Hallo liebe Experten,
angenommen ein Mieter meldet seinem Vermieter ein undichtes Abflußrohr am Bidet.
Der Vermieter beauftragt daraufhin eine Firma mit der Reparatur dieses Rohres und teilt dem Mieter gleichzeitig mit, dies getan zu haben und weist den Mieter auf seine Verpflichtung hin, Kleinreparaturen selbst zu bezahlen.
Nach Ausführung der Arbeiten erhält der Mieter nun vom Vermieter eine Kopie der Rechnung der Firma, die auf 228€ lautet, mit der Bitte dem Vermieter die Selbstbeteiligung in Höhe von 76€ zu überweisen.
Ist der Mieter verpflichtet diesen Betrag zu bezahlen?
Und wenn nicht, wie sollte der Mieter am besten reagieren, um Ärger zu vermeiden?
Vielen Dank für eure Vorschläge!
Hallo,
diese Reparatur muß der Vermieter alleine zahlen.
Die Kleinreparaturklausel greift nur bei Reparaturen, die die vereinbarte oder gesetzlich zugelassene Summe nicht überschreiten.
Reparaturen die über dieser Summe liegen, muss der Vermieter alleine tragen.
Wie du es ihm mitteilst, bleibt dir überlassen, das Ergebnis ist dasselbe 
Gruß
roland
Hallo Silke,
die Antwort von Roland ist korrekt.
Jedoch hierzu noch eine Anmerkung. Hier handelt es sich, auch wenn die Rechnung keine 76 € betragen würde, um eine Reparatur und diese ist nicht mit den Bagatellschäden zu regeln.
angenommen ein Mieter meldet seinem Vermieter ein undichtes
Abflußrohr am Bidet.
Der Vermieter beauftragt daraufhin eine Firma mit der
Reparatur dieses Rohres und teilt dem Mieter gleichzeitig mit,
dies getan zu haben und weist den Mieter auf seine
Verpflichtung hin, Kleinreparaturen selbst zu bezahlen.
Nach Ausführung der Arbeiten erhält der Mieter nun vom
Vermieter eine Kopie der Rechnung der Firma, die auf 228€
lautet, mit der Bitte dem Vermieter die Selbstbeteiligung in
Höhe von 76€ zu überweisen.
Dies ist ein typischer Fall von Vermieterdenken. Wer Wasser benötigt benutzt das Rohr und gibt es dort Schaden, dann soll der Mieter sich beteiligen. Ist der Abfluss defekt soll sich der Mieter beteiligen, weil sein Abwasser abgeleitet wird.
Diese Klausel für Kleinreparaturen ist für Gegenstände, Kleinreparaturen da, die dem täglichen Zugriff ausgesetzt sind. Der Duscheschlauch, den ich in der Hand halte, gehört sicher zu den Gegenständen, die meinem Zugriff ausgesetzt sind. Nur, ich war noch nie - und keiner von Euch - im Wasserleitungsrohr oder im Abflussrohr
Gruss Günter
Ist der Mieter verpflichtet diesen Betrag zu bezahlen?
Rest hat Roland zutreffend beantwortet
Und wenn nicht, wie sollte der Mieter am besten reagieren, um
Ärger zu vermeiden?
Vielen Dank für eure Vorschläge!
Vielen Dank an Roland und Günter für die schnellen Antworten.
Ich nehme mal an der Vermieter wird nicht begeistert reagieren, ganz egal in welcher Form der Mieter die Zahlung verweigert.
Silke