden muss, auch wenn dies nicht erforderlich ist. Sodann muss der Mieter - unabhängig von den durchgeführten Renovierungen - beim Auszug renoviweren müssen.

Wenn nun aber der Mieter z.B. sechs Jahre im Haus wohnt, die Fristen alle drei Jahre Küche, Bad, WC , alle fünf Jahren Wohn- und Schlafräume zu renovieren nicht erfüllt hat, muss er bei Auszug renovieren, wenn der Vermeietr bei Einzug des Mieters renoviert hat. Es sieht dann nochmals anderst aus, wenn der Mieter bei Einzug renoviert. Und nochmals eine andere Regelung, wenn der Mieter vor den genannten Fristen auszieht, selbst renoviert hat bei Einzug oder der Vermieter hat renoviert. Und nochmals eine andere Lösung, wenn im Mietvertrag prozentual die abgewohnte Zeit zu ersetzen ist.

So, nun musst Du suchen, was für Dich passt. Deine Frage gibt keine Wertung her, was zu tun ist.

Gruss Günter

So, nun musst Du suchen, was für Dich passt. Deine Frage gibt
keine Wertung her, was zu tun ist.

Wie gesagt - wir gehen mal davon aus, dass im Vertrag steht „Mieter hinterlässt Wohnung im Zustand des Einzuges“ (und da war frisch gestrichen); ansonsten keine Angaben zu Renovierungen.

Gruß,
HOFee

So, nun musst Du suchen, was für Dich passt. Deine Frage gibt
keine Wertung her, was zu tun ist.

Wie gesagt - wir gehen mal davon aus, dass im Vertrag steht
„Mieter hinterlässt Wohnung im Zustand des Einzuges“ (und da
war frisch gestrichen); ansonsten keine Angaben zu
Renovierungen.

Hi,
dann wird die Dauer des Mietverhältnisses zumindest eine Rolle spielen, wenn der Mieter nicht weniger alas drei Jahre in der Wohnung ist. In dem Fall wäre nichts zu machen. Im Übrigen ist der Passus " …im Zustand des Einzuges" zu unbestimmt. Ferner wird der Mieter über das zulässige Mass hinaus hier belastet.

Gruss Günter

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hallo günter,

habe mal eine frage an dich zu dem thema.
wie schaut die sach- bzw, rechtslage aus, wenn der mieter bei einzug die komplette wohnung neu gestrichen hat, und zwar farbig? also jetzt keine krasse und bunten farben, sondern schon harmonische farben (zb. lachsrot, pfirsischgelb, eine bordüre,…).
un der mieter zieht nach einem halben jahr wieder aus. MUSS er alles wieder weiß streichen??

gruß
axl

hallo günter,

habe mal eine frage an dich zu dem thema.
wie schaut die sach- bzw, rechtslage aus, wenn der mieter bei
einzug die komplette wohnung neu gestrichen hat, und zwar
farbig? also jetzt keine krasse und bunten farben, sondern
schon harmonische farben (zb. lachsrot, pfirsischgelb, eine
bordüre,…).
un der mieter zieht nach einem halben jahr wieder aus. MUSS er
alles wieder weiß streichen??

Hallo,

so einfach ist die Frage nicht zu benatworten. Hat der Vermieter diesen Farben zugestimmt und nicht ausdrücklich vereinbart, dass die Wohnung geweisst sein sein, muss der Mieter nicht streichen.

Hat der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters Farben benutzt - was meist der Fall ist - muss er nach Aufforderung tatsächlich renovieren.

Gruss Günter