Hallo,
es wurde ein Haus gebaut, welches vermietet wurde. Im Exposé des Hauses ist z.B. eine viel größere Terrasse zu sehen, sowie ein Gartenzaun etc, welche aber nicht angelegt sind. Desweiteren sind unzählige Mängel im Gartenbereich. Nach Ankündigung einer Mietminderung (und auch durführung - 30 %)und unzähligen nicht beantworteten Briefen und keiner Reaktion vom Vermieter, will er jetzt die Miete einklagen. bei der übergabe des Hauses wurde lediglich unterschrieben, das das einfamilienhaus im einwandfreien Zustand ist. Schließt das den Garten mit ein?? Schließt es nachträgliche Mängel mit ein?? Hat der Mieter eine Chance vor Gericht??
Ich fürchte ja er hat gute Karten. 30% kürzen für den Garten???
Jakob
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Moin Anja,
ich frag mich die ganze Zeit, was denn Mängel im Gartenbereich sein sollen, die eine Mietminderung rechtfertigen. Kannst du mal ein paar Beispiele nennen ?
Gruß
Marion
Hallo,
es wurde ein Haus gebaut, welches vermietet wurde. Im Exposé
des Hauses ist z.B. eine viel größere Terrasse zu sehen, sowie
ein Gartenzaun etc, welche aber nicht angelegt sind.
Desweiteren sind unzählige Mängel im Gartenbereich. Nach
Ankündigung einer Mietminderung (und auch durführung - 30
%)und unzähligen nicht beantworteten Briefen und keiner
Reaktion vom Vermieter, will er jetzt die Miete einklagen. bei
der übergabe des Hauses wurde lediglich unterschrieben, das
das einfamilienhaus im einwandfreien Zustand ist. Schließt das
den Garten mit ein?? Schließt es nachträgliche Mängel mit
ein?? Hat der Mieter eine Chance vor Gericht??
Wenn der Garten mitvermietet ist, kann selbstverständlich die Miete dann gemindert werden, wenn er nichts zu benutzen ist oder wenn er nur teilweise benutzt werden kann. Eine Mietminderung von 30 % ist jedoch völlig überzogen. Gibt es einen Mietspiegel und dieser sieht 10 % Mietmehrpreis pro qm für einen Garten vor, kann die Miete auch um die 10 % gemindert werden. Gibt es keinen Mietspiegel sollte nicht über 5 % eine solche Minderung vorgenommen werden. Also, nach Möglichkeit nun Differenz schnell bezahlen und in getrenntem Schreiben den Vermieter auffordern seine Zusagen bis spätestens 31.10.2004 einzuhalten. Bei einer Mietminderung von 30 % für den Garten sehe ich kaum Chancen für
vor Gericht. Bei 5 % ja, bei 10 % ( oder anderen Betrag ) nur wenn dies ein Mietspiegel enthält
Gruss Günter
es gibt auchMängel im Haus
- es sollte glänzend gestrichen werden - es wurde matt
- Kabelschächte sind offen
im Garten:
- Gartenhaus undicht
- keine Bepflanzungen, trotz Zusage
- kein Carport
- kein Gartenzaun
- der Boden an mehreren Stellen sackt ab.
- mehrfaches besähen des Garten mit Rasen, da Lehmboden
- keine Außenbeleuchtung am Haus
.
.
.
Man muss erst die Mängel anzeigen beim Vermieter
mit Mietkürzung drohen und Frist setzen zur Beseitigung 14 Tg.
erst dann kürzen und
nicht lange warten - bei Hinnahme über längere Zeit verfällt das Kürzungsrecht.
Und im konkreten Fall muss man alle Formalien eingehalten haben also Mängel angezeigt ALLE. Und Frist gesetzt zu Beseitigung.
Und Mietkürzung angedroht. Erst dann kürzen.
Jakob
Jakob
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Hat der Mieter eine Chance vor Gericht??
Der Mieter hat wohl keine Chance vor Gericht, eine Mietminderung von 30% durchzusetzen. Da stimme ich mit allen anderen überein.
Weißt du wie dieser jemand auf die 30% kam?
Gruß Ivo
Hallo Jakob,
- es sollte glänzend gestrichen werden - es wurde matt
- Kabelschächte sind offen
im Garten:
- Gartenhaus undicht
- keine Bepflanzungen, trotz Zusage
- kein Carport
- kein Gartenzaun
- der Boden an mehreren Stellen sackt ab.
- mehrfaches besähen des Garten mit Rasen, da Lehmboden
- keine Außenbeleuchtung am Haus
.
.
.
Man muss erst die Mängel anzeigen beim Vermieter
mit Mietkürzung drohen und Frist setzen zur Beseitigung 14 Tg.
erst dann kürzen und
nicht lange warten - bei Hinnahme über längere Zeit verfällt
das Kürzungsrecht.
stimmt so nicht. Der BGH hat entschieden, dass auch rückwirkend eine Mietminderung in solchen Fällen, wenn der Mangel bekannt ist - hier ist er bekannt - geltend gemacht werden darf.
Gruss Günter
Hallo Anja,
schön und gut, aber 30 % sind trotzdem nicht möglich.
- es sollte glänzend gestrichen werden - es wurde matt
kein Mangel im Sinne des Gesetzes
- Kabelschächte sind offen
welche Kabel, in welchem Umfang, überall oder wie
im Garten:
- Gartenhaus undicht
Schuppen oder was soll es sein
- keine Bepflanzungen, trotz Zusage - keine Mietminderung
- kein Carport - wenn im Vertrag vereinbart dann bis 25 €
- kein Gartenzaun - keine Mietminderung
- der Boden an mehreren Stellen sackt ab. -keine Mietminderung -
- mehrfaches besähen des Garten mit Rasen, da Lehmboden - keine Mietminderung
- keine Außenbeleuchtung am Haus
höchstens 3 %
Also hier sind wahrlich nicht mehr als 5 % durchzusetzen.
Gruss Günter
Ja lieber Günter wenn du dem Vermieter beweist das Er es wusste.
Fang an damit.
Zu"sage" schleichende Vorgänge Boden sackt ab
Carport, Beleuchtung, Zaun fehlt wenns im Vertrag steht haste mindestens da recht.
Jakob
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Hallo Jakob,
Ja lieber Günter wenn du dem Vermieter beweist das Er es
wusste.
Fang an damit.
Zu"sage" schleichende Vorgänge Boden sackt ab
Carport, Beleuchtung, Zaun fehlt wenns im Vertrag steht haste
mindestens da recht.
Hallo Jakob,
glaube mir, es bedarf kiens Beweises für Vorgänge, die erkennbar sind und wenn der Carport - sorry - Du wirst nun doch nicht behaupten wollen, dass man nachweisen muss, das der Vermieter wusste, dass der Carport nicht erstellt ist, sonst kein Mietminderungsanspruch besteht. Diese Diskusison hier ist realitätsfremd. Hier ist der Grund der Minderung nach der Rechtslage nicht nur ein Mangel sondern ein ganz erheblicher Vertragsbruch des Vermieters. Für fehlende Leistung besteht kein Anspruch. So einfach kann das sein.
Gruss Günter