am 01.09.1999 wird ein Reihenhaus lt. Vertrag mit 105qm vermietet. Drei Jahre später, der Mieter hat mittlerweile gekündigt, wird exakt dasselbe Haus mit 95qm inseriert (und sehr wahrscheinlich lt. Vertrag auch so vermietet).
Wie geht der Noch-Mieter am besten vor, um diese Diskrepanz von annähernd 10% zu klären?
Wer könnte das Haus exakt vermessen (also mit den entsprechenden Abzügen für Schrägen, Terrasse, Nutzräume etc.)? Wie viel kostet ein solcher Sachverständiger? Und was würde passieren, wenn dabei z.B. herauskommt, dass das Haus (was unwahrscheinlich sein dürfte) sogar mehr als 105qm hat? Das ist doch dann Pech des Vermieters, oder könnte er nachträglich Geld einfordern?
Welche Möglichkeiten hat der Noch-Mieter, nachträglich Geld zurückzufordern? Rechnet man knapp 10% von den gezahlten Mieten ab, würde sich bei ca. 850.- Euro Warmmiete ja immerhin die stolze Summe von über 3000.- Euro ergeben!
Kommt darauf an ob die Quadratmeter miete zu zahlen war
Dann muss der zurückzahlen. z.B. Miete beträgt 6.50€/m2
Wenn die Fläche angegeben war mit ca. 105 o.ä. und die Miete
beträgt 850€ dann wird es nichts mit der Rückgabe
Aus meiner Laiensicht halte ich das für ziemlichen Unsinn. In einem Vertrag ist doch (unter anderem natürlich) auch die Beschaffenheit des Vertragsgegenstands und damit auch das, was Du als Gegenleistung für Dein Geld erhältst, festgehalten. Wenn da 105 anstatt 95 steht, dann hast Du 10 zuwenig bekommen und kannst daher auch 1/10 in Abzug bringen (und den Vertrag vielleicht sogar mit sofortiger Wirkung ohne irgendwelche Fristen kündigen?). Es handelt sich dabei doch schlicht und ergreifend um eine Täuschung (ob bewusst oder nicht, sei mal dahin gestellt), da man ja schließlich von 105 ausgegangen ist.
Ansonsten bräuchte man das doch gar nicht da 'reinschreiben!
am 01.09.1999 wird ein Reihenhaus lt. Vertrag mit 105qm
vermietet. Drei Jahre später, der Mieter hat mittlerweile
gekündigt, wird exakt dasselbe Haus mit 95qm inseriert
(und sehr wahrscheinlich lt. Vertrag auch so vermietet).
Wie geht der Noch-Mieter am besten vor, um diese Diskrepanz
von annähernd 10% zu klären?
Wer könnte das Haus exakt vermessen (also mit den
entsprechenden Abzügen für Schrägen, Terrasse, Nutzräume
etc.)? Wie viel kostet ein solcher Sachverständiger? Und was
würde passieren, wenn dabei z.B. herauskommt, dass das Haus
(was unwahrscheinlich sein dürfte) sogar mehr als 105qm hat?
Das ist doch dann Pech des Vermieters, oder könnte er
nachträglich Geld einfordern?
Für jedes Haus gibt es einen Plan. Dort ist die Wohnfläche beim Baugesuch eingetragen. Dies wäre der erste Schritt. Dann ist zu prüfen, wenn ein Mietspiegel besteht, ob auch trotz der 10 % Überschreitung die Mieter ortsüblich ist. Da hier aber sehr geringe Differenzen eintreten kann ich keine Massnahmen empfehlen. Denn 10 % sind statt 95 eben 104,5 qm. Da muss man nur, im Gegensatz zu früher, einen Balkon oder eine Terrasse in anderer Form bewerten und jede Anstrengung auf einen Prozess oder einen Anwalt wird am Ende bei Null enden, mit der Folge, dass Kosten noch zu tragen sind.
