Hallo Verene,
angenommen jemend zieht nach 6 Monaten aus einem Wg- Zimmer
aus. Bei seinem Auszug hat er eine Kaution hinterlegt und
jeden Monat brav seine Miete + Nebenkosten bezahlt. Der
Mietvertag war mündlich und wurde mündliche 1,5 Monate vor
Auszug mündlich gekündigt.
wie war eigentlich die Kündigungsfrist vereinbart ? Denn 1,5 Monate entsprechen nicht der Praxis, es sei denn, es konnte nahtlos wieder vermietet werden.
Die Wohnungsübergabe verlief ohne größere Probleme, der
Vermieter konnte keine Mängel feststellen, dafür könnte die
Mieterin auch zwei Zeugen benennen, da sie leider nichts
schriftlich hat.
weclhe Art von Problem gab es bei Auszug. Der Hiqwneis „verlief ohne größere Probleme“ ist wohl eindeutig, es gab Probleme. Obwohl im Satz danach von keinen Problemen gesprochen wird. Bitte um Klarstellung.
Der Vermieter hat angegeben, die kaution auf ihr konto zu
überweisen. Doch auch nach 1 Woche ist noch kein Geld
eingegangen.
gut, eine Woche ist auch kurz. Bie manchen Banken reicht schon die Laufzeit, um eine Woche zu überbrücken. Trotzdem, wenn nichts sonst vereinbart ist, kann er sich wohl Zeit lassen. Denn offenbar wurde keine Frist vereinbart, bis wann spätestens die Kaution ausgezahlt sein muss.
Welche rechtlichen Möglichkeiten hätte die Mieterin, die
Kaution einzufordern und was könnte sie tun, wenn der
Vermieter plötzlich Mängel anmeldet?
derzeit keine. Mängel, die bei der Übergabe nicht festgestellt wurden, kann der Vermieter später auch nicht mehr erklären, sofern er nicht einen Vorbehalt bei der Übernahme erklärt hat.
Gestern Abend habe ich z.B. eine Wohnung nach 18.00 übernommen. Der Mieter hatte angeblich früher keine Zeit. Nach der Übergabe habe ich einen Vorbehalt erklärt hin sichtlich der Malerarbeiten, da bei der Dunkelheit nicht überprüfbar war, dass ordnungsgemäss renoviert ist. In der Mittagszeit habe ich die Wohnung nochmals besichtigt und heute Mittag sodann die entgültige Annahme der Wohnung bestätigt. Dies bedeutet, wenn der Vermieter sich bei der Übergabe nicht sicher ist, muss er einen Vorbehalt erklären. Dieser muss aber begründet sein. Man kann also nicht rechtsmissbräuchlich, nur damit man etwas nachschieben kann, erklären, man erkläre Vorbehalte. Hier muss - da auch Vermieter in diesem Brett mitlesen - also klar und deutlich erklären, weshalb man einen Vorbehalt erklärt.
Dies wird üblicherweise um diese Jahreszeit so ab 15.00 Uhr für die Anerkennung von Schönheitsreparaturen sein. Ein anderer Fall kann ein kleinerer Schaden/Mangel sein, wo geklärt werden muss, ob hier mit geringem Aufwand oder großem Aufwand eine Behebung möglich ist. Dies dürften dann aber schon alle Gründe sein.
Mieter müssen natürlich bei Anmietungen und Besichtigungen in dieser Jahreszeit wissen, dass viele Besichtigungen jetzt auf die späten Nachmittage gelegt werden, weil dort Mängel leichter zu verbergen sind. Ich empfehle ab September, bzw. sobald es gegen Abend und ab Herbst gegen Nachmittag bereits dunkler wird, Wohnungen nur zwischen 10 Uhr und 15 Uhr zu übergeben/übernehmen/zu besichtigen.
Gruss Günter