Hallo zusammen.
Nochmal ein Thread zu den schon oft diskutierten Schönheitsreparaturen:
Ein Mieter ist vor 3 Jahren, im Juli 2001, in eine unrenovierte Wohnung eingezogen. Weil das seine erste Wohnung war, wusste er nicht, worauf er im Mietvertrag zu achten hat. Auf der letzten Seite des 20Seitigen Dokumentes, in dem unter Anderem die Nutzung von Industrienähmaschinen und Badekübeln geregelt ist, steht nun eine entscheidende Klausel: Bei den Schönheitsreparaturen sind die Tapeten zu erneuern.
Schönheitsreparaturen in Küche und Bad alle 3 Jahre, ansonsten alle anderen Räume im Abstand von 5 Jahren.
Jetzt sitzt dem Mieter der Vermieter im Nacken, der sich freut, weil er jetzt die ganze Wohnung komplett renoviert bekommt.
Das Übersehen dieses Tapezier-Eintrages (war grau hinterlegt) war natürlich eine Eselei des Mieters… keine Frage…
Aber nun zu meinen Fragen:
a) der Vermieter wird nun einen Kostenvoranschlag für die Renovierung einholen. Muss der Mieter wirklich das Tapezieren und Streichen von Bad und Küche bzw. die zwei zusätzlichen Zimmer zu 3/5 bezahlen?
b) kann der Vermieter zusätzlich zur Kaution noch Geld einfordern?
c) hat der Mieter vor Gericht Chancen das Geld (oder einen Teil davon) wiederzusehen?
Achja… Es wurde kein Übernahmeprotokoll angefertigt… der Mieter hat die Schlüssel direkt von den Vormietern erhalten.
Im Grunde sind das nur drei Fragen. Aber die haben es in sich… Am Donnerstag ist die Abgabe der Wohnung. Also werde ich wahrscheinlich stündlich in diesen Thread schauen… ;o)
Grüße aus Düsseldorf
Tobias Schmorleiz