Hi Leute,
irgendwie bin ich immer noch ein wenig ratlos.
Einerseits schreibt ihr mir, er kann sie nicht verlangen und soll mir was anderes suchen, andererseits kann er die Auskunft verlangen.
Vielleicht helfen Euch noch ein paar Hintergrundinfos dazu.
Also: es handelt sich um eine Wohnung (die wirklich sehr sehr schön ist), der Vermieter ist eine Privatperson (Bauer, hat 3 Mietshäuser), ist er gleichzeitig berechtigt, wie z.B. die Bank, eine Schufaauskunft selbst bei der Schufa anzufordern???
Ich hatte schon mal eine Wohnung bei einem Privatvermieter angemietet, und der hatte nur die Verdienstbescheinigung verlangt, daher bin ich so skeptisch, was die Auskunft angeht.
Es soll ja nicht heissen das ich einen NegativEintrag habe, aber ich muss schließlich Geld für die Auskunft bezahlen bzw. mich dorthinbegeben und das dauert, kann ich schlecht mit meiner Arbeitszeit vereinbaren.
Vielen Dank nochmal für Eure Antworten!!!
Bin echt am verzweifeln, was das angeht, da für meinen jetzigen Vermieter bald ein Zwangsversteigerung für unser Mietshaus ansteht!
Und ich und meine Fam. nicht den ganzen Trubel mitmachen möchten.
sorry, wenn ich jetzt mal direkt werde: Bist du so begriffsstutzig, oder tust du nur so?
Punkt 1: Er kann
Punkt 2: Selbst wenn er nicht könnte, dieses Verlangen aber nicht gerade mit dem Tode bestraft wäre, könnte er es rein faktisch verlangen. Er ist der Vermieter, du möchtest die Wohnung. Kommst du den (berechtigten) Wünschen des Vermieters nicht nach, wird er nicht an dich vermieten. So einfach ist das. Glaubst du wirklich, dass es eine Chance geben würde die Wohung zu bekommen, wenn du schon vor Vertragsabschluss deutlich machst, dass du unkooperativ bist und vielleicht sogar etwas zu verbergen hast?
Mietnomadentum nimmt leider in erschreckendem Maße zu und man muss jeden Vermieter verstehen, der sich über die finanzielle Leistungsfähigkeit potentieller Mieter vorher umfassend informieren möchte. Der Vermieter kennt dich bislang nicht, soll dir aber einen Vermögensgegenstand im Werte von einigen zigtausend Euro anvertrauen. Zudem hängt vielleicht seine eigene Finanzierung der Immobilie oder seine Altersvorsorge von den Mieteinnahmen ab. Und dann gibt es da zwei potentielle Mieter: Einen der gleich sagt, dass den Vermieter seine finanzielle Leistungsfähigkeit nichts angeht (woraufhin bei dem alle Warnlampen angehen), und einen, der bereitwillig eine vollkommen unbedenkliche leere Schufaauskunft vorlegt. Jetzt rate mal, wer in Kürze einziehen wird.
Kopfschüttelnder Gruß vom Wiz, der einfach nicht begreifen kann, wie Leute sich selbst das Leben unnötig so schwer machen müssen
Gruß vom Wiz
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obwohl eigentlich ja schon alles gesagt ist, hier nochmal strukturiert:
Grundsätzlich kann der Vermieter verlangen, was er möchte. Im Gegensatz dazu kannst Du jederzeit aufstehen, eine höfliche Variante von „Sie können mich mal ***“ äußern und gehen. Ebensowenig wie Du einen Mietvertrag unterschreiben musst, muss er das.
Er selbst wird, wenn er sich an die Schufa wendet, ziemlich sicher keine Auskunft bekommen (wäre ja auch noch schöner!). Daher muss er Dich, wenn er auf dieser Auskunft besteht, bitten, eine Eigenauskunft vorzulegen.
Wie schon geschrieben wurde, kann auch ich ihn prinzipiell verstehen: das Einkommen eines Menschen sagt relativ wenig darüber aus, ob er die Miete zahlen kann. Ich kenne Haushalte, die haben mit 2 Personen 10.000 Euro monatlich zur Verfügung, geben aber 11.000 aus…
irgendwie bin ich immer noch ein wenig ratlos.
