Wg-Zimmer und die Kaution

Hallo,
angenommen jemend zieht nach 6 Monaten aus einem Wg- Zimmer aus. Bei seinem Auszug hat er eine Kaution hinterlegt und jeden Monat brav seine Miete + Nebenkosten bezahlt. Der Mietvertag war mündlich und wurde mündliche 1,5 Monate vor Auszug mündlich gekündigt.

Die Wohnungsübergabe verlief ohne größere Probleme, der Vermieter konnte keine Mängel feststellen, dafür könnte die Mieterin auch zwei Zeugen benennen, da sie leider nichts schriftlich hat.
Der Vermieter hat angegeben, die kaution auf ihr konto zu überweisen. Doch auch nach 1 Woche ist noch kein Geld eingegangen.

Welche rechtlichen Möglichkeiten hätte die Mieterin, die Kaution einzufordern und was könnte sie tun, wenn der Vermieter plötzlich Mängel anmeldet?

Vielen Dank für eure Hilfe,

Verena

Hallo Verene,

angenommen jemend zieht nach 6 Monaten aus einem Wg- Zimmer
aus. Bei seinem Auszug hat er eine Kaution hinterlegt und
jeden Monat brav seine Miete + Nebenkosten bezahlt. Der
Mietvertag war mündlich und wurde mündliche 1,5 Monate vor
Auszug mündlich gekündigt.

wie war eigentlich die Kündigungsfrist vereinbart ? Denn 1,5 Monate entsprechen nicht der Praxis, es sei denn, es konnte nahtlos wieder vermietet werden.

Die Wohnungsübergabe verlief ohne größere Probleme, der
Vermieter konnte keine Mängel feststellen, dafür könnte die
Mieterin auch zwei Zeugen benennen, da sie leider nichts
schriftlich hat.

weclhe Art von Problem gab es bei Auszug. Der Hiqwneis „verlief ohne größere Probleme“ ist wohl eindeutig, es gab Probleme. Obwohl im Satz danach von keinen Problemen gesprochen wird. Bitte um Klarstellung.

Der Vermieter hat angegeben, die kaution auf ihr konto zu
überweisen. Doch auch nach 1 Woche ist noch kein Geld
eingegangen.

gut, eine Woche ist auch kurz. Bie manchen Banken reicht schon die Laufzeit, um eine Woche zu überbrücken. Trotzdem, wenn nichts sonst vereinbart ist, kann er sich wohl Zeit lassen. Denn offenbar wurde keine Frist vereinbart, bis wann spätestens die Kaution ausgezahlt sein muss.

Welche rechtlichen Möglichkeiten hätte die Mieterin, die
Kaution einzufordern und was könnte sie tun, wenn der
Vermieter plötzlich Mängel anmeldet?

derzeit keine. Mängel, die bei der Übergabe nicht festgestellt wurden, kann der Vermieter später auch nicht mehr erklären, sofern er nicht einen Vorbehalt bei der Übernahme erklärt hat.

Gestern Abend habe ich z.B. eine Wohnung nach 18.00 übernommen. Der Mieter hatte angeblich früher keine Zeit. Nach der Übergabe habe ich einen Vorbehalt erklärt hin sichtlich der Malerarbeiten, da bei der Dunkelheit nicht überprüfbar war, dass ordnungsgemäss renoviert ist. In der Mittagszeit habe ich die Wohnung nochmals besichtigt und heute Mittag sodann die entgültige Annahme der Wohnung bestätigt. Dies bedeutet, wenn der Vermieter sich bei der Übergabe nicht sicher ist, muss er einen Vorbehalt erklären. Dieser muss aber begründet sein. Man kann also nicht rechtsmissbräuchlich, nur damit man etwas nachschieben kann, erklären, man erkläre Vorbehalte. Hier muss - da auch Vermieter in diesem Brett mitlesen - also klar und deutlich erklären, weshalb man einen Vorbehalt erklärt.

Dies wird üblicherweise um diese Jahreszeit so ab 15.00 Uhr für die Anerkennung von Schönheitsreparaturen sein. Ein anderer Fall kann ein kleinerer Schaden/Mangel sein, wo geklärt werden muss, ob hier mit geringem Aufwand oder großem Aufwand eine Behebung möglich ist. Dies dürften dann aber schon alle Gründe sein.

Mieter müssen natürlich bei Anmietungen und Besichtigungen in dieser Jahreszeit wissen, dass viele Besichtigungen jetzt auf die späten Nachmittage gelegt werden, weil dort Mängel leichter zu verbergen sind. Ich empfehle ab September, bzw. sobald es gegen Abend und ab Herbst gegen Nachmittag bereits dunkler wird, Wohnungen nur zwischen 10 Uhr und 15 Uhr zu übergeben/übernehmen/zu besichtigen.

Gruss Günter

Hallo,

ich habe mich wohl etwas mißverständlich ausgedrückt.
Betreff der Kündigungsfrist weiß ich, das bei mündlichen mitverträgen, wie hier der Fall, eine Frist von einem Monat gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Wohnungsübergabe verlief ohne Probleme, er sagte vor zwei Zeugen, das alles in Ordnung wäre, da das Zimmer von der Mieterin immer gut behandelt wurde.

Zwecks Überweisung wurde kein genauer Termin vereinbart, die Meiterin hatte aber deutlich gemacht, das sie am Samstag alles, die Wohnung betreffend, abschließen möchte.

Ich hoffe, die Informationen helfen,

Verena

Hallo,

ich habe mich wohl etwas mißverständlich ausgedrückt.
Betreff der Kündigungsfrist weiß ich, das bei mündlichen
mitverträgen, wie hier der Fall, eine Frist von einem Monat
gesetzlich vorgeschrieben ist.

Von wegen, es sind drei Monate, es sei denn, hier handelt es sich nicht um eine eigene Wohnung sondern um ein Zimmer in der Wohnung des Vermieters.

Die Wohnungsübergabe verlief ohne Probleme, er sagte vor zwei
Zeugen, das alles in Ordnung wäre, da das Zimmer von der
Mieterin immer gut behandelt wurde.

Zwecks Überweisung wurde kein genauer Termin vereinbart, die
Meiterin hatte aber deutlich gemacht, das sie am Samstag
alles, die Wohnung betreffend, abschließen möchte.

Mangels konkreter Vereinbarung muss gewartet werden bis die Vermieterin zahlt oder sie muss zur Zahlung aufgefordert und notfalls muss per Mahnbescheid das Geld eingeklagt werden.

Gruss Günter