Hallo,
folgendes Problem:
angenommen, ich habe den Stadtwerken eine Einzugsermächtigung für Strom und Gas erteilt. Diese buchen jedoch seid 2 Jahren nur die Beträge für das Gas ab und „vergessen“ den Strom. In dem Verwendungszweck stehen aber nur Zahlen, aus denen nicht zu erkennen ist, dass es sich nur um die Gasabbuchung handelt.
Nach diesen 2 Jahren bekommt man nun Post mit der Aufforderung ca. 2000? Nachzahlung zu leisten, ohne dass sich die Stadtwerke vorher schonmal irgendwie dazu geäußert haben.
Nun die Frage: Ist dies so rechtens, gibt es Verjährungsfristen?
Vielen Dank für eure Antworten
mfG,
erdbrink