Lärmbelästigung, Drohung

Hallo,

angenommen ein Mehrfamilienhaus besteht aus Eigentumswohnungen, die teilweise vermietet sind.

Eine Familie mit mehreren Kindern bewohnt als Mieter eine dieser Wohnungen. Ständig kommt es zu Lärmbelästigung. Sprechen die Eigentümer die Verursacher an, werden diese durch Androhungen von Gewalttaten bedroht. Sachbeschädigung, z. B. Auto zerkratzt, Türe bespuckt etc. gab es auch schon, beweisbar ist es aber nicht. Es kann nicht auf normalem Niveau mit den Verursachern geredet werden ohne gleich beschimpft oder mit Schlägen bedroht zu werden.

Welche Möglichkeiten gibt es dieser Familie zu kündigen? Durch die Kinder scheint es ein Sonderkündigungsrecht zu geben, diese Mieter sind anscheinend schwer kündbar.

Aber was ist mit den Eltern? Bei Nichteinhaltung der Ruhezeiten sind nicht nur die Kinder beteiligt!

Gibt es ein Gesetzauszug, der besagt wie man seine eigene Rechte als Eigentümer durchsetzen kann? Was gibt es hierzu für Möglichkeiten, außer die Wohnungen zu verkaufen, was eigentlich nicht Sinn und Zweck der Sache sein soll.

Ist der Vermieter dieser Familie verpflichtet den Mietern zu kündigen und somit für Ruhe zu sorgen? Ist eine Familie mit so vielen Kindern überhaupt kündbar? Muss der Vermieter diesen Mietern eine andere Wohnung suchen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Gruß,
Mario

Hallo,

angenommen ein Mehrfamilienhaus besteht aus
Eigentumswohnungen, die teilweise vermietet sind.

Eine Familie mit mehreren Kindern bewohnt als Mieter eine
dieser Wohnungen. Ständig kommt es zu Lärmbelästigung.
Sprechen die Eigentümer die Verursacher an, werden diese durch
Androhungen von Gewalttaten bedroht. Sachbeschädigung, z. B.
Auto zerkratzt, Türe bespuckt etc. gab es auch schon,
beweisbar ist es aber nicht. Es kann nicht auf normalem Niveau
mit den Verursachern geredet werden ohne gleich beschimpft
oder mit Schlägen bedroht zu werden.

Welche Möglichkeiten gibt es dieser Familie zu kündigen? Durch
die Kinder scheint es ein Sonderkündigungsrecht zu geben,
diese Mieter sind anscheinend schwer kündbar.

Aber was ist mit den Eltern? Bei Nichteinhaltung der
Ruhezeiten sind nicht nur die Kinder beteiligt!

Gibt es ein Gesetzauszug, der besagt wie man seine eigene
Rechte als Eigentümer durchsetzen kann? Was gibt es hierzu für
Möglichkeiten, außer die Wohnungen zu verkaufen, was
eigentlich nicht Sinn und Zweck der Sache sein soll.

Ist der Vermieter dieser Familie verpflichtet den Mietern zu
kündigen und somit für Ruhe zu sorgen? Ist eine Familie mit so
vielen Kindern überhaupt kündbar? Muss der Vermieter diesen
Mietern eine andere Wohnung suchen?

Hallo Mario,

der Text ist nicht ganz schlüssig. Denn wenn es diese Mängel gibt, dann können die anderen Mieter eine Mietminderung - je nach den Umständen bis zu 20 % und mehr erklären. Der Vermieter muss diese störenden Mieter abmahnen und die Kündigung androhen. Letztlich wird der Vermieter bei solchen Mieter einen Anlas abwarten müssen und dann kündigen. Wichtig wäre, wenn die Mieter sich „organisieren“, um die Probleme darzustellen und/oder auch mal polizeilich aktenkundig zu machen. Der Vermieter muss diesen Mietern keine andere Wohnung suchen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

Mario ist wahrscheinlich Eigentümer und kann keine Miete mindern.
Wenn ich ihn richtig verstanden habe, so besteht das Haus aus Eigentumswohnungen die nur teilweise vermietet sind. Also einerseits von Eigentümern bewohnt, andererseits von Mietern die alle einen anderen Vermieter haben…

Grüße von
Tinchen