Dauer der Tiefgaragenbeleuchtung

Angenommen ich wohne in einem Mietshaus mit Tiefgarage, und die Beleuchtung ist bis ca. 30 s nach dem Schließen des Tores eingestellt. Wenn ich das nun zu kurz finden sollte, gibt es da allgemeine Zeitvorgaben, die ich bei der Hausverwaltung geltend machen kann?

Gruss
VM

Angenommen ich wohne in einem Mietshaus mit Tiefgarage, und
die Beleuchtung ist bis ca. 30 s nach dem Schließen des Tores
eingestellt. Wenn ich das nun zu kurz finden sollte, gibt es
da allgemeine Zeitvorgaben, die ich bei der Hausverwaltung
geltend machen kann?

Hallo,

in diesen Fällen geht man üblicherweise davon aus, dass die Beleuchtung solange eingeschaltet sein muss bis der Nutzer aus dem entferntesten Platz von Auto zum Eingang oder umgekehrt kommt. Eine Zeitvorgabe für Be- und Entladen gibt es allerdings nicht.

Gruss Günter

Hallo Günter,

und wenn jemand berechtigerweise länger braucht, und sich im Dunkeln verletzt, macht sich dann die Hausverwaltung haftbar, wenn sie trotz Aufforderung die Zeit nicht hochsetzt?

Gruss
Volker

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

bei 30 Sekunden wird bei einem Unfall ggf. eine Klage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz Erfolg haben, der Vermieter hat wegen der vorhergehenden Hinweise auf eine Unfallgefahr ja grob fahrlässig gehandelt.
Es ist absolut möglich und üblich, eine schwache Orientierungsbeleuchtung von ca. 5-10 Lux ständig brennen zu lassen oder Leuchten mit Bewegungsmeldern zu schalten. In größeren Garagen sind beleuchtete/selbstleuchtende Notausgänge zwingend vorgeschrieben.

A.

:und wenn jemand berechtigerweise länger braucht, und sich im

Dunkeln verletzt, macht sich dann die Hausverwaltung haftbar,
wenn sie trotz Aufforderung die Zeit nicht hochsetzt?

Gruss
Volker

Nein.

Gruss Günter