Kann Vermieter Schufaauskunft verlangen

Kann ein Vermieter eine Schufaauskunft verlangen + Verdienstnachweise?
Bitte helft mir, will eine Wohnunh dringend anmieten.

Danke im vorraus!

Moin erstmal,
… verlangen, was er will(wenn es nicht den Gesetzen widerspricht). Wenn er verlangt, daß Du nur blaue Blümchen auf dem Balkon pflanzt und Du den Vertrag unterschreibst, gibt es ebend nur blaue Blümchen.
Als Vermieter würde ich heute eine solche Forderung auch stellen.
Es gibt genug Mieter die kein Geld haben und die tollsten Wohnungen mieten wollen.
Ist nur mal so meine Meinung, auch wenn sie nicht gefällt.
Mal sehen, was Günter W, sagt, denn der ist hier der Fachmann.
Gruß und schönes Restwochenende.
Dirk m.

Kann ein Vermieter eine Schufaauskunft verlangen +
Verdienstnachweise?
Bitte helft mir, will eine Wohnunh dringend anmieten.

Danke im vorraus!

.


Hallo Romy,

erkläre dem Vermieter mal dass er das nicht verlangen kann…
und lege ihm nicht vor was er möchte.

Dann schau lieber gleich mal nach einer anderen Wohnung, da er einfach nicht an dich vermieten wird.

Gruß Ivo
*mit jedem Tag als MOD in diesem Brett mehr froh, dass er nen angenehmen Vermieter hat mit dem er keine Probleme hat*

???

Hi alle,

ich bin kein Anwalt und habe mich auch sonst noch nicht damit beschäftigt, ob er eine Schufa-Auskunft verlangen DARF. Ist aber, wenn man die hilfreichen anderen Kommentare so ansieht, nicht so wichtig. Denn - wie schon geschrieben - wenn Du eine Frage des Vermieters nach Deinen finanziellen Verhältnissen nicht beantworten kannst/willst/mußt, Du aber einen Mitbewerber hast, der das bereitwillig tut, sind die Würfel gefallen.

Aber, was mich an ein paar Kommentaren in diesem Thread stört, ist:

  1. Vermieter KÖNNEN sehr viel machen, DÜRFEN aber nicht alles. Und sollte hier mit der Schufa-Auskunft geltendes Recht verletzt werden,
    sollte das entsprechend geahndet werden. Die Wohnung ist dann allerdings definitiv weg, Romy :frowning:
  2. Die Schufa-Auskunft wiederum, KANN dem Vermieter über Deine Bonität Auskunft geben, MUSS aber nicht. Denn wenn Du noch nie einen geplatzten Kredit oder irgendeine
    Zwangsmaßnahme o.ä. hattest, wird er hier nichts erfahren. Und anschliessend zahlst Du die Miete doch nicht, wenn Du willst. Rein theoretisch natürlich, lieber potentieller Vermieter von Romy. :smile:

Versuche doch mal zu googlen, ob das mit der Auskunft rechtens ist. Wenn der Vermieter das darf und Du nix zu verbergen hast, gib sie ihm. Wenn nicht, siehe 1.
Ansonsten schlage ihm doch die herkömliche Selbstauskunft vor. Da darf er Dich bzgl. Deiner finanziellen Leistungsfähigkeit befragen und Du mußt das auch wahrheitsgemäß beantworten.
Wenn Du in der Selbstauskunft lügst, darf er den Mietvertrag wieder lösen. Gilt allerdings nur bei unwahr beantworteten ZULÄSSIGEN Fragen. Bzgl. Zulässigkeit hilft Google auch wieder weiter.

Übrigens, bin selbst Vermieter und lege Wert auf pünktliche und regelmäßige Mietzahlungen. Ich lege aber auch sehr grossen Wert auf faire Behandlung anderer. Und eine Mietwohnung macht aus mir noch keinen besseren Menschen, der alles darf.

