Hallo Leute,
in einem Mehrfamilienhaus wurden die Holzfenster gegen Kunststoffenster ausgetauscht. Ein Mieter weigert sich und die Fenster in dieser Wohnung werden nicht ersetzt. Dieser Mieter verlässt nach einem Jahr die Wohnung und ein Nachmieter zieht ein. Die Holzfenster werden nicht durch Kunstsoffenster ersetzt, obwohl das Holz von aussen mehr als kaputt ist. Da es auch noch eine Erdgeschosswohnung ist, ist diese sowieso etwas kälter. In der Wohnung zieht es. Der Tischler kommt alle 14 Tage zum reparieren vorbei.
Kann der Nachmieter eine Mietminderung vornehmen? Wenn ja wieviel?
Vielen Dank für die Hilfe.
Hallo Anne,
in einem Mehrfamilienhaus wurden die Holzfenster gegen
Kunststoffenster ausgetauscht. Ein Mieter weigert sich und die
Fenster in dieser Wohnung werden nicht ersetzt. Dieser Mieter
verlässt nach einem Jahr die Wohnung und ein Nachmieter zieht
ein. Die Holzfenster werden nicht durch Kunstsoffenster
ersetzt, obwohl das Holz von aussen mehr als kaputt ist. Da es
auch noch eine Erdgeschosswohnung ist, ist diese sowieso etwas
kälter. In der Wohnung zieht es. Der Tischler kommt alle 14
Tage zum reparieren vorbei.
Kann der Nachmieter eine Mietminderung vornehmen? Wenn ja
wieviel?
Für undichte Fenster ist eine Mietminderung im Winter von 10 % möglich. ( AG Münster WM 82, 254 )
Gruss Günter