wir haben in der Wohnung (Küche, Schlafzimmer, Wohnzimmer) mehrere
Wasserflecken an Wand und Decke.(Eindeutig von aussen kommend)
Im Mai 2002 Habe wir den Vermieter erstmals schriftlich informiert.
Reaktion: Versprechungen
Abhilfe: keine
Dann mehrfach bis jetzt Besichtigungen vom Vermieter auf massives
Drängen unsererseits.
Reaktion: Versprechungen
Abhilfe: keine
Heute haben wir dem Vermieter schriftlich die Einzugsermächtigung
entzogen und zusätzlich schriftlich eine 10%'ige Mietkürzung ab
Oktober angezeigt.
Wie geht es nun weiter wenn wieder keine Abhilfe geschaffen wird ?
Sollen wir eine Firma beauftragen und den Gegenwert der Reparatur
von der Miete einbehalten ? Kündigen und ausziehen ?
Wenn jetzt bald nichts passiert dann „saufen“ wir im Winter ab.
Vielleicht sitzt du gerade vor dem PC und wartest auf eine schnelle Antwort .Setzte dich doch so schnell wie möglich mit einem Mieterschutzverein in Verbindung .Die werden dir sagen ,wie du dich ab sofort verhalten sollst .
Denn einfach nur die Miete kürzen geht nicht ohne weiteres .Du mußt nachweisen können ,das du den Vermieter mehrmals aufgefordert hast .
Für eine ausführliche Auskunft wirst du bis heute Abend warten müssen .
wir haben in der Wohnung (Küche, Schlafzimmer, Wohnzimmer)
mehrere
Wasserflecken an Wand und Decke.(Eindeutig von aussen kommend)
Im Mai 2002 Habe wir den Vermieter erstmals schriftlich
informiert.
Reaktion: Versprechungen
Abhilfe: keine
Dann mehrfach bis jetzt Besichtigungen vom Vermieter auf
massives
Drängen unsererseits.
Reaktion: Versprechungen
Abhilfe: keine
Heute haben wir dem Vermieter schriftlich die
Einzugsermächtigung
entzogen und zusätzlich schriftlich eine 10%'ige Mietkürzung
ab
Oktober angezeigt.
Wie geht es nun weiter wenn wieder keine Abhilfe geschaffen
wird ?
Sollen wir eine Firma beauftragen und den Gegenwert der
Reparatur
von der Miete einbehalten ? Kündigen und ausziehen ?
Wenn jetzt bald nichts passiert dann „saufen“ wir im Winter
ab.
Der Vermeietr ist nochmals - wenn noch nicht geschehen - schrfitlich aufzufordern, die Mängel zu beseitigen und die Räume renovieren zu lassen. Termin zum 15.10.2004 setzen. Hinweisen, wenn weiterhin nichts geschieht, dass die Arbeiten direkt in Auftrag gegeben werden und er die Rechnung, sobald diese vorliegt zur Zahlung erhält. Sollte er wider Erwarten keine Zahlung leisten ankündigen, dass der Betrag mit der künftig fällig werdenden Miete verrechnet wird.
Da Du möglicherweise nachweisen kannst, dass der Vermieter nicht reagiert hat, kann hier auch ein Anwalt aus dem erfolgten Verzug beauftragt werden. Sonst - wenn vorhanden - einen Mieterverein aufsuchen, der auch Wohnungen besichtigt und Schriftverkehr - kostenlos - im Rahmen des Beitrages tätigt.