Wiz, noch zwei Anmerkungen zu Deinem Posting, bevor es mich zerreißt:
>Mietnomadentum nimmt leider in erschreckendem Maße zu und man muss jeden Vermieter verstehen, der sich über die finanzielle Leistungsfähigkeit potentieller Mieter vorher umfassend informieren möchte.
Ja, gerne, aber bitte im Rahmen bleiben. Ich fahre mit Selbstauskunft immer gut. Und, Schufa macht das Ganze nicht wirklich sicher.
>Der Vermieter kennt dich bislang nicht, soll dir aber einen Vermögensgegenstand im Werte von einigen zigtausend Euro anvertrauen.
Ganz nach dem Motto: Wer die Miete nicht zahlt, frisst auch kleine Kinder? Was hat eine evtl. schlechte Bonität mit einer zigtausend Euro teuren Wohnung zu tun? Der schlechte Mieter wird sie ja nicht gleich anzünden…

Viele Grüße und nix für ungut
Bonsai

Hallo,

>Mietnomadentum nimmt leider in erschreckendem Maße zu und
man muss jeden Vermieter verstehen, der sich über die
finanzielle Leistungsfähigkeit potentieller Mieter vorher
umfassend informieren möchte.
Ja, gerne, aber bitte im Rahmen bleiben. Ich fahre mit
Selbstauskunft immer gut. Und, Schufa macht das Ganze nicht
wirklich sicher.

Habe ich auch nicht behauptet. Ich habe nur geschrieben, dass der Vermieter sich vorher umfassend informieren will, und man hierfür Verständnis haben muss. Dass auch die Schufa-Selbstauskunft keine absolute Sicherheit bietet ist klar. Andererseits kann man hierdurch aber schon ganz gut sieben, denn in der Auskunft stehen ja ausschließlich Problemfälle drin. Daher ist sie ja auch für den potentiellen Mieter ohne Einträge eine an sich angenehme Form der Auskunft, denn sie sagt einfach nur aus, dass man eine reine Weste hat, nichts hingegen über so persönliche Dinge wie die eigene Einkommensentwicklung, …

>Der Vermieter kennt dich bislang nicht, soll dir aber
einen Vermögensgegenstand im Werte von einigen zigtausend Euro
anvertrauen.
Ganz nach dem Motto: Wer die Miete nicht zahlt, frisst auch
kleine Kinder? Was hat eine evtl. schlechte Bonität mit einer
zigtausend Euro teuren Wohnung zu tun? Der schlechte Mieter
wird sie ja nicht gleich anzünden…

Du hast offenbar noch nie eine von einem Mietnomaden hinterlassene Wohnung als erster betreten, stimmts? Lass mal gut sein, ich habe mit solchen Fällen leider ständig zu tun und kann dir nur sagen, dass du deine Meinung ganz schnell ändern würdest, wenn du meine Erfahrungen auf dem Gebiet hättest. Ich habe auch überhuapt kein Problem mit Leuten, die einfach nur aus finanzieller Not die Miete für eine zu teure Wohnung nicht mehr zahlen können und dann geräumt werden müssen (auch wenn man sich selbst rechtzeitig um eine kleinere Wohnung kümmern könnte und das Sozialamt sogar den Umzug bezahlen würde). Aber was richtige Mietnomaden angeht, so kann ich leider nur sagen, dass es offenbar weit bessere Methoden gibt eine Wohnung vollkommen zu ruinieren, als sie ausgerechnet anzustecken. Leider nehmen bei mir in der Kanzlei (die eigentlich wenig Mietrecht macht) die Fälle dramatisch zu, in denen Wohnungen von Mietnomaden systematisch kaputt gewohnt werden. Da ist der harmloseste Fall noch der, in dem Armaturen und demontierbare Installationen abgebaut und für Geld bei Ebay vertickt werden. Gerne findet man aber auch mal Wohnungen von Leuten vor, denen der Gang zum Mülleimer oder auch nur zum Klo offenbar zu beschwerlich war und in denen man dann einen wunderbaren Kleintierzoo mit Flöhen, Mäusen und Ratten, … antrifft. Die Beseitigung solcher Schäden geht oft in die zigtausende.

