Schönheitsreparaturen bei Auszug

Hallo zusammen.

Nochmal ein Thread zu den schon oft diskutierten Schönheitsreparaturen:

Ein Mieter ist vor 3 Jahren, im Juli 2001, in eine unrenovierte Wohnung eingezogen. Weil das seine erste Wohnung war, wusste er nicht, worauf er im Mietvertrag zu achten hat. Auf der letzten Seite des 20Seitigen Dokumentes, in dem unter Anderem die Nutzung von Industrienähmaschinen und Badekübeln geregelt ist, steht nun eine entscheidende Klausel: Bei den Schönheitsreparaturen sind die Tapeten zu erneuern.
Schönheitsreparaturen in Küche und Bad alle 3 Jahre, ansonsten alle anderen Räume im Abstand von 5 Jahren.

Jetzt sitzt dem Mieter der Vermieter im Nacken, der sich freut, weil er jetzt die ganze Wohnung komplett renoviert bekommt.

Das Übersehen dieses Tapezier-Eintrages (war grau hinterlegt) war natürlich eine Eselei des Mieters… keine Frage…
Aber nun zu meinen Fragen:

a) der Vermieter wird nun einen Kostenvoranschlag für die Renovierung einholen. Muss der Mieter wirklich das Tapezieren und Streichen von Bad und Küche bzw. die zwei zusätzlichen Zimmer zu 3/5 bezahlen?

b) kann der Vermieter zusätzlich zur Kaution noch Geld einfordern?

c) hat der Mieter vor Gericht Chancen das Geld (oder einen Teil davon) wiederzusehen?

Achja… Es wurde kein Übernahmeprotokoll angefertigt… der Mieter hat die Schlüssel direkt von den Vormietern erhalten.

Im Grunde sind das nur drei Fragen. Aber die haben es in sich… Am Donnerstag ist die Abgabe der Wohnung. Also werde ich wahrscheinlich stündlich in diesen Thread schauen… ;o)

Grüße aus Düsseldorf
Tobias Schmorleiz

Hallo,

Ein Mieter ist vor 3 Jahren, im Juli 2001, in eine
unrenovierte Wohnung eingezogen. Weil das seine erste Wohnung
war, wusste er nicht, worauf er im Mietvertrag zu achten hat.
Auf der letzten Seite des 20Seitigen Dokumentes, in dem unter
Anderem die Nutzung von Industrienähmaschinen und Badekübeln
geregelt ist, steht nun eine entscheidende Klausel: Bei den
Schönheitsreparaturen sind die Tapeten zu erneuern.
Schönheitsreparaturen in Küche und Bad alle 3 Jahre, ansonsten
alle anderen Räume im Abstand von 5 Jahren.

Jetzt sitzt dem Mieter der Vermieter im Nacken, der sich
freut, weil er jetzt die ganze Wohnung komplett renoviert
bekommt.

Das Übersehen dieses Tapezier-Eintrages (war grau hinterlegt)
war natürlich eine Eselei des Mieters… keine Frage…
Aber nun zu meinen Fragen:

a) der Vermieter wird nun einen Kostenvoranschlag für die
Renovierung einholen. Muss der Mieter wirklich das Tapezieren
und Streichen von Bad und Küche bzw. die zwei zusätzlichen
Zimmer zu 3/5 bezahlen?

Zuerst einmal ist zu klären, ob der Mieter überhaupt leisten muss. Nach drei Jahrne Mietzeit sind Bad, Küche, WC zu richten. Dies darf der Mieter selbst machen.

Bei den übrigen Räumen ist die Frist nicht erreicht. Gibt es hier keine Quotenklausel - wo der Vermieter 60/100 der Kosten verlangen kann - steht ihm alleine deswegen nichts zu, weil die Frist nicht erreicht ist und eine Kostenbeteiligung ist mangels Vereinbarung auszuschliessen. Nur, warum kan es zur Übernahme einer nicht renovierten Wohnung und wurde vom jetzigen Mieter bei Einzug renoviert. Dann nämlich hat er überhuapt nichts zu leisten. Soweit eie pauschale Antwort, da nähere Infos nicht bekannt sind.

b) kann der Vermieter zusätzlich zur Kaution noch Geld
einfordern?

klar, wenn berechtigt und wenn die Kaution zu gering ist.

c) hat der Mieter vor Gericht Chancen das Geld (oder einen
Teil davon) wiederzusehen?

frag mal, wie das Wetter morgen ist, wenn nicht klar ist in Deiner Frage, was wirklich alles beachtet werden muss .

