Schönheitsreparatur die zweite

Hallo Günter, hallo Experten!

Auch wenns euch vieleicht schon zum hals raushängen mag, ich trau mich trotzdem nochmal zu posten:

Wohnraummietvertrag Verlag Haus und Grund GmbH 02/02

Es wurde beim Einzug kein Übergabeprotokoll erstellt.
Die Tapeten wurden vom Vormieter weiß übernommen.
Ein Teppich wurde ebenfalls übernommen der a.G. mündlicher Absprache mit dem vermieter bei Auszug raus muß.
Der Vermieter ließ vorher die Decken von Fachmann weißen.
Der neue Mieter (im folgenden mit NM bezeichnet) strich bei Einzug alle Wände weiß und teilweise farbig.

Alles obige ist nicht schriftlich fixiert.

Nun folgt zum 31. Oktober nach zwei Jahren und drei Monaten der Auszug.

§11 (Schönheitsreparaturen) verpflichtet NM Küche/Bad/Dusche alle 3 Jahre, Wohn-/Schlafräume/Flur/Diele/Toilette alle 5 Jahre Nebenräume alle 7 Jahre zu renovieren. Fristen werden berechnet ab Einzug bzw. nach Renovierng des NM.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Wohnung in einem fachgerecht renovierten Zustand zu übergeben.

Eine Quotenregelung gibt es nur in der Form: … wenn bei Auszug die Wohnung in einem der normalen Abnutzung entsprechenden Zustand entspricht … muß NM zeitanteilig den Betrag an den Vermieter zahlen, der aufzuwenden wäre, wenn die Wohnung im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung renoviert würde.

Abs4 (Parteien treffen folgende Vereinbarungen)Zitat:
Nach Beendigung des Mietverhältnisses läßt der Vermieter durch eine Fachfirma oder einen Fachmann die Decken aller Räume und zusätzlich die Wände des Bades neu weiß Streichen. Unfachmännische Arbeit wird nicht anerkannt.
Die tapete oder Rauhfaser an den Wänden der übrigen Räume sind bei Auszug zu entfernen.
Notwendige Reparaturen werden bei Auszug auf Kosten des Mieters durch eine fachfirma oder einen Fachmann vorgenommen.

Oh jee, ich hoffe nun alles erschöpfend dargestellt zu haben.

Welche Teile sind denn nun auf Grund welcher Urteile nichtig ???
NM würde gerne alles weiß streichen, so wie es war ist das rechtlich OK ?
Muß der Teppich raus ?
Wie sauber muß das Linoleum darunter dann sein ?
Was ist wenn der Vermieter eine Unterschrift unter dem Abgabeprotokoll verweigert, obwohl die Erstellung zum Auszug in §22 geregelt ist?
Sollte NM dem Vermieter auf Grund der gegenteiligen Aussagen im Vertrag nicht einen Brief schicken und ihn fragen ob das mit dem weißen ok ist ?

Fragen über Fragen ich glaub mir wird schwindelig …

Danke für eure Antworten!!!

Ralf

Hi,

wo ist das Problem ?

Wohnraummietvertrag Verlag Haus und Grund GmbH 02/02

Es wurde beim Einzug kein Übergabeprotokoll erstellt.
Die Tapeten wurden vom Vormieter weiß übernommen.
Ein Teppich wurde ebenfalls übernommen der a.G. mündlicher
Absprache mit dem vermieter bei Auszug raus muß.
Der Vermieter ließ vorher die Decken von Fachmann weißen.
Der neue Mieter (im folgenden mit NM bezeichnet) strich bei
Einzug alle Wände weiß und teilweise farbig.

Alles obige ist nicht schriftlich fixiert.

Nun folgt zum 31. Oktober nach zwei Jahren und drei Monaten
der Auszug.

