Hallo!
Angenommen, jemand hat seine Mietwohnung fristgerecht gekündigt. Jedoch waren die Vermieter bei Zugang des Einschreibens im Urlaub. Allerdings wurden sie durch die Postbenachrichtigung und ein Telefonat mit dem Mieter darüber in Kenntnis gesetzt. Als die Vermieter den Brief abholen wollten, war dieser bereits auf dem Weg zurück zum Absender. Wären die Vermieter im Recht, wenn sie behaupten, die Kündigung sei nicht rechtsgültig?
Vielen Dank!
Barbara
Hallo!
Angenommen, jemand hat seine Mietwohnung fristgerecht
gekündigt. Jedoch waren die Vermieter bei Zugang des
Einschreibens im Urlaub. Allerdings wurden sie durch die
Postbenachrichtigung und ein Telefonat mit dem Mieter darüber
in Kenntnis gesetzt. Als die Vermieter den Brief abholen
wollten, war dieser bereits auf dem Weg zurück zum Absender.
Wären die Vermieter im Recht, wenn sie behaupten, die
Kündigung sei nicht rechtsgültig?
Leider ja, daher sollte man die neue Form der Zustellung nehmen, das Einwurf-Einschreiben. In dem Fall wird der Brief eingeworfen oder in das Postfach gelegt und gilt als zugestellt. Daher vorsorglich unbedingt noch heute kündigen.
Gruss Günter
Leider ja, daher sollte man die neue Form der Zustellung
nehmen, das Einwurf-Einschreiben. In dem Fall wird der Brief
eingeworfen oder in das Postfach gelegt und gilt als
zugestellt. Daher vorsorglich unbedingt noch heute kündigen.
Gruss Günter
Hallo Günter!
Vielen Dank für die Antwort! Das ist ja dann dumm gelaufen…
Gruss Barbara