Untermieterprobleme

Hallo liebe Experten,
kurz zur Erklärung: Ich bewohne zur Untermiete das Dachgeschoss eines Einfamilienhauses. Nun besucht mich mein Freund jedes Wochenende und wir haben natürlich auch ein funktionierendes Liebesleben. Jetzt drohte mir meine Vermieterin, aufgrund der Lärmbelästigung (quitschendes Bett) meinem Freund ein Hausverbot auszusprechen. Des weiteren will sie 50 (!) Euro mehr Nebenkosten, für die 6 Tage im Monat, die mein Freund bei mir ist.
Hat sie für beides eine rechtliche Grundlage?
Grüße Almut

Hallo Almut,

die Vermietrin hat keinerlei Rechtsansprüche , insbesondere nicht auf eine höhere Mietzahlung. Allerdings ist es eine Überlegung wert, sofern - was ich vermute - Wasser/Abwasser nach Personenzahl berechnet wird, je nach Art und Dauer der durchschnittlichen Anwesenheit hier Entgegenkommen zu zeigen. Eine Verpflichtung besteht aber hier nicht.

Gruss Günter

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Hallo Günter,
vielen Dank erstmal für die Antwort. Ich hab ja auch kein Problem damit, etwas mehr zu zahlen. Aber 50 Euro für 6 Tage Anwesenheit pro Monat halte ich doch für etwas übertrieben. Zumal aus meinem Untermietvertrag auch nicht ersichtich ist, wieviel Nebenkosten in der Miete (250 Euro für 30 qm) enthalten sind.
Und die Drohung mit der Hausverbot liegt mir natürlich quer im Magen.
Grüße Almut

Hallo Günter,
vielen Dank erstmal für die Antwort. Ich hab ja auch kein
Problem damit, etwas mehr zu zahlen. Aber 50 Euro für 6 Tage
Anwesenheit pro Monat halte ich doch für etwas übertrieben.
Zumal aus meinem Untermietvertrag auch nicht ersichtich ist,
wieviel Nebenkosten in der Miete (250 Euro für 30 qm)
enthalten sind.
Und die Drohung mit der Hausverbot liegt mir natürlich quer im
Magen.

Hallo Almut,

dann sag doch gleich, dass Du eine Inklussivmiete hast. Also nochmals. Die Miete muss deswegen nicht erhöht werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Da hier aber die Wasser/Abwasserkosten enthalten sind, besteht auch kein weiterer Anspruch. Ein Zuschlag wäre möglich, wenn neben der Miete die Wasser/Abwasserkosten pro Person abgerechnet werden. Da nun konkret ist, wie sich die Miete zusammensetzt, kann bei Besuch keine Erhöhung dieses Miete abgeleitet werden.

Gruss Günter