Nochmals Wohnungsrenovierung und Beendigung der

Miete!
Hallo Ihr Wissenden, hallo Günter :wink:!
Folgendes sei gegeben: Jemand zieht in eine Wohnung. Lassen wir es im Februar diesen Jahres gewesen sein. Im vertrag wird festgeschrieben, dass der Mietvertrag nicht vor dem 31.10. 2004 gekündigt werden darf. Nehmen wir weiter an, derjenige muss aus beruflichen Gründen umziehen und verlässt diese Wohnung am 2.10.2004. Zu Wann kann er kündigen, wenn er die Kündigung Mitte September dem vermieter bekannt gibt? zum ende 12/04 oder ende 01/05?
Weiter nehmen wir an, die Wohnung wurde renoviert übernommen. Muss derjenige jetzt neurenovieren? (Im Vertrag steht, dass die Wohnung renoviert zu übergeben ist)? Wenn nicht, wie sieht das aus mit Bohrlöchern in der Wand (derjenige hatte ein Regal im Wohnzimmer mit 6 Schrauben und im Bad ein Spiegelschrank mit drei Schrauben. Ausserdem diverse Nägel für Bilder)?
Vielen Dank für eure Antworten!
Gruss /root

Hallo,

Folgendes sei gegeben: Jemand zieht in eine Wohnung. Lassen
wir es im Februar diesen Jahres gewesen sein. Im vertrag wird
festgeschrieben, dass der Mietvertrag nicht vor dem 31.10.
2004 gekündigt werden darf. Nehmen wir weiter an, derjenige
muss aus beruflichen Gründen umziehen und verlässt diese
Wohnung am 2.10.2004. Zu Wann kann er kündigen, wenn er die
Kündigung Mitte September dem vermieter bekannt gibt? zum ende
12/04 oder ende 01/05?

Die Wohnung kann zum 31.12.2004 gekündigt werden. Der 31.10. sagt nicht aus - sofern es so verstanden worden wäre, dass vorher keine Kündigung ergehen kann, sondern dass das Mietverhältnis mindestens bis zum 31.10.2004 gehen muss. Oft wird in dem Satz „vor dem…“ unterstellt, dass vorher nicht gekündigt werden darf.

Weiter nehmen wir an, die Wohnung wurde renoviert übernommen.
Muss derjenige jetzt neurenovieren? (Im Vertrag steht, dass
die Wohnung renoviert zu übergeben ist)? Wenn nicht, wie sieht
das aus mit Bohrlöchern in der Wand (derjenige hatte ein Regal
im Wohnzimmer mit 6 Schrauben und im Bad ein Spiegelschrank
mit drei Schrauben. Ausserdem diverse Nägel für Bilder)?

keine Ahnung, denn wenn renoviert war bei Einzug ist die Frage entscheidend, ob eine Vereinbarung getroffen ist, zu welchen Fristen der Mieter renovieren soll und/oder ob eine Quotenklausel ( eine prozentuale Beteiligung bei Auszug vor der Renovierungspflicht) vereinbart ist. Nach dieser Klausel, wenn nichts sonst vereinbart ist, ist eine Renovierung nicht geschuldet. Bohrlöcher sollten stets verschlossen werden, auch wenn es Tipps gibt, dass dies nicht erforderlich ist.

Gruss Günter

Hallo,

Folgendes sei gegeben: Jemand zieht in eine Wohnung. Lassen
wir es im Februar diesen Jahres gewesen sein. Im vertrag wird
festgeschrieben, dass der Mietvertrag nicht vor dem 31.10.
2004 gekündigt werden darf. Nehmen wir weiter an, derjenige
muss aus beruflichen Gründen umziehen und verlässt diese
Wohnung am 2.10.2004. Zu Wann kann er kündigen, wenn er die
Kündigung Mitte September dem vermieter bekannt gibt? zum ende
12/04 oder ende 01/05?