Einerseits schreibt ihr mir, er kann sie nicht verlangen und
soll mir was anderes suchen, andererseits kann er die Auskunft
verlangen.
Da besteht kein Widerspruch. Er hat keinen Rechtsanspruch auf eine Auskunft. Allerdings kann er es dann auch ablehnen, an den Mieter zu vermieten, der die Auskunft verweigert.
Eine Auskunft verlangen kann er schon.
Vielleicht helfen Euch noch ein paar Hintergrundinfos dazu.
Also: es handelt sich um eine Wohnung (die wirklich sehr sehr
schön ist), der Vermieter ist eine Privatperson (Bauer, hat 3
Mietshäuser), ist er gleichzeitig berechtigt, wie z.B. die
Bank, eine Schufaauskunft selbst bei der Schufa anzufordern???
Dies ist ihm derzeit per Gesetz untersagt. Er kann nur den Mieter auffordern, dass dieser eine Schufa-Auskunft einholt und sie ihm vorlegt. Erhält er Auskunft über seine Bank über den Mieter ist dem Mieter zu empfehlen sich an die Schufa zu wenden und den Sachverhalt darzustellen. Auch an den Datenschutzbeauftragten des Landes ist eine Mitteilung sinnvoll.
Ich hatte schon mal eine Wohnung bei einem Privatvermieter
angemietet, und der hatte nur die Verdienstbescheinigung
verlangt, daher bin ich so skeptisch, was die Auskunft angeht.
Gehe ins Internet und beantgrage bei der Schufa eine Selbstauskunft. Diese kannst Du ja vorlegen, wenn die Wohnung mit aller Gewalt so wichtig ist.
Es soll ja nicht heissen das ich einen NegativEintrag habe,
aber ich muss schließlich Geld für die Auskunft bezahlen bzw.
mich dorthinbegeben und das dauert, kann ich schlecht mit
meiner Arbeitszeit vereinbaren.
s.o.
Vielen Dank nochmal für Eure Antworten!!!
Bin echt am verzweifeln, was das angeht, da für meinen
jetzigen Vermieter bald ein Zwangsversteigerung für unser
Mietshaus ansteht!
Und ich und meine Fam. nicht den ganzen Trubel mitmachen
möchten.
Der ist doch wohl in dem Fall durch Zwangsverwaltung schon vorhanden ?
niemand (auch keine Bank) darf bei der Schufa ohne Einverständnis der betroffenen Person eine Schufa-Anfrage machen. (Zweite Bedingung - man ist Mitglied bei der Schufa um überhaupt Daten abfragen zu dürfen)
Daher unterschreibt man in der Regel eine Erklärung die dies ausfrücklich erlaubt. Sei es bei der Kontoeröffnung, beim Mobilfunkvertrag oder bei sonst was.
Die Missbrächliche Verwendung von Schufadaten hat Konsequenzen für denjenigen der diese missbraucht - sofern es heraus kommt.
Ein Vermieter kann natürlich von einem potentiellen Mieter verlangen, dass dieser eine Eigenauskunft vorlegt.
Dies kann der potentielle Mieter natürlich verweigern.
Da aber in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht, wird der Vermieter in diesem Falle keinen Mietvertrag abschließen.
in den folgenden Ausführungen wurden viele Aspekte angesprochen. Ich vertrete durchaus die Auffassung, dass es sinnvoll sein kann, wenn ein Vermieter den Mieter um Schufa-Auskunft ersucht. Ein Anspruch darauf hat der Vermieter allerdings nicht.
Bei der Schufa kommt es aus meiner Sicht - ob ich dem Vermieter eine Auskunft geben will oder weitersuche - drauf an, wieviel Vertrauen kann und darf ich dem Vermieter vorschussweise geben. Und zwar auch dann, wenn ich letztlich die Wohnung nicht bekommen oder eine andere finde.
Vermieter, die dem interessierten Mieter ungefragt über frühere Mieter und deren Verhalten ( oder vermeintlichem Verhalten ) Hinweise geben sind wenig vertrauenswürdig. Ich muss mich also fragen, wem ich die Auskunft gebe oder ob ich Gesprächsstoff der Nachbarschaft werden will.