Schönheitsreparaturen (mal kleinlaut frag ...)

Hallo liebe User:

Ja ja ich denke das Thema nervt euch schon …

Tschuldigung aber nach durchstöbern der ganzen Threads blicke ich irgendwie garnichtmehr durch :frowning:

Mir fällt da folgender fiktiver Fall ein …

§11 des Mietvertrages regelt die diversen Zeitpunkte zur Schönheitsreparatur. Diese sind aber auf Grund der Dauer des Mietverhältnisses noch nicht überschritten.

Abs 3 regelt das bei Auszug die Wohnung fachgerecht renoviert übergeben werden muß.

Dies heißt doch bis jetzt das die Wohnung renoviert mit Tapeten (weiß) abgegeben werden muß ! Oder ?

Abs 4 beinhaltet nun noch folgende zusätzliche Vereinbarung:
Nach Beendigung des Mietverhältnisses läßt der Vermieter durch eine Fachfirma oder einen Fachmann die Decken aller Räume und zusätzlich die Wände des Bades neu weiß Streichen. Unfachmännische Arbeit wird nicht anerkannt.
Die tapete oder Rauhfaser an den Wänden der übrigen Räume sind bei Auszug zu entfernen.
Notwendige Reparaturen werden bei Auszug auf Kosten des Mieters durch eine fachfirma oder einen Fachmann vorgenommen.

Was ist denn nun mit den tapeten ??? Abreißen oder nicht ???

Ich habe nun mal irgendwo gelesen das der Mieter sehr wohl die Wohnung fachmännisch weißen Darf (die Decken halt)???

Der letzte Teil heißt wohl ganz dringend beim Auszug ein Abnahmeprotokoll mit Zeugen zu erstellen … ???

Ein um seine Kaution schon zitternder

Ralf

Hallo,

wenn § 11 regelt wie die Schönheitsreparaturen vorzunehmen sind, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zwischen den § 16-18 ein § mit der Quotenregelung ( prozentualer Anteil, wenn Fristen nicht erreicht sind). Hier handelt es sich wahrscheinlich um einen Mietvertrag von Haus und Grund oder er wurde selbst gestrickt.

Mir fällt da folgender fiktiver Fall ein …

§11 des Mietvertrages regelt die diversen Zeitpunkte zur
Schönheitsreparatur. Diese sind aber auf Grund der Dauer des
Mietverhältnisses noch nicht überschritten.

Abs 3 regelt das bei Auszug die Wohnung fachgerecht renoviert
übergeben werden muß.

Dies heißt doch bis jetzt das die Wohnung renoviert mit
Tapeten (weiß) abgegeben werden muß ! Oder ?

Nein, heisst es nicht. Bitte mal meine Hinweise „Fragen zu Schönheitsreparaturen“ beachten und entsprechende weitere Infos. Mit dem was hier gepostet ist, kann man keine qualifizierte Antwort geben.

Abs 4 beinhaltet nun noch folgende zusätzliche Vereinbarung:
Nach Beendigung des Mietverhältnisses läßt der Vermieter durch
eine Fachfirma oder einen Fachmann die Decken aller Räume und
zusätzlich die Wände des Bades neu weiß Streichen.
Unfachmännische Arbeit wird nicht anerkannt.

Diese Position ist grundsätzlich unwirksam. Der Mieter darf selbst renovieren.

Die tapete oder Rauhfaser an den Wänden der übrigen Räume sind
bei Auszug zu entfernen.
Notwendige Reparaturen werden bei Auszug auf Kosten des
Mieters durch eine fachfirma oder einen Fachmann vorgenommen.

Nein, unwirksam, der Mieter kann dies selbst erledigen.

Was ist denn nun mit den tapeten ??? Abreißen oder nicht ???

Nein, an der Wand lassen. Wie idiotisch dieser Pasus ist ist daran zu sehen, dass der Vermieter einerseits die Entfernung der Tapeten verlangt und andererseits soll renoviert werden.

Ich habe nun mal irgendwo gelesen das der Mieter sehr wohl die
Wohnung fachmännisch weißen Darf (die Decken halt)???

richtig

Der letzte Teil heißt wohl ganz dringend beim Auszug ein
Abnahmeprotokoll mit Zeugen zu erstellen … ???

Auf jeden Fall jemand mitnehmen. Da versucht jemand sich schon bei Mietvertragsbeginn zum Auszug die Kaution als Nebeneinnahme zu sichern.

Gruss Günter