ich nehme einige Anfragen in den letzten Tagen zum Anlass hier einmal hinzuweisen, dass Fragen nicht beantwortet werden können, wenn wesentliche Infos fehlen. Eine Frage zu Schönheitsreparaturen muss den Hinweis enthalten
-wer hat bei Einzug renoviert,
-welche Fristen zur Renovierung während der Mietzeit sind vereinbart
-sind es drei Jahre für Küche,Bad,WC, 5 Jahre für Wohn-Schlafräume
-ist eine Quotenklausel vereinbart ( prozentuale Abgeltung),
-wurde die Renovierung ausgehandelt oder ist es Formulartext,
-sind Wände und Decken farbig gestaltet
-sind Tapeten beschädigt, verschmutzt und/oder entsprechen sie nicht
dem üblichen Durchschnitt der Mieter ( z.B. Fototapeten )
-was ist zum Mietvertragsende vereinbart,
Diese Hinweise erleichtern Fragen und vermeiden oft zahlreiche Rückfragen.
das hört sich für mich nach einer brauchbaren Checkliste an (@MOD: wie wäre es mit einer FAQ?).
Man nehme also an:
-wer hat bei Einzug renoviert,
Rauputz war mit abwaschbarer Farbe (vom Vermieter) frisch gestrichen.
-welche Fristen zur Renovierung während der Mietzeit sind
vereinbart
Keine.
-sind es drei Jahre für Küche,Bad,WC, 5 Jahre für
Wohn-Schlafräume
3 Jahre.
-ist eine Quotenklausel vereinbart ( prozentuale Abgeltung),
Nein.
-wurde die Renovierung ausgehandelt oder ist es Formulartext,
Weder noch. Renovierung ist gar nicht erwähnt.
-sind Wände und Decken farbig gestaltet
Weiß.
-sind Tapeten beschädigt, verschmutzt und/oder entsprechen sie
nicht
dem üblichen Durchschnitt der Mieter ( z.B. Fototapeten )
Nein.
-was ist zum Mietvertragsende vereinbart,
Am Ende unter „weitere Vereinbarungen“ steht handschriftlich, dass die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses „in ihrem ursprünglichem Zustand (wie bei Einzug)“ zu verlassen ist. Dieser ursprüngliche Zustand ist aber nirgends festgehalten.
In dem Standardmietvertrag steht an anderer Stelle unter „Rückgabe bei Beendigung der Mietzeit“), dass „die Mieträume vertragsgemäß in sauberem Zustand“ zu übergeben sind.
das hört sich für mich nach einer brauchbaren Checkliste an
(@MOD: wie wäre es mit einer FAQ?).
Man nehme also an:
-wer hat bei Einzug renoviert,
Rauputz war mit abwaschbarer Farbe (vom Vermieter) frisch
gestrichen.
-welche Fristen zur Renovierung während der Mietzeit sind
vereinbart
Keine.
-sind es drei Jahre für Küche,Bad,WC, 5 Jahre für
Wohn-Schlafräume
3 Jahre.
Moment mal, wenn keine Schönheitsreparaturen vereinbart sind, warum dann 3 Jahre ?
-ist eine Quotenklausel vereinbart ( prozentuale Abgeltung),
Nein.
-wurde die Renovierung ausgehandelt oder ist es Formulartext,
Weder noch. Renovierung ist gar nicht erwähnt.
-sind Wände und Decken farbig gestaltet
Weiß.
-sind Tapeten beschädigt, verschmutzt und/oder entsprechen sie
nicht
dem üblichen Durchschnitt der Mieter ( z.B. Fototapeten )
Nein.
-was ist zum Mietvertragsende vereinbart,
Am Ende unter „weitere Vereinbarungen“ steht handschriftlich, dass die Wohnung nach Beendigung des
Mietverhältnisses „in ihrem ursprünglichem Zustand (wie bei
Einzug)“ zu verlassen ist. Dieser ursprüngliche Zustand ist
aber nirgends festgehalten.
In dem Standardmietvertrag steht an anderer Stelle unter
„Rückgabe bei Beendigung der Mietzeit“), dass „die Mieträume
vertragsgemäß in sauberem Zustand“ zu übergeben sind.
Nach diesen Hinweisen - sofern diese vollständig sind - ist keinerlei Schönheitsreparatur geschuldet. Der Vermieter hat zwar vor Einzug renoviert. Mit dem Mieter wurden jedoch keinen Schönheitsreparaturen vereinbart. Eine Quotenklausel ist nicht vereinbart. Voraussetzung einer Renovierungsverpflichtung ist jedoch eine Vereinbarung, dass der Mieter Schönheitsreparaturen vornehmen muss.
Die handschriftlichen Hinweise sind zu unbestimmt. Andererseits ist diese Klausel auchs chon deshalb unwirksam, weil keine Begrenzung der Renovierungspflicht besteht, rein theoretisch, wenn der Mieter nach drei Monaten auszieht sogar dann - nach Vertrag - renovieren müsste. Das ist jedoch keine wirksame Vereinbarung.
Andererseits bedeutet der Hinweis der Rückgabe in sauberen Zustand nicht, dass in diesem Passus eine Renovierungsverpflichtung enthalten ist.
-sind es drei Jahre für Küche,Bad,WC, 5 Jahre für
Wohn-Schlafräume
3 Jahre.
Moment mal, wenn keine Schönheitsreparaturen vereinbart sind,
warum dann 3 Jahre ?
Sorry, damit war gemeint, dass der Mieter 3 Jahre dort gewohnt hat.
Ist es nicht so, dass diese 3/5-Jahreregel immer automatisch gilt, auch wenn das nicht veeinbart wurde?