Achja… Es wurde kein Übernahmeprotokoll angefertigt… der
Mieter hat die Schlüssel direkt von den Vormietern erhalten.

Im Grunde sind das nur drei Fragen. Aber die haben es in
sich… Am Donnerstag ist die Abgabe der Wohnung. Also werde
ich wahrscheinlich stündlich in diesen Thread schauen… ;o)

Auf jeden Fall jemand mitnehmen, der Ahnung hat. Melde Dich direkt über Mail - Betreff: Tobias Malerarbeiten. Wenn Du willst, kann ich Dir eine Telefonnummer mitteilen auf der ich am Mittwoch von 9.00 bis 12.00 zu erreichen bin.

Gruss aus dem Donautal

Günter

Ich erweitere das mal, nachdem ich Günters Beitrag gelesen habe:

  • Wohnung wurde unrenoviert übergeben
  • Im Mietvertrag ist ein Intervall für die „Schönheitsreparaturen“ von 3 Jahren für Bad/Küche und 5 Jahren für sonstige Räume angegeben
  • scheinbar muss ich 3/5 der Kosten für die sonstigen Räume tragen. Dazu muss ich mir aber nochmal den Mietvertrag durchlesen. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob dort ähnliches drin steht.
  • Wände und Decken sind mehrfach (weiß) überstrichene Rauhfasertapeten. Diese sind in einem Raum frisch gestrichen (vor 3-4 Monaten), in den anderen halt leicht angegilbt.
  • Im Mietvertrag (Ausdruck ca. 20 Seiten) ist der Teil mit dem Tapezieren grau hinterlegt. Genauso wie andere veränderliche Daten (Namen, Miete, Kündigungsfristen, …). Deshalb ist es ja so ärgerlich, dass es dem Mieter nicht aufgefallen ist.

Grüße aus Düsseldorf
Tobias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Ein Mieter ist vor 3 Jahren, im Juli 2001, in eine
unrenovierte Wohnung eingezogen. Weil das seine erste Wohnung
war, wusste er nicht, worauf er im Mietvertrag zu achten hat.
Auf der letzten Seite des 20Seitigen Dokumentes, in dem unter
Anderem die Nutzung von Industrienähmaschinen und Badekübeln
geregelt ist, steht nun eine entscheidende Klausel: Bei den
Schönheitsreparaturen sind die Tapeten zu erneuern.
Schönheitsreparaturen in Küche und Bad alle 3 Jahre, ansonsten
alle anderen Räume im Abstand von 5 Jahren.

Jetzt sitzt dem Mieter der Vermieter im Nacken, der sich
freut, weil er jetzt die ganze Wohnung komplett renoviert
bekommt.

Das Übersehen dieses Tapezier-Eintrages (war grau hinterlegt)
war natürlich eine Eselei des Mieters… keine Frage…
Aber nun zu meinen Fragen:

a) der Vermieter wird nun einen Kostenvoranschlag für die
Renovierung einholen. Muss der Mieter wirklich das Tapezieren
und Streichen von Bad und Küche bzw. die zwei zusätzlichen
Zimmer zu 3/5 bezahlen?

Zuerst einmal ist zu klären, ob der Mieter überhaupt leisten
muss. Nach drei Jahrne Mietzeit sind Bad, Küche, WC zu
richten. Dies darf der Mieter selbst machen.

Das passt leider zeitlich nicht mehr. Ansonsten hätte sich der Mieter damit wohl viel Geld und Ärger ersparen können.

Bei den übrigen Räumen ist die Frist nicht erreicht. Gibt es
hier keine Quotenklausel - wo der Vermieter 60/100 der Kosten
verlangen kann - steht ihm alleine deswegen nichts zu, weil
die Frist nicht erreicht ist und eine Kostenbeteiligung ist
mangels Vereinbarung auszuschliessen. Nur, warum kan es zur
Übernahme einer nicht renovierten Wohnung und wurde vom
jetzigen Mieter bei Einzug renoviert. Dann nämlich hat er
überhuapt nichts zu leisten. Soweit eie pauschale Antwort, da
nähere Infos nicht bekannt sind.

Zur Übernahme der unrenovierten Wohnung kam es, weil es die erste eigene Wohnung des Mieters war und er unbedingt und so schnell wie möglich einziehen wollte. Eine Renovierung der Vormieter oder des Vermieters stand allerdings nie zur Debatte.

b) kann der Vermieter zusätzlich zur Kaution noch Geld
einfordern?

klar, wenn berechtigt und wenn die Kaution zu gering ist.

c) hat der Mieter vor Gericht Chancen das Geld (oder einen
Teil davon) wiederzusehen?

frag mal, wie das Wetter morgen ist, wenn nicht klar ist in
Deiner Frage, was wirklich alles beachtet werden muss.

