EBK mit defektem Kühlschrank + heizung defekt

hallo,

angenommen, man sucht eine wohnung und man legt großen wert auf eine EinBauKüche, will also unbedingt nur eine wohnung mit EBK, weil einem die anschaffung zu teuer wäre, etc…
wenn man dann eine wohnung mit EBK hat und einzieht, stellt sich heraus das der kühlschrank nicht richtig kühlt, er