Lärmbelästigung - wie beweisen ?

Hallo allerseits,

ein hypothetischer Fall:

Mehrfamilienhaus, einer der Mieter beschwert sich über Lärmbelästigungen aus der Wohnung oben drüber und würde gerne Miete kürzen. Der belästigte Mieter arbeitet vielleicht in einem stressigen Job, Arbeitszeit beginnt sehr früh, ist also eventuell schon ab 20.00 Uhr im Bett - und würde gerne schlafen. Pustekuchen.

Über die Zeit zwischen 20.00 Uhr und dem üblichen Einsetzen der Hausordnung um 22.00 Uhr brauchen wir nicht zu sprechen, das wäre wohl jedem sein eigenes Problem. Aber was ist danach ?

Ein Lärmprotokoll ist eine schöne Sache, eine Lärmpegelmessung eigentlich ideal, aber wie sieht das Ganze mit der Beweisbarkeit aus ? Als Vermieter würde ich verlangen, dass die Polizei gerufen wird und eine Ordnungswidrigkeit feststellt. Bei einer Lärmpegelmessung würde ich Zeugen verlangen, denn wer will garantieren, dass der belästigte Mieter die gemessenen und abgelesenen Werte nicht nach oben aufgerundet hat - würde dem gewünschten Ergebnis ja sehr entgegen kommen ?

Letztendlich: wie würde eine korrekte Mietminderung aussehen, die den Richtigen trifft, die es nämlich dem Eigentümer ermöglicht, die Minderungzahlung den Lärm verursacher zu belasten ? Es hilft meines Erachtens in einem solchen Fall nicht, wenn der Vermieter weniger Geld bekommt und sich ärgert, denn meist wäre eine Beseitigung des Lärms (oder gleich des Verursachers) das einzig wünschenswerte.

Gemindert scheint in der Praxis weit einfacher als zurück geholt …

Wer hat praktische oder theoretische Erfahrungen, die einen solchen Fall betreffen, sei es aus Gerichtsverfahren oder ähnlichem ?

Danke & Gruß
Jürgen

Hallo Jürgen,

ein hypothetischer Fall:

Mehrfamilienhaus, einer der Mieter beschwert sich über
Lärmbelästigungen aus der Wohnung oben drüber und würde gerne
Miete kürzen. Der belästigte Mieter arbeitet vielleicht in
einem stressigen Job, Arbeitszeit beginnt sehr früh, ist also
eventuell schon ab 20.00 Uhr im Bett - und würde gerne
schlafen. Pustekuchen.

Über die Zeit zwischen 20.00 Uhr und dem üblichen Einsetzen
der Hausordnung um 22.00 Uhr brauchen wir nicht zu sprechen,
das wäre wohl jedem sein eigenes Problem. Aber was ist danach
?

Ein Lärmprotokoll ist eine schöne Sache, eine Lärmpegelmessung
eigentlich ideal, aber wie sieht das Ganze mit der
Beweisbarkeit aus ? Als Vermieter würde ich verlangen, dass
die Polizei gerufen wird und eine Ordnungswidrigkeit
feststellt.

Lärmprotokoll muss der gestörte Mieter erstellen.

Bei Polizei-Einsatz ist als Tagebuchnummer der Einsatz vermerkt. Nur, in den wenigsten Fällen trifft die Polizei solche Sünder an. Meist sehen die das Blaulicht und dann wird automatisch Lärm reduziert.

Bei einer Lärmpegelmessung würde ich Zeugen

verlangen, denn wer will garantieren, dass der belästigte
Mieter die gemessenen und abgelesenen Werte nicht nach oben
aufgerundet hat - würde dem gewünschten Ergebnis ja sehr
entgegen kommen ?

Solche Messungen sollte ein Fachmann vornehmen. Sind teuer und bringen oft auch wenig. Insbesondere wenn gerichtlich Lärmpegelmessungen angeordnet sind wird man kaum Lärmquellen hören.

Letztendlich: wie würde eine korrekte Mietminderung aussehen,
die den Richtigen trifft, die es nämlich dem Eigentümer
ermöglicht, die Minderungzahlung den Lärm verursacher zu
belasten ? Es hilft meines Erachtens in einem solchen Fall
nicht, wenn der Vermieter weniger Geld bekommt und sich
ärgert, denn meist wäre eine Beseitigung des Lärms (oder
gleich des Verursachers) das einzig wünschenswerte.

Gemindert scheint in der Praxis weit einfacher als zurück
geholt …

Wer hat praktische oder theoretische Erfahrungen, die einen
solchen Fall betreffen, sei es aus Gerichtsverfahren oder
ähnlichem ?

Der Mieter mindert die Miete. Der Vermieter anerkennt diese nicht und lässt es zum Prozess kommen. Gewinnt er den Prozess kann er als Beweis das Urteil für einen weiteren Prozess auf Schadenersatz nutzen. Für praktischer halte ich es, den Mieter notfalls zu verklagen und im Verfahren dem Verursacher des Lärm " den Streit zu verkünden". Der Verursacher wird nun Teil des Verfahrens und es können gegen ihn in einem Verfahren etwaige Mietminderunsgschäden geltend gemacht werden. Hier aber auf jeden Fall - auch für die Klage vor dem AG - einen Anwalt nehmen.

Gruss Günter