Neuer Besitzer: Eigenbedarf

Hallo! angenommen jemand verkauft eine Eigentumswohnung inkl. Mieter darin. Der neue Besitzer möchte die Wohnung sobald er diese gekauft hat selber nutzen (Eigenbedarf). Frage: welche Rechte hat der Mieter sowie der neue Wohnungseigentümer? Danke!

Hallo! angenommen jemand verkauft eine Eigentumswohnung inkl.
Mieter darin. Der neue Besitzer möchte die Wohnung sobald er
diese gekauft hat selber nutzen (Eigenbedarf). Frage: welche
Rechte hat der Mieter sowie der neue Wohnungseigentümer?
Danke!

Hallo,
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Gruß
Barbara

Hallo! angenommen jemand verkauft eine Eigentumswohnung inkl.
Mieter darin. Der neue Besitzer möchte die Wohnung sobald er
diese gekauft hat selber nutzen (Eigenbedarf). Frage: welche
Rechte hat der Mieter sowie der neue Wohnungseigentümer?
Danke!

Hallo Marc,

der neue Eigentümer kann erst nach Vorliegen der Grundbucheintragung das Mietverhältnis wegen Eigenbedarf kündigen. Hierbei ist zu beachten, das für Mietverträge ab dem 01.09.2001 für Mieter eine dreimonatige Kündigungsfrist gilt ( sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind ) und bie Verträgen vor dem 31.08.2001 gelten die Fristen nach Vertrag.

Der neue Vermieter muss erklären für wen er Eigenbedarf anmeldet, auf Rückfrage auch, ob er keine weiteren eigene Wohnungen hat. Kann der Vermieter berechtigtes Interesse nachweisen sollte man sich jedoch in solchen Fällen durchaus verständigen. Vielleicht besteht die Chance, dass auch ohne Kündigungsfrist der Mieter sofort, findet er einen Ersatzwohnraum, aus dem Vertrag entlassen wird.

Gruss Günter

Hallo Marc,
kommt auch darauf an, wo du wohnst !
Im Münchner Raum , wo Wohnungen vergleichsweise knapp sind, besteht bei vermietet gekauften Wohnungen eine 10-jährige (!) Kündigungssperre . Das weiß man als Käufer natürlich.
Gruß
Heidi

Hallo Heidi,

das finde ich interessant. Kannst du mir die Rechtsgrundlage hierfür nennen?

Gruß Ivo

Hallo Marc,
kommt auch darauf an, wo du wohnst !
Im Münchner Raum , wo Wohnungen vergleichsweise knapp sind,
besteht bei vermietet gekauften Wohnungen eine 10-jährige (!)
Kündigungssperre . Das weiß man als Käufer natürlich.

Hallo Heidi,

mir ist zwar bekannt, dass es bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentungswohnungen sogenannte Sperrfristen gibt, aber 10 Jahre scheint doch relativ hoch. Wo in welcher Verordnung für den Raum München wurde dies geregelt.

Gruss Günter