Welche Möglichkeiten hat der Noch-Mieter, nachträglich Geld
zurückzufordern? Rechnet man knapp 10% von den gezahlten
Mieten ab, würde sich bei ca. 850.- Euro Warmmiete ja immerhin
die stolze Summe von über 3000.- Euro ergeben!
Hier liegt auch schon ein Fehler. Es geht um die Kaltmiete, nicht um die Warmmiete.
Für jedes Haus gibt es einen Plan. Dort ist die Wohnfläche
beim Baugesuch eingetragen. Dies wäre der erste Schritt.
Wobei die Frage ist, wie und wo man diesen Plan einsehen kann.
Dann
ist zu prüfen, wenn ein Mietspiegel besteht, ob auch trotz der
10 % Überschreitung die Mieter ortsüblich ist.
Das dachte ich mir schon.
Da hier aber
sehr geringe Differenzen eintreten kann ich keine Massnahmen
empfehlen. Denn 10 % sind statt 95 eben 104,5 qm. Da muss man
nur, im Gegensatz zu früher, einen Balkon oder eine Terrasse
in anderer Form bewerten und jede Anstrengung auf einen
Prozess oder einen Anwalt wird am Ende bei Null enden, mit der
Folge, dass Kosten noch zu tragen sind.
Tja, eine Miet-Rechtschutzversicherung haben wir tatsächlich leider nicht…
Hier liegt auch schon ein Fehler. Es geht um die Kaltmiete,
nicht um die Warmmiete.
OK, sowas in der Art dachte ich mir schon. Wobei sich bei ca. 560.- Kaltmiete auch ganz schön was ansammelt, nämlich immer noch über 2000.- Euro!
Nichtsdestotrotz halte ich sowas wirklich für einen schlechten Witz, denn 10qm sind ja nicht gerade unerheblich. Wenn dann noch ein steuerlich geltend gemachtes Arbeitszimmer dranhängt, hat man ja aufgrund der Differenz auch ein paar Euro verschenkt, da man ja von einer geringeren prozentualen Größe ausgegangen ist.
Alles in allem aber aus Deiner Sicht ein aussichtsloses Unterfangen? Vor allem, wenn die Miete eben lt. Mietspiegel nicht zu teuer ist?
Für jedes Haus gibt es einen Plan. Dort ist die Wohnfläche
beim Baugesuch eingetragen. Dies wäre der erste Schritt.
Wobei die Frage ist, wie und wo man diesen Plan einsehen kann.
Hi, beim Vermieter
Dann
ist zu prüfen, wenn ein Mietspiegel besteht, ob auch trotz der
10 % Überschreitung die Mieter ortsüblich ist.
Das dachte ich mir schon.
Da hier aber
sehr geringe Differenzen eintreten kann ich keine Massnahmen
empfehlen. Denn 10 % sind statt 95 eben 104,5 qm. Da muss man
nur, im Gegensatz zu früher, einen Balkon oder eine Terrasse
in anderer Form bewerten und jede Anstrengung auf einen
Prozess oder einen Anwalt wird am Ende bei Null enden, mit der
Folge, dass Kosten noch zu tragen sind.
Tja, eine Miet-Rechtschutzversicherung haben wir tatsächlich
leider nicht…
Hier liegt auch schon ein Fehler. Es geht um die Kaltmiete,
nicht um die Warmmiete.
OK, sowas in der Art dachte ich mir schon. Wobei sich bei ca.
560.- Kaltmiete auch ganz schön was ansammelt, nämlich immer
noch über 2000.- Euro!
Nichtsdestotrotz halte ich sowas wirklich für einen schlechten
Witz, denn 10qm sind ja nicht gerade unerheblich. Wenn dann
noch ein steuerlich geltend gemachtes Arbeitszimmer dranhängt,
hat man ja aufgrund der Differenz auch ein paar Euro
verschenkt, da man ja von einer geringeren prozentualen Größe
ausgegangen ist.
