Kündigungsfrist auch ohne Mietvertrag?

Hallo da draussen,

ich hab mal ein paar Fragen.

  1. Frage: Mal angenommen jemand bezieht eine Wohnung, wohnt darin mehr als ein Jahr ohne einen Mietvertrag zu erhalten. Dann kauft er sich ein Haus und möchte nun die Wohnung verlassen. Gibt es eine Kündigungsfrist und wenn ja, wie lang ist die?

  2. Frage: Oben erwähnter Jemand ohne Mietvertrag hatte bereits diverse Mängel beim Einzug in die Wohnung festgestellt, aber es wurde nie irgendetwas schriftlich darüber festgehalten. Muss dieser Jemand bei Auszug für diese Mängel trotzdem aufkommen?

  3. Frage: Muss dieser Jemand ohne Mietvertrag sich an die allgemein übliche Straßenordnung halten?

Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich schon jetzt ganz lieb.

Eure Trüffi

Hallo da draussen,

ich hab mal ein paar Fragen.

  1. Frage: Mal angenommen jemand bezieht eine Wohnung, wohnt
    darin mehr als ein Jahr ohne einen Mietvertrag zu erhalten.
    Dann kauft er sich ein Haus und möchte nun die Wohnung
    verlassen. Gibt es eine Kündigungsfrist und wenn ja, wie lang
    ist die?

3 Monate

  1. Frage: Oben erwähnter Jemand ohne Mietvertrag hatte bereits
    diverse Mängel beim Einzug in die Wohnung festgestellt, aber
    es wurde nie irgendetwas schriftlich darüber festgehalten.
    Muss dieser Jemand bei Auszug für diese Mängel trotzdem
    aufkommen?

Nein vorrausgesetzt beweisbar nicht selbstgesetzte Schäden
Zeugen beibringen die beim Einzug halfen.

  1. Frage: Muss dieser Jemand ohne Mietvertrag sich an die
    allgemein übliche Straßenordnung halten?

???

mfG Jakob

Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich schon jetzt
ganz lieb.

Eure Trüffi

Hallo da draussen,

ich hab mal ein paar Fragen.

  1. Frage: Mal angenommen jemand bezieht eine Wohnung, wohnt
    darin mehr als ein Jahr ohne einen Mietvertrag zu erhalten.
    Dann kauft er sich ein Haus und möchte nun die Wohnung
    verlassen. Gibt es eine Kündigungsfrist und wenn ja, wie lang
    ist die?

3 Monate

  1. Frage: Oben erwähnter Jemand ohne Mietvertrag hatte bereits
    diverse Mängel beim Einzug in die Wohnung festgestellt, aber
    es wurde nie irgendetwas schriftlich darüber festgehalten.
    Muss dieser Jemand bei Auszug für diese Mängel trotzdem
    aufkommen?

Nein vorrausgesetzt beweisbar nicht selbstgesetzte Schäden
Zeugen beibringen die beim Einzug halfen.

  1. Frage: Muss dieser Jemand ohne Mietvertrag sich an die
    allgemein übliche Straßenordnung halten?

???

Naja muss dieser Jemand, der keinen Mietvertrag hat, die Strße kehren?

Und warum sind es trotzdem 3 Monate, auch wenn man keinen Mietvertrag hat?
Muss denn der Vermieter auch 3 Monate einhalten?

mfG Jakob

Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich schon jetzt
ganz lieb.

Eure Trüffi

Hallo,

  1. Frage: Mal angenommen jemand bezieht eine Wohnung, wohnt
    darin mehr als ein Jahr ohne einen Mietvertrag zu erhalten.
    Dann kauft er sich ein Haus und möchte nun die Wohnung
    verlassen. Gibt es eine Kündigungsfrist und wenn ja, wie lang
    ist die?

Die gesetzliche Kündigungsfrist. Drei Monate.

  1. Frage: Oben erwähnter Jemand ohne Mietvertrag hatte bereits
    diverse Mängel beim Einzug in die Wohnung festgestellt, aber
    es wurde nie irgendetwas schriftlich darüber festgehalten.
    Muss dieser Jemand bei Auszug für diese Mängel trotzdem
    aufkommen?

Kommt darauf an. Kann er beweisen, dass sie schon vorhanden waren, nein. Kann er nichts beweisen, kommt es auf den Vermieter an.

  1. Frage: Muss dieser Jemand ohne Mietvertrag sich an die
    allgemein übliche Straßenordnung halten?

nein, wenn nichts vereinbart ist

Gruss Günter

Naja muss dieser Jemand, der keinen Mietvertrag hat, die Strße
kehren?

Wenn dies nicht vereinbart, nein

Und warum sind es trotzdem 3 Monate, auch wenn man keinen
Mietvertrag hat?
Muss denn der Vermieter auch 3 Monate einhalten?

Man hat einen mündlichen Mietvertrag geschlossen auf unbestimmte Zeit, wenn man in die Wohnung einzieht und Miete zahlt, einfach gesagt.
Die Kündigungsfrist von 3 Mon. gilt für beide teile, wenn die mietzeit nicht länger als 5 Jahre betrug. Sie verlängert sich für den Vermieter danach auf 6 Mon.
Wenn Mietzeit länger als 8 Jahre, 9 Mon KF für den Vermieter.
Für den Mieter gilt immer: 3 Mon KF

Gruß
Barbara

Gruß
Barbara