Wohnungsübergabe + versteckte Mängel

Mal angenommen bei einer Wohnungsübergabe wird ein Protokoll erstellt, in dem der Vermieter alle Räume mit O.K. vermerkt und dies auch unterschreibt.

Nachträglich kommt es aber zu folgender Situtation:

Die Duschwanne wurde mit rutschfesten Kleinteile beklebt, die bei der Übergabe ersichtlich waren! Nachdem der Vermieter - nach dem Auszug - diese entfernen möchte, stellt sich fest, dass der Kleber sich nicht vollständig entfernen lässt (nach Aussage des Vermieters).

Der Vermieter schickt einen Kostenvoranschlag über eine komplett neue Duschwanne (mit Duschwannenfuss, Demontage, Neueinbau, usw.) und möchte diesen Gesamtbetrag vom Mieter erstatt bekommen.

Nachdem darauf hingewiesen wird, dass im Wohnungsübergabeprotokoll alles mit I.O. festgelegt wurde, spricht der Vermieter von einem „versteckten Mangel“, trotz dass er die Kleinteile in der Dusche gesehen hat.

Meine Frage: Wäre dies ein versteckter Mangel? Hat der Vermieter ein Anspruch auf Bezahlung einer neuen Duschwanne und wenn ja, den vollen Neupreis (die Duschwanne ist mind. 10 Jahre alt)?

Hallo,

der Vermieter hat kein Recht und er hat keine Ansprüche. Er muss die Wohnungsübergabe sorgfältig vornehmen. Später auftretende Mängel/ Schäden/Reklamationen sind nicht möglich. Der Mieter kann nicht für Schäden belangt werden, die nicht im Übergabeprotokoll enthalten sind ( BGH NJW 83, 446 ; LG Braunschweig WM 97, 470 ). Der Vermieter kann auch nicht den Einwand bringen er habe bei der Besichtigung den Schaden nicht erkennen können. Der Vermieter hat also keine Ansprüche. Kurze Mitteilung an Vermieter, dass Kostenübernahme abgelehnt wird unter Berufung auf die Entscheidungen des BGH und des LG ( jeweils Aktenzeichen nenen ) Mehr nicht schreiben. Im Prinzip reicht aus "Ihre Forderung wird als unbegründet zurückgewiesen. Ich verweise Sie auf die Rechtsprechung des BHG NJW 83,446 und des LG Braunschweig WM 97, 470. Mit frdl. Grüßen ".

Es bedarf keiner Erklärung, was in dem § steht. Es kann aber mit dem § auf dessen Inhalt hingewiesen werden.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]