§11 (Schönheitsreparaturen) verpflichtet NM Küche/Bad/Dusche
alle 3 Jahre, Wohn-/Schlafräume/Flur/Diele/Toilette alle 5
Jahre Nebenräume alle 7 Jahre zu renovieren. Fristen werden
berechnet ab Einzug bzw. nach Renovierng des NM.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die
Wohnung in einem fachgerecht renovierten Zustand zu übergeben.

ok

Eine Quotenregelung gibt es nur in der Form: … wenn bei
Auszug die Wohnung in einem der normalen Abnutzung
entsprechenden Zustand entspricht … muß NM zeitanteilig den
Betrag an den Vermieter zahlen, der aufzuwenden wäre, wenn die
Wohnung im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung renoviert würde.

diese ist eine Quote, auch wenn es nicht deutlich es ist. Hier sind die Monate als anteilige Kosten zu berechnen. Küche, Bad, WC 3 Jahre, 36 Monate, Anteil aber nur 27/36 Monate. Bei Wohn-Schlafr. 5 Jahre , 60 Monate, Anteil 27/60.

Abs4 (Parteien treffen folgende Vereinbarungen)Zitat:
Nach Beendigung des Mietverhältnisses läßt der Vermieter durch
eine Fachfirma oder einen Fachmann die Decken aller Räume und
zusätzlich die Wände des Bades neu weiß Streichen.
Unfachmännische Arbeit wird nicht anerkannt.
Die tapete oder Rauhfaser an den Wänden der übrigen Räume sind
bei Auszug zu entfernen.
Notwendige Reparaturen werden bei Auszug auf Kosten des
Mieters durch eine fachfirma oder einen Fachmann vorgenommen.

Unzulässig, unwirksam

Oh jee, ich hoffe nun alles erschöpfend dargestellt zu haben.

Welche Teile sind denn nun auf Grund welcher Urteile nichtig
???
NM würde gerne alles weiß streichen, so wie es war ist das
rechtlich OK ?
Muß der Teppich raus ?

Nein

Wie sauber muß das Linoleum darunter dann sein ?

warum ?

Was ist wenn der Vermieter eine Unterschrift unter dem
Abgabeprotokoll verweigert, obwohl die Erstellung zum Auszug
in §22 geregelt ist?

kann er immer verweigern, spielt keine Rolle

Sollte NM dem Vermieter auf Grund der gegenteiligen Aussagen
im Vertrag nicht einen Brief schicken und ihn fragen ob das
mit dem weißen ok ist ?

selbstverständlich darf der Mieter selbst renovieren.- Nur oft wird dann der Vermieter dies beanstanden, weil er nur seinen Willen durchsetzen will. Wenn Du Fragen hast, melde Dich direkt. Habe in zwanzig Minuten Gerichtstermin, muss daher weg.

Gruss Günter

Was ist wenn der Vermieter eine Unterschrift unter dem
Abgabeprotokoll verweigert, obwohl die Erstellung zum Auszug
in §22 geregelt ist?

kann er immer verweigern, spielt keine Rolle

… Wenn Du Fragen hast, melde Dich

direkt. Habe in zwanzig Minuten Gerichtstermin, muss daher
weg.

Gruss Günter

Danke Danke Günter,

ich hoffe Dein Termin war erfolgreich für Dich!

Mir viel da nochwas ein:

Wenn der Vermieter nicht unterschreibt ist ein Zeuge um so wichtiger denke ich, jedoch muß das nicht ein Maler sein der die durchgeführten Renovierungsarbeiten wirklich beurteilen und bezeugen kann ?

Und
in der Küche des Mieters könnte ja so eine auf die Tapete gelebte Folie (in Fliesendesign) statt Fliesen hängen. Ob die wohl weg müßte?

Nochmal vielen Dank für Deine sehr gut erläuterten Ausführungen !!!

Herzlichst

Ralf

Hi,

ich hoffe Dein Termin war erfolgreich für Dich!

ja, wie erwartet.

Mir viel da nochwas ein:

Wenn der Vermieter nicht unterschreibt ist ein Zeuge um so
wichtiger denke ich, jedoch muß das nicht ein Maler sein der
die durchgeführten Renovierungsarbeiten wirklich beurteilen
und bezeugen kann ?

Nein, es muss kein Maler sein.

Und
in der Küche des Mieters könnte ja so eine auf die Tapete
gelebte Folie (in Fliesendesign) statt Fliesen hängen. Ob die
wohl weg müßte?

ja, die muss natürlich weg

Nochmal vielen Dank für Deine sehr gut erläuterten
Ausführungen !!!

Gruss Günter

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