Das hat also nichts mit Kinderfressern zu tun, sondern ganz einfach damit, dass auch Straftaten gegen das fremde Vermögen für die Betroffenen bitter sein können und man sich daher einfach auch mal vor Augen führen sollte, welchen Wert eine Wohnung eigentlich darstellt. Niemand käme auf den Gedanken einem unbekannten Dritten mal eben die Schlüssel für einen nagelneuen Mittel- bis Oberklassewagen zu überlassen. Ein Vermieter, der ggf. selbst noch Kredite auf den Bau abzahlt, soll aber einen entsprechenden Vermögensgegenstand einfach so überlassen? Natürlich bietet die anfängliche Bonität keine Garantien. Aber wenn selbst die schon nicht gegeben ist, erübrigen sich doch wohl weitere Diskussionen und daher muss man einen Vermieter verstehen, der sich - soweit dies überhaupt nur möglich ist - absichern will. Wer laufende Vollstreckungsmaßnahmen in der Schufa stehen hat, darf eben nur Wohnungen nach Sozialhilfesatz anmieten, weil eine darüber hinausgehende Miete mit den Pfändungen konkurrieren würde und damit ein baldiges Mietende absehbar ist. Und dass sind dann eben die Leute, die mit einer Wohnung, aus der sie ohenhin bald wieder rausfliegen nicht pfleglich umgehen werden.

Kopfschüttelnder Gruß vom Wiz

Hallo Bonsai,

wenn man sich nie mit der Schufa beschäftigt hat, sollte man dazu nicht allzuviel kommentieren.

Aber, was mich an ein paar Kommentaren in diesem Thread stört,
ist:

  1. Vermieter KÖNNEN sehr viel machen, DÜRFEN aber nicht alles.
    Und sollte hier mit der Schufa-Auskunft geltendes Recht
    verletzt werden,
    sollte das entsprechend geahndet werden. Die Wohnung ist dann
    allerdings definitiv weg, Romy :frowning:

In wie fern sollte gelltendes Recht verletzt sein, wenn ein Vermieter eine bestimmte Auskunft vom potentiellen Mieter möchte?
Nur selbst anfragen bei der Schufa kann er vergessen - er wird keine Auskunft bekommen.
Natürlich kann er auch über diverese missbrächliche Kanäle an die Schufa gelangen was definitiv gegen geltendes Recht verstößt. Ich erinnere mal daran, dass dass jemand so was bei Ebay versteigert hat.
Aber es geht in 99% aller Fälle um eine Eigenanfrage deren Ergbnis vorgelegt werden soll.

[Der von mir damals beobachtetete Internetanbieter hat seinen Dienst übrigens eingestellt, nachdem ich als interessierter Bürger mal beim bei Landesdatenschutzbeauftragten nachgefragt habe, ob so was legal ist. Ging damals über drei Behörden in 2 Bundesländern und bis die entgültig meine Anfrage bearbeitet hatten, hatte meine Anfrage bei der Schufa die Anfrage beim Landesdatenschutzbeauftragten längst überflüssig gemacht.]

  1. Die Schufa-Auskunft wiederum, KANN dem Vermieter über Deine
    Bonität Auskunft geben, MUSS aber nicht. Denn wenn Du noch nie
    einen geplatzten Kredit oder irgendeine
    Zwangsmaßnahme o.ä. hattest, wird er hier nichts erfahren.

Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht.
Aber Negativmerkmale sind heute gar nicht mehr so selten.

Und
anschliessend zahlst Du die Miete doch nicht, wenn Du willst.
Rein theoretisch natürlich, lieber potentieller Vermieter von
Romy. :smile:

Genau das kann passieren. Passiert aber wesentlich häufiger wenn jemand schon eine EV oder einen Haftbefehl in der Schufa stehen hat…

Ansonsten schlage ihm doch die herkömliche Selbstauskunft vor.

Das klingt doch für den Vermieter gleich so, als hätte man was zu verbergen… ich sehe schwarz für den Mietvertrag.Mir scheint es weltfremd einen Vermieter von seiner Idee mit der Schufa abzubringen.

Gruß Ivo

Hi Ivo,

wenn man sich nie mit der Schufa beschäftigt hat, sollte man
dazu nicht allzuviel kommentieren.