Ja. Das war wohl eher eine ziemlich ungenaue Frage.

Achja… Es wurde kein Übernahmeprotokoll angefertigt… der
Mieter hat die Schlüssel direkt von den Vormietern erhalten.

Im Grunde sind das nur drei Fragen. Aber die haben es in
sich… Am Donnerstag ist die Abgabe der Wohnung. Also werde
ich wahrscheinlich stündlich in diesen Thread schauen… ;o)

Auf jeden Fall jemand mitnehmen, der Ahnung hat. Melde Dich
direkt über Mail - Betreff: Tobias Malerarbeiten. Wenn Du
willst, kann ich Dir eine Telefonnummer mitteilen auf der ich
am Mittwoch von 9.00 bis 12.00 zu erreichen bin.

Grüße aus Düsseldorf
Tobias

Hallo,

Ein Mieter ist vor 3 Jahren, im Juli 2001, in eine
unrenovierte Wohnung eingezogen. Weil das seine erste Wohnung
war, wusste er nicht, worauf er im Mietvertrag zu achten hat.
Auf der letzten Seite des 20Seitigen Dokumentes, in dem unter
Anderem die Nutzung von Industrienähmaschinen und Badekübeln
geregelt ist, steht nun eine entscheidende Klausel: Bei den
Schönheitsreparaturen sind die Tapeten zu erneuern.
Schönheitsreparaturen in Küche und Bad alle 3 Jahre, ansonsten
alle anderen Räume im Abstand von 5 Jahren.

Jetzt sitzt dem Mieter der Vermieter im Nacken, der sich
freut, weil er jetzt die ganze Wohnung komplett renoviert
bekommt.

Das Übersehen dieses Tapezier-Eintrages (war grau hinterlegt)
war natürlich eine Eselei des Mieters… keine Frage…
Aber nun zu meinen Fragen:

a) der Vermieter wird nun einen Kostenvoranschlag für die
Renovierung einholen. Muss der Mieter wirklich das Tapezieren
und Streichen von Bad und Küche bzw. die zwei zusätzlichen
Zimmer zu 3/5 bezahlen?

b) kann der Vermieter zusätzlich zur Kaution noch Geld
einfordern?

c) hat der Mieter vor Gericht Chancen das Geld (oder einen
Teil davon) wiederzusehen?

Achja… Es wurde kein Übernahmeprotokoll angefertigt… der
Mieter hat die Schlüssel direkt von den Vormietern erhalten.

Im Grunde sind das nur drei Fragen. Aber die haben es in
sich… Am Donnerstag ist die Abgabe der Wohnung. Also werde
ich wahrscheinlich stündlich in diesen Thread schauen… ;o)

Grüße aus Düsseldorf
Tobias Schmorleiz

Ich erweitere das mal, nachdem ich Günters Beitrag gelesen
habe:

  • Wohnung wurde unrenoviert übergeben

gut, soweit verstanden, aber hast Du dann renoviert oder die Wohnung so gelassen. Hast Du die Wohnung bei Einzug nicht renoviert, muss von Dir Küche, Bad, WC renoviert werden.

  • Im Mietvertrag ist ein Intervall für die
    „Schönheitsreparaturen“ von 3 Jahren für Bad/Küche und 5
    Jahren für sonstige Räume angegeben
  • scheinbar muss ich 3/5 der Kosten für die sonstigen Räume
    tragen. Dazu muss ich mir aber nochmal den Mietvertrag
    durchlesen. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob dort ähnliches
    drin steht.

Du musst nur bei Wohn-und Schlafräumen einen Anteil übernehmen, wenn dies auch vereinbart ist. Also muss eine Klausel vorhanden sein, die verpflichtet die anteiligen Kosten zu tragen.

  • Wände und Decken sind mehrfach (weiß) überstrichene
    Rauhfasertapeten. Diese sind in einem Raum frisch gestrichen
    (vor 3-4 Monaten), in den anderen halt leicht angegilbt.
  • Im Mietvertrag (Ausdruck ca. 20 Seiten) ist der Teil mit dem
    Tapezieren grau hinterlegt. Genauso wie andere veränderliche
    Daten (Namen, Miete, Kündigungsfristen, …). Deshalb ist es
    ja so ärgerlich, dass es dem Mieter nicht aufgefallen ist.

Gruss Günter