Nach diesen Hinweisen - sofern diese vollständig sind - ist
keinerlei Schönheitsreparatur geschuldet. Der Vermieter hat
zwar vor Einzug renoviert. Mit dem Mieter wurden jedoch keinen
Schönheitsreparaturen vereinbart. Eine Quotenklausel ist nicht
vereinbart. Voraussetzung einer Renovierungsverpflichtung ist
jedoch eine Vereinbarung, dass der Mieter
Schönheitsreparaturen vornehmen muss.
Die handschriftlichen Hinweise sind zu unbestimmt.
Andererseits ist diese Klausel auchs chon deshalb unwirksam,
weil keine Begrenzung der Renovierungspflicht besteht, rein
theoretisch, wenn der Mieter nach drei Monaten auszieht sogar
dann - nach Vertrag - renovieren müsste. Das ist jedoch keine
wirksame Vereinbarung.
Das dachte ich mir irgendwie auch schon öfter.
Andererseits bedeutet der Hinweis der Rückgabe in sauberen
Zustand nicht, dass in diesem Passus eine
Renovierungsverpflichtung enthalten ist.
-sind es drei Jahre für Küche,Bad,WC, 5 Jahre für
Wohn-Schlafräume
3 Jahre.
Moment mal, wenn keine Schönheitsreparaturen vereinbart sind,
warum dann 3 Jahre ?
Sorry, damit war gemeint, dass der Mieter 3 Jahre dort gewohnt
hat.
Ist es nicht so, dass diese 3/5-Jahreregel immer automatisch
gilt, auch wenn das nicht veeinbart wurde?
Nein, wenn nichts vereinbart ist, gilt etwas nicht automatisch.
Nach diesen Hinweisen - sofern diese vollständig sind - ist
keinerlei Schönheitsreparatur geschuldet. Der Vermieter hat
zwar vor Einzug renoviert. Mit dem Mieter wurden jedoch keinen
Schönheitsreparaturen vereinbart. Eine Quotenklausel ist nicht
vereinbart. Voraussetzung einer Renovierungsverpflichtung ist
jedoch eine Vereinbarung, dass der Mieter
Schönheitsreparaturen vornehmen muss.
Die handschriftlichen Hinweise sind zu unbestimmt.
Andererseits ist diese Klausel auchs chon deshalb unwirksam,
weil keine Begrenzung der Renovierungspflicht besteht, rein
theoretisch, wenn der Mieter nach drei Monaten auszieht sogar
dann - nach Vertrag - renovieren müsste. Das ist jedoch keine
wirksame Vereinbarung.
Das dachte ich mir irgendwie auch schon öfter.
Andererseits bedeutet der Hinweis der Rückgabe in sauberen
Zustand nicht, dass in diesem Passus eine
Renovierungsverpflichtung enthalten ist.
Die handschriftlichen Hinweise sind zu unbestimmt.
Andererseits ist diese Klausel auchs chon deshalb unwirksam,
weil keine Begrenzung der Renovierungspflicht besteht, rein
theoretisch, wenn der Mieter nach drei Monaten auszieht sogar
dann - nach Vertrag - renovieren müsste. Das ist jedoch keine
wirksame Vereinbarung.
Im vorliegenden Fall wäre es aber ja so, dass der Vermieter mit dem handschriftlichen Zusatz „in ihrem ursprünglichem Zustand (wie bei Einzug)“ natürlich sagen wollte, dass die Wohnung „frisch gestrichen“ hinterlassen werden soll, denn wir gehen jetzt einfach mal davon aus, dass sie das bei Einzug auch tatsächlich war (auch wenn es schriftlich nirgends festgehalten wurde). Kann der scheidende Mieter da wirklich stur bleiben, denn schließlich könnte der Vormieter als Zeuge für den Vermieter doch ganz einfach bestätigen, dass er vor Auszug gestrichen hat?
Die handschriftlichen Hinweise sind zu unbestimmt.
Andererseits ist diese Klausel auchs chon deshalb unwirksam,
weil keine Begrenzung der Renovierungspflicht besteht, rein
theoretisch, wenn der Mieter nach drei Monaten auszieht sogar
dann - nach Vertrag - renovieren müsste. Das ist jedoch keine
wirksame Vereinbarung.
Im vorliegenden Fall wäre es aber ja so, dass der Vermieter
mit dem handschriftlichen Zusatz „in ihrem ursprünglichem
Zustand (wie bei Einzug)“ natürlich sagen wollte, dass die
Wohnung „frisch gestrichen“ hinterlassen werden soll, denn wir
gehen jetzt einfach mal davon aus, dass sie das bei Einzug
auch tatsächlich war (auch wenn es schriftlich nirgends
festgehalten wurde).
Mir verschliesst sich als Praktiker dieser Sinn. Wer will, dass renoviert wird bei Auszug der schreibt dies in den Mietvertrag. Was er sagen wollte und nicht geschrieben hat interessiert niemand. Sonst sehen doch Vermieter alles was sie mündlich erklären als nicht gesagt an und berufen sich auf den Mietvertrag, was dort steht sei gültig.
Also, keine Renovierung. Pech gehabt.
Gruss Günter
Kann der scheidende Mieter da wirklich
stur bleiben, denn schließlich könnte der Vormieter als Zeuge
für den Vermieter doch ganz einfach bestätigen, dass er vor
Auszug gestrichen hat?
Mir verschliesst sich als Praktiker dieser Sinn. Wer will,
dass renoviert wird bei Auszug der schreibt dies in den
Mietvertrag. Was er sagen wollte und nicht geschrieben hat
interessiert niemand. Sonst sehen doch Vermieter alles was sie
mündlich erklären als nicht gesagt an und berufen sich auf den
Mietvertrag, was dort steht sei gültig.
Also, keine Renovierung. Pech gehabt.