Ich habe nicht gesagt, dass ich mich nicht mit der Schufa beschäftigt habe. Ich habe mich nur noch nie darum gekümmert, ob ich als Vermieter diese Auskunft verlangen darf.

In wie fern sollte gelltendes Recht verletzt sein, wenn ein
Vermieter eine bestimmte Auskunft vom potentiellen Mieter
möchte?

Nun, WEIL es eben Dinge gibt, die gesetzlich geregelt sind. Fragen nach Deiner Familienplanung, selbst nach Deinem Beruf mußt Du nicht beantworten. Um den Vermieter dabei aber nicht argwöhnisch werden zu lassen, darst Du ihn sogar belügen, ohne dass das für Dich vertragsrechtliche Folgen haben kann.

Aber es geht in 99% aller Fälle um eine Eigenanfrage deren
Ergbnis vorgelegt werden soll.

Ich habe meine eigenen Daten von der Schufa vor ein paar Monaten - nach einem Fernsehbericht - mal angefordert. 7,60 Euro. Ok, der Vermieter wüßte jetzt, dass ich einen Mobilfunkvertrage habe, diverse Kreditkarten, 3 Bankkonten, Immobilienkredite und eine Waschmaschine von Quelle. Sorry, aber diese Informationen möchte ich keinem Dritten überlassen, auch nicht dem potenziellen Vermieter.

Genau das kann passieren. Passiert aber wesentlich häufiger
wenn jemand schon eine EV oder einen Haftbefehl in der Schufa
stehen hat…

Da gebe ich Dir recht.

Das klingt doch für den Vermieter gleich so, als hätte man was
zu verbergen… ich sehe schwarz für den Mietvertrag.Mir
scheint es weltfremd einen Vermieter von seiner Idee mit der
Schufa abzubringen.

Da gebe ich Dir auch recht. Das habe ich aber auch geschrieben. Leider ist es so: Der Vermieter in spe will von Dir was wissen, Du sagst: Geht Dich nix an. Und…schwupps…weg ist die Wohnung.

Gruß
Bonsai

Hi Wiz,

…Dass auch die
Schufa-Selbstauskunft keine absolute Sicherheit bietet ist
klar. Andererseits kann man hierdurch aber schon ganz gut
sieben, denn in der Auskunft stehen ja ausschließlich
Problemfälle drin. Daher ist sie ja auch für den potentiellen
Mieter ohne Einträge eine an sich angenehme Form der Auskunft,
denn sie sagt einfach nur aus, dass man eine reine Weste hat,
nichts hingegen über so persönliche Dinge wie die eigene
Einkommensentwicklung, …

Ok, das überzeugt mich. ICH allerdings, werde auch künftig bei der Selbstauskunft bleiben.

Du hast offenbar noch nie eine von einem Mietnomaden
hinterlassene Wohnung als erster betreten, stimmts? Lass mal
gut sein, ich habe mit solchen Fällen leider ständig zu tun
und kann dir nur sagen, dass du deine Meinung ganz schnell
ändern würdest, wenn du meine Erfahrungen auf dem Gebiet
hättest.

Stimmt, habe ich nicht. Aber ich meine, dass Du hier Äpfel mit Birnen vergleichst. Ein in der Schufa-Auskunft Unauffälliger kann Mietnomade oder Messie sein. Und ein absolut problemloser Mieter wird abgelehnt, weil er vor fünf Jahren durch seine Scheidung ein Problem mit seiner Hausfinanzierung hatte und deshalb einen negativen Schufaeintrag.

Ich habe auch überhuapt kein Problem mit Leuten, die
einfach nur aus finanzieller Not die Miete für eine zu teure
Wohnung nicht mehr zahlen können und dann geräumt werden
müssen

Aber ICH! Ich möchte die Miete pünktlich und regelmäßig haben :wink:

Niemand käme auf den Gedanken
einem unbekannten Dritten mal eben die Schlüssel für einen
nagelneuen Mittel- bis Oberklassewagen zu überlassen.

Stimmt! Allerdings auch nicht bei positiver Schufa-Auskunft :wink:

Gruß
Bonsai