Hallo,
ein Mietshaus hat fünf STockwerke, Treppenhaus und Aufzug. Regelmäßig abends werden im Hausflur auf zwei STockwerken die Fenster auf Kippstellung gebracht. Allerdings vornehmlich in der etwas kälteren bis kalten Jahreszeit. An der Hausflurwand schließen logischeweise Wohnungen an. Die Außenwände strahlen keine Kälte ab, aber sobald im Hausflur die Fenster auf Kippe stehen zieht es an der entsprechenden Hausflurwand in der Wohnung wie Hechtsuppe. Die verursachende Person wurde gebeten, ihr Verhalten zu ändern und wurde ausfallend. Nun wird es wohl an die Vermietung bzw. Verwaltung gehen. Einige Parteien haben ihre Schlafgelegenheit direkt an der durch Luftzug betroffenen Wand. Können sie auf Abhilfe dringen und wenn ja, lohnt ein ärztliches Attest?
Im letzten Jahr als es kälter wurde hing bereits an den betreffenden FEnstern ein Hinweis - Verbraucherzentrale oder ähnlich - bezüglich lüften, woraus hervorging, dass Fenster auf Kippe allenfalls die Heizkosten erhöhen, richtiges lüften = stoßlüften ist.
Die Ärgerverursacherin ist von der Zugluft nicht betroffen. Stoßlüften beze3ichnet sie als Unsinn und bezeichnet diejenigen, die darauf dringen, als dumm, unfähig usw…
Bevor irgendwie die große Juristerei losgeht, gibt es noch andere Möglichkeiten der friedlichen Lösung? Womöglich auch in dem Fall Mediatoren oder wie es juristisch heißt und wenn ja,wo lässt sich erfragen, wer das macht?
Danke
R
Hallo Renate,
mit der Hausverwaltung den Fall besprechen. Die Mieter müssen hier gemeinsam handeln. Notfalls gemneinsam eine Minderung der Heizkosten um 5 % androhen. Möglicherweise Mediator einbeziehen, dürfte bei der „Einsichtigkeit dieser Mietpartei“ wenig bringen.
Gruss Günter
ein Mietshaus hat fünf STockwerke, Treppenhaus und Aufzug.
Regelmäßig abends werden im Hausflur auf zwei STockwerken die
Fenster auf Kippstellung gebracht. Allerdings vornehmlich in
der etwas kälteren bis kalten Jahreszeit. An der Hausflurwand
schließen logischeweise Wohnungen an. Die Außenwände strahlen
keine Kälte ab, aber sobald im Hausflur die Fenster auf Kippe
stehen zieht es an der entsprechenden Hausflurwand in der
Wohnung wie Hechtsuppe. Die verursachende Person wurde
gebeten, ihr Verhalten zu ändern und wurde ausfallend. Nun
wird es wohl an die Vermietung bzw. Verwaltung gehen. Einige
Parteien haben ihre Schlafgelegenheit direkt an der durch
Luftzug betroffenen Wand. Können sie auf Abhilfe dringen und
wenn ja, lohnt ein ärztliches Attest?
Im letzten Jahr als es kälter wurde hing bereits an den
betreffenden FEnstern ein Hinweis - Verbraucherzentrale oder
ähnlich - bezüglich lüften, woraus hervorging, dass Fenster
auf Kippe allenfalls die Heizkosten erhöhen, richtiges lüften
= stoßlüften ist.
Die Ärgerverursacherin ist von der Zugluft nicht betroffen.
Stoßlüften beze3ichnet sie als Unsinn und bezeichnet
diejenigen, die darauf dringen, als dumm, unfähig usw…
Bevor irgendwie die große Juristerei losgeht, gibt es noch
andere Möglichkeiten der friedlichen Lösung? Womöglich auch in
dem Fall Mediatoren oder wie es juristisch heißt und wenn
ja,wo lässt sich erfragen, wer das macht?
Danke
R
Hallo Renate,
mit der Hausverwaltung den Fall besprechen. Die Mieter müssen
hier gemeinsam handeln. Notfalls gemneinsam eine Minderung der
Heizkosten um 5 % androhen. Möglicherweise Mediator
einbeziehen, dürfte bei der „Einsichtigkeit dieser Mietpartei“
wenig bringen.
Gruss Günter
Danke, Günter,
leider werden die Mieter nicht gemeinsam handeln, denn wie erwähnt sind nicht alle Parteien fit … .
Ob sich Literatur zum Thema - was mag das für ein Fachbegriff sein? - hier erhalten lässt oder eher in einem anderen Chat? Da werden im Lauf der Jahre ja vielleicht auch Mängel an der Bausubstanz auftreten, die dann nicht im Interesse der Eigentümerin sein können. Ich habe von Fällen gehört, wo Temperturbrücken ca. 30 Jahre nach Bauerstellung Schimmel ansetzen, wenn die Temperaturen auf beiden Seiten der Wand zu unterschiedlich sind. Dadurch soll Wasser eindringen können. Da die Flurwand in den Wohnungen im Winter bei Belüftung des Flures bei geschlossenen Fenstern in den Wohnungen und geöffneten im Flur und angemessener Heizung bis ca. 1,50 m in die Wohnungen hinein Kälte ausstrahlt, geht der Gedanke um.
So ließe sich vielleicht auch am sinnvollsten Streit vermeiden.
Vielen Dank
R