Hallo Günter, hallo Experten!
Auch wenns euch vieleicht schon zum hals raushängen mag, ich trau mich trotzdem nochmal zu posten:
Wohnraummietvertrag Verlag Haus und Grund GmbH 02/02
Es wurde beim Einzug kein Übergabeprotokoll erstellt.
Die Tapeten wurden vom Vormieter weiß übernommen.
Ein Teppich wurde ebenfalls übernommen der a.G. mündlicher Absprache mit dem vermieter bei Auszug raus muß.
Der Vermieter ließ vorher die Decken von Fachmann weißen.
Der neue Mieter (im folgenden mit NM bezeichnet) strich bei Einzug alle Wände weiß und teilweise farbig.
Alles obige ist nicht schriftlich fixiert.
Nun folgt zum 31. Oktober nach zwei Jahren und drei Monaten der Auszug.
§11 (Schönheitsreparaturen) verpflichtet NM Küche/Bad/Dusche alle 3 Jahre, Wohn-/Schlafräume/Flur/Diele/Toilette alle 5 Jahre Nebenräume alle 7 Jahre zu renovieren. Fristen werden berechnet ab Einzug bzw. nach Renovierng des NM.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Wohnung in einem fachgerecht renovierten Zustand zu übergeben.
Eine Quotenregelung gibt es nur in der Form: … wenn bei Auszug die Wohnung in einem der normalen Abnutzung entsprechenden Zustand entspricht … muß NM zeitanteilig den Betrag an den Vermieter zahlen, der aufzuwenden wäre, wenn die Wohnung im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung renoviert würde.
Abs4 (Parteien treffen folgende Vereinbarungen)Zitat:
Nach Beendigung des Mietverhältnisses läßt der Vermieter durch eine Fachfirma oder einen Fachmann die Decken aller Räume und zusätzlich die Wände des Bades neu weiß Streichen. Unfachmännische Arbeit wird nicht anerkannt.
Die tapete oder Rauhfaser an den Wänden der übrigen Räume sind bei Auszug zu entfernen.
Notwendige Reparaturen werden bei Auszug auf Kosten des Mieters durch eine fachfirma oder einen Fachmann vorgenommen.
Oh jee, ich hoffe nun alles erschöpfend dargestellt zu haben.
Welche Teile sind denn nun auf Grund welcher Urteile nichtig ???
NM würde gerne alles weiß streichen, so wie es war ist das rechtlich OK ?
Muß der Teppich raus ?
Wie sauber muß das Linoleum darunter dann sein ?
Was ist wenn der Vermieter eine Unterschrift unter dem Abgabeprotokoll verweigert, obwohl die Erstellung zum Auszug in §22 geregelt ist?
Sollte NM dem Vermieter auf Grund der gegenteiligen Aussagen im Vertrag nicht einen Brief schicken und ihn fragen ob das mit dem weißen ok ist ?
Fragen über Fragen ich glaub mir wird schwindelig …
Danke für eure Antworten!!!
Ralf