Alles in allem aber aus Deiner Sicht ein aussichtsloses
Unterfangen? Vor allem, wenn die Miete eben lt. Mietspiegel
nicht zu teuer ist?
Hast recht, ich empfinde ich genau so, aber Gerichte haben das so gesehen und die haben immer recht.
Die meisten Vermieter wissen nicht wie groß die Wohnung exakt ist.
deshalb schreiben die ca xxm2
Jakob
Aus meiner Laiensicht halte ich das für ziemlichen Unsinn. In
einem Vertrag ist doch (unter anderem natürlich) auch die
Beschaffenheit des Vertragsgegenstands und damit auch das, was
Du als Gegenleistung für Dein Geld erhältst, festgehalten.
Wenn da 105 anstatt 95 steht, dann hast Du 10 zuwenig bekommen
und kannst daher auch 1/10 in Abzug bringen (und den Vertrag
vielleicht sogar mit sofortiger Wirkung ohne irgendwelche
Fristen kündigen?). Es handelt sich dabei doch schlicht und
ergreifend um eine Täuschung (ob bewusst oder nicht, sei mal
dahin gestellt), da man ja schließlich von 105 ausgegangen
ist.
Ansonsten bräuchte man das doch gar nicht da 'reinschreiben!
Aus meiner Laiensicht halte ich das für ziemlichen Unsinn. In
einem Vertrag ist doch (unter anderem natürlich) auch die
Beschaffenheit des Vertragsgegenstands und damit auch das, was
Du als Gegenleistung für Dein Geld erhältst, festgehalten.
Wenn da 105 anstatt 95 steht, dann hast Du 10 zuwenig bekommen
und kannst daher auch 1/10 in Abzug bringen (und den Vertrag
vielleicht sogar mit sofortiger Wirkung ohne irgendwelche
Fristen kündigen?). Es handelt sich dabei doch schlicht und
ergreifend um eine Täuschung (ob bewusst oder nicht, sei mal
dahin gestellt), da man ja schließlich von 105 ausgegangen
ist.
Ansonsten bräuchte man das doch gar nicht da 'reinschreiben!
Die Sicht des „Laien“, wie Du es nennst, ist nachvollziehbar. Meist hat dieses Frage jedoch bei den Mieten kaum einen Einfluss. Es gibt zwar Fäller, wo es zur Rückforderung kommt, aber es Einzelfälle. Die Fälle, die spektakulär über LGs, OLGs, BGH entschieden werden sind derart grass, dass einfach eine systematische Übernahme nicht in anderen Verträgen möglich ist.
Hier läuft im Moment die Diskussion in eine falsche Richtung. Richtig ist, wenn im Mietvertrag eine feste Größe an qm steht und gleichzeitig ein Quadratmeterpreis vereinbart wurde, dann kann die Miete gemindert werden. Vorausssetzung ist also, dass der Preis pro Quadratmeter vereinbart ist.
Sodann hat Jakob soweit recht, dass ca. qm nicht verbindlich sind. Dieser ca-Grössenbereich darf bis zu 10 % überschritten werden. Aber auch hier ist eine der Voraussetzung zur Herabsetzung der Miete, wenn 10 % überschritten sind, dass entweder der qm-Preis vereinbart ist oder zumindest der Preis den ortsüblichen Rahmen der Mietpreise übersteigt. Sonst kann der Mieter zwar die Herabsetzung des Preises erwarten, aber der Vermieter kann sich jederzeit hier auch auf die ortsübliche Miete berufen und dann nutzt eine Überschreitung von 10 % der Wohnfläche überhaupt nichts, wenn die Miete 10 % unterhalb der Ortsüblichkeit der Mieten liegt.
Dies wird dann zum Null-Summen-Spiel und wer hier sich vor Gericht wagt, füttert Anwsälte, Gutahcter und Gerichte.