Liebe Experten, lieber Günter, ich habe mal eine Frage
Eine Freundin würde morgen die Wohnung übergeben um 9.00Uhr
Sie hat die Wohnung unrenoviert übernommen bekam 1 Monatsmiete umsonst.
Tapeten des Vormieters waren noch soweit in Ordnung so hat Sie diese so belassen.
Jetzt hat Sie eine neue Wohnung muss Sie wie im Mietvertrag steht die Tapeten entfernen oder nicht, Alle vom Vormieter hinterlassen. Sie selbst hat nur 2 Jahre dort gewohnt und nie Tapeziert.
Diese Vereinbarung steht wortwörtlich im Mietvertrag.
§ 23
Bei Auszug hat der Mieter die Mietwohnung in dem Zustand zurückzugeben in dem Er sie erhalten hat. Alle Tapeten entfernt und Besenrein.
Falls der Mieter während seiner Mietzeit die Wohnung mit Einrichtungen versehen oder bauliche Veränderungen durchgeführt hat, so hat er - wenn sich die Vertragspartner nicht bereits zuvor schriftlich anderweitig geeinigt haben - bei seinem Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
Ist eine solche Vereinbarung gültig?
Muss Sie, weil Sie die Wohnung ja mit Tapeten bekommen hat, diese jetzt abmachen ?
Christa
Liebe Experten, lieber Günter, ich habe mal eine Frage
Eine Freundin würde morgen die Wohnung übergeben um 9.00Uhr
Sie hat die Wohnung unrenoviert übernommen bekam 1 Monatsmiete
umsonst.
Tapeten des Vormieters waren noch soweit in Ordnung so hat Sie
diese so belassen.
Jetzt hat Sie eine neue Wohnung muss Sie wie im Mietvertrag
steht die Tapeten entfernen oder nicht, Alle vom Vormieter
hinterlassen. Sie selbst hat nur 2 Jahre dort gewohnt und nie
Tapeziert.
Diese Vereinbarung steht wortwörtlich im Mietvertrag.
§ 23
Bei Auszug hat der Mieter die Mietwohnung in dem Zustand
zurückzugeben in dem Er sie erhalten hat. Alle Tapeten
entfernt und Besenrein.
Falls der Mieter während seiner Mietzeit die Wohnung mit
Einrichtungen versehen oder bauliche Veränderungen
durchgeführt hat, so hat er - wenn sich die Vertragspartner
nicht bereits zuvor schriftlich anderweitig geeinigt haben -
bei seinem Auszug den ursprünglichen Zustand
wiederherzustellen.
Ist eine solche Vereinbarung gültig?
Muss Sie, weil Sie die Wohnung ja mit Tapeten bekommen hat,
diese jetzt abmachen ?
Hallo Christa,
diese Vereinbarung ist unwirksam. Das Entfernen vorhandener Raufasertapeten kann vom Mieter nur verlangt werden, wenn dieser die Räumlichkeiten lange genug bewohnt hat und ein weiteres Überstreichen der Tapeten allein also nicht mehr genügt. Der Mieter darf durch die Überbürdung von Renovierungsarbeitewn nur soweit belastet werden, als er die Wohnung selbst abgewohnt hat ( BGH WuM 1987, 307, ebenso Krämer in Bub/Treier III Rdn. 1297 ). Also sind die Tapeten nicht abzumachen.
Gruss Günter
Erst einmal Dank für deine Antwort Günter.
Wir nehmen mal an ich käme gerade von dieser fiktiven Wohnungsübergabe.
Die Wohnung hat Sie nicht renoviert Sie will sich darauf berufen
daß im § 23 steht.
Bei Auszug hat der Mieter die Mietwohnung in dem Zustand
zurückzugeben in dem Er sie erhalten hat und zwar mit Tapeten.
Rauhfaser war da nicht vorhanden, sondern einfache Tapeten in allen Räumen, die hgat Sie so belassen wie sie waren.
Der Vermieter hat das so im Übergabeprotokoll geschrieben daß die alten Tapeten noch dran sind und darauf hingewiesen das die lt MV beim Auszug ab sein müssten.
Sonst war alles soweit gut und iO.
Jetzt erwarten wir, daß er die Kaution kürzt, um die Kosten, die das entfernen der alten Tapeten kosten wird.
Dein Posting konnten wir erst jetzt lesen.
Wird Sie die Kautionskürzung hinnehmen müssen oder bleibt es bei deiner Aussage Ungültig!
Er will noch die Nebenkosten „Kalt“ abrechnen und mit der Kaution verrechnen und meinte noch „es werde deshalb wohl nichts zum auszahlen bleiben“.
Christa
Liebe Experten, lieber Günter, ich habe mal eine Frage
Eine Freundin würde morgen die Wohnung übergeben um 9.00Uhr
Sie hat die Wohnung unrenoviert übernommen bekam 1 Monatsmiete
umsonst.
Tapeten des Vormieters waren noch soweit in Ordnung so hat Sie
diese so belassen.
Jetzt hat Sie eine neue Wohnung muss Sie wie im Mietvertrag
steht die Tapeten entfernen oder nicht, Alle vom Vormieter
hinterlassen. Sie selbst hat nur 2 Jahre dort gewohnt und nie
Tapeziert.
Diese Vereinbarung steht wortwörtlich im Mietvertrag.
§ 23
Bei Auszug hat der Mieter die Mietwohnung in dem Zustand
zurückzugeben in dem Er sie erhalten hat. Alle Tapeten
entfernt und Besenrein.
Falls der Mieter während seiner Mietzeit die Wohnung mit
Einrichtungen versehen oder bauliche Veränderungen
durchgeführt hat, so hat er - wenn sich die Vertragspartner
nicht bereits zuvor schriftlich anderweitig geeinigt haben -
bei seinem Auszug den ursprünglichen Zustand
wiederherzustellen.
Ist eine solche Vereinbarung gültig?
Muss Sie, weil Sie die Wohnung ja mit Tapeten bekommen hat,
diese jetzt abmachen ?
Hallo Christa,
diese Vereinbarung ist unwirksam. Das Entfernen vorhandener
Raufasertapeten kann vom Mieter nur verlangt werden, wenn
dieser die Räumlichkeiten lange genug bewohnt hat und ein
weiteres Überstreichen der Tapeten allein also nicht mehr
genügt. Der Mieter darf durch die Überbürdung von
Renovierungsarbeitewn nur soweit belastet werden, als er die
Wohnung selbst abgewohnt hat ( BGH WuM 1987, 307, ebenso
Krämer in Bub/Treier III Rdn. 1297 ). Also sind die Tapeten
nicht abzumachen.
Gruss Günter
Hallo Christa,
hier ist nicht zu renovieren. Nun die Kautionsabrechnung abwarten. Dann Widerspruch erheben.
Gruss Günter
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