Die Wohnung kann zum 31.12.2004 gekündigt werden. Der 31.10.
sagt nicht aus - sofern es so verstanden worden wäre, dass
vorher keine Kündigung ergehen kann, sondern dass das
Mietverhältnis mindestens bis zum 31.10.2004 gehen muss. Oft
wird in dem Satz „vor dem…“ unterstellt, dass vorher
nicht gekündigt werden darf.

„Das Mietverhältnis kann vor dem 31.10. nicht gekündigt werden…“ so stehts im Vertrag.
Gilt trotzdem das was du sagtest? sollte ich dann einen einspruch zu seiner kündigungsbestätigung, indem er mir die kündigung zum 31.1.05 bestätigte formulieren? (ich hatte zum nächstmöglichen zeitpunkt gekündigt)

Weiter nehmen wir an, die Wohnung wurde renoviert übernommen.
Muss derjenige jetzt neurenovieren? (Im Vertrag steht, dass
die Wohnung renoviert zu übergeben ist)? Wenn nicht, wie sieht
das aus mit Bohrlöchern in der Wand (derjenige hatte ein Regal
im Wohnzimmer mit 6 Schrauben und im Bad ein Spiegelschrank
mit drei Schrauben. Ausserdem diverse Nägel für Bilder)?

keine Ahnung, denn wenn renoviert war bei Einzug ist die Frage
entscheidend, ob eine Vereinbarung getroffen ist, zu welchen
Fristen der Mieter renovieren soll und/oder ob eine
Quotenklausel ( eine prozentuale Beteiligung bei Auszug vor
der Renovierungspflicht) vereinbart ist. Nach dieser Klausel,
wenn nichts sonst vereinbart ist, ist eine Renovierung nicht
geschuldet. Bohrlöcher sollten stets verschlossen werden, auch
wenn es Tipps gibt, dass dies nicht erforderlich ist.

von fristen steht dabei nichts. nur das schönheitsreperaturen zu meinen lasten gehen und die wohnung renoviert zu übergeben ist.

Gruss Günter

danke und gruss zurück! /root

Hallo,

Folgendes sei gegeben: Jemand zieht in eine Wohnung. Lassen
wir es im Februar diesen Jahres gewesen sein. Im vertrag wird
festgeschrieben, dass der Mietvertrag nicht vor dem 31.10.
2004 gekündigt werden darf. Nehmen wir weiter an, derjenige
muss aus beruflichen Gründen umziehen und verlässt diese
Wohnung am 2.10.2004. Zu Wann kann er kündigen, wenn er die
Kündigung Mitte September dem vermieter bekannt gibt? zum ende
12/04 oder ende 01/05?

Die Wohnung kann zum 31.12.2004 gekündigt werden. Der 31.10.
sagt nicht aus - sofern es so verstanden worden wäre, dass
vorher keine Kündigung ergehen kann, sondern dass das
Mietverhältnis mindestens bis zum 31.10.2004 gehen muss. Oft
wird in dem Satz „vor dem…“ unterstellt, dass vorher
nicht gekündigt werden darf.

„Das Mietverhältnis kann vor dem 31.10. nicht gekündigt
werden…“ so stehts im Vertrag.
Gie Diilt trotzdem das was du sagtest? sollte ich dann einen
einspruch zu seiner kündigungsbestätigung, indem er mir die
kündigung zum 31.1.05 bestätigte formulieren? (ich hatte zum
nächstmöglichen zeitpunkt gekündigt)

Wie Du mailst. Kann vor dem 31.10.2004 nicht gekündigt werden. Was ja nicht bedeutet, dass vor dem 31.10.2004 die Kündigung nicht abgesandt werden darf. z.B. kann vereinbart werden, dass vor Abklauf eiens Jahres ein Mietverhältnis nicht gekündigt werden kann. Dies bedeutet, es muss mindestens ein Jahr das Mietverhältnis dauern. Trotzdem muss jemand aber drei Monate zuvor kündigen, sonst ist er ja nicht in der Lage die Vereinbarung einzuhalten. Also Widerspruch absenden.

Gruss Günter