Hundehalterung im Mietshaus verweigert

Hallo

ich habe mich entschlossen, mir einen netten, aufgeweckten Hund zu kaufen. Gerade habe ich auch meinen Vermieter getroffen. Der winkte ab, er hat zu schleche Erfahrungen damit gemacht. Die Behinderte im Haus hätte Probleme gemacht - es wären Hundehaare im Hausflur gewesen und der Hund hätte vor die Tür geschissen. Na ja, das müssen wohl seltsame Mieter gewesen sein. Eine Mietpartei hat übrigends einen Hund. Einen großen sogar. Kann er mir die Anschaffung eines Hundes noch verweigern?

Besten Gruß
Doris

ja, kann er!
ich habe das so gemacht:
geh ganz freundlich zu allen hausbesitzern und rede mit denen über deine pläne. wenn niemand was dagegen hat, geh nochmal zu deinem vermieter. du könntest so eine art probezeit einrichten von ca. 6 monaten. wenn es bis dahin keine probleme mit dem hund gibt, wird er dir sicher etwas schriftliches geben:smile:

danni

p.s.: wenn du mitmieter hast, die hunde nicht leiden können, hast du schlechte karten, lass das lieber! wer hundehaare finden will, findet auch welche!

Hallo,

Daniela hat Dir einen Plan aufgezeigt, wie man zur Erlaubnis gelangt. Nur, dies hat in dem von ihr genannten Fall funktioniert. Vermieter haben sich jedoch - auch nicht nach der Mehrheitsmeinung - der Mieter zu richten.

Trotzdem dürfte es hier eine relativ große Chance geben, dass zugestimmt werden muss. Ein Mieter hat bereits einen Hund. Hat der Vermieter diesen genehmigt kann er jetzt Hundehaltung nicht verweigern ( LG Berlin WM 87, 213 ).

Allerdings kann er in dem Fall, in dem z.B. ein Nachbar allergisch auf Tierhaare reagiert - ärztlich muss dies nachgewiesen sein und es muss eine besondere Gefahr davon ausgehen - jede Tierhaltung ablehnen.

Gruss Günter