Kündigungsfrist

Hallo,

angenommen in einem Mietvertrag ist eine Mietdauer von 5 Jahre vereinbart.
Desweiteren ist vermerkt, daß der Vertrag bis zum 3. eines Monats für den Ablauf des übernächsten Monats schriftlich gekündigt werden kann.
Dann beträgt doch die Kündigungsfrist 3 Monate.
Oder sehe ich das falsch??
Was macht es dann aber für einen Sinn eine Mietdauer von 5 Jahren festzulegen?

Gruß Holgi

Zeitmietvertrag
d.h. nach 5 Jahren würde der Mietvertrag mehr oder minder automatisch erlöschen => Auszug, bzw. Neuvertrag!

Gruß

Stefan

Hallo,

angenommen in einem Mietvertrag ist eine Mietdauer von 5 Jahre
vereinbart.
Desweiteren ist vermerkt, daß der Vertrag bis zum 3. eines
Monats für den Ablauf des übernächsten Monats schriftlich
gekündigt werden kann.
Dann beträgt doch die Kündigungsfrist 3 Monate.
Oder sehe ich das falsch??
Was macht es dann aber für einen Sinn eine Mietdauer von 5
Jahren festzulegen?

Hallo Holger,

die Kündigungsfrist gilt zum Zeitpunkt des Endes der fünf Jahre. Der Mietvertrag muss also spätestens drei Monate vor Ablauf der fünf Jahre gekündigt werden. Die Frage weisst daraufhin, dass das Zeitmietverhältnis nach altem Recht vor dem 01.09.2001 abgeschlossen wurde. Insoweit sind Antworten, die sich auf das neue Mietrecht beziehen falsch.

Ist der Vertrag jedoch nach dem 01.09.2001 abgeschlossen worden, ist er schon wegen der Kündigungsfrist als Zeitmietvertrag unwirksam. Im neuen Mietrecht seit 01.09.2001 gibt es diese Form nicht mehr.

Gruss Günter