Hallo liebe User:
Ja ja ich denke das Thema nervt euch schon …
Tschuldigung aber nach durchstöbern der ganzen Threads blicke ich irgendwie garnichtmehr durch 
Mir fällt da folgender fiktiver Fall ein …
§11 des Mietvertrages regelt die diversen Zeitpunkte zur Schönheitsreparatur. Diese sind aber auf Grund der Dauer des Mietverhältnisses noch nicht überschritten.
Abs 3 regelt das bei Auszug die Wohnung fachgerecht renoviert übergeben werden muß.
Dies heißt doch bis jetzt das die Wohnung renoviert mit Tapeten (weiß) abgegeben werden muß ! Oder ?
Abs 4 beinhaltet nun noch folgende zusätzliche Vereinbarung:
Nach Beendigung des Mietverhältnisses läßt der Vermieter durch eine Fachfirma oder einen Fachmann die Decken aller Räume und zusätzlich die Wände des Bades neu weiß Streichen. Unfachmännische Arbeit wird nicht anerkannt.
Die tapete oder Rauhfaser an den Wänden der übrigen Räume sind bei Auszug zu entfernen.
Notwendige Reparaturen werden bei Auszug auf Kosten des Mieters durch eine fachfirma oder einen Fachmann vorgenommen.
Was ist denn nun mit den tapeten ??? Abreißen oder nicht ???
Ich habe nun mal irgendwo gelesen das der Mieter sehr wohl die Wohnung fachmännisch weißen Darf (die Decken halt)???
Der letzte Teil heißt wohl ganz dringend beim Auszug ein Abnahmeprotokoll mit Zeugen zu erstellen … ???
Ein um seine Kaution schon zitternder
Ralf