Mal angenommen bei einer Wohnungsübergabe wird ein Protokoll erstellt, in dem der Vermieter alle Räume mit O.K. vermerkt und dies auch unterschreibt.
Nachträglich kommt es aber zu folgender Situtation:
Die Duschwanne wurde mit rutschfesten Kleinteile beklebt, die bei der Übergabe ersichtlich waren! Nachdem der Vermieter - nach dem Auszug - diese entfernen möchte, stellt sich fest, dass der Kleber sich nicht vollständig entfernen lässt (nach Aussage des Vermieters).
Der Vermieter schickt einen Kostenvoranschlag über eine komplett neue Duschwanne (mit Duschwannenfuss, Demontage, Neueinbau, usw.) und möchte diesen Gesamtbetrag vom Mieter erstatt bekommen.
Nachdem darauf hingewiesen wird, dass im Wohnungsübergabeprotokoll alles mit I.O. festgelegt wurde, spricht der Vermieter von einem „versteckten Mangel“, trotz dass er die Kleinteile in der Dusche gesehen hat.
Meine Frage: Wäre dies ein versteckter Mangel? Hat der Vermieter ein Anspruch auf Bezahlung einer neuen Duschwanne und wenn ja, den vollen Neupreis (die Duschwanne ist mind. 10 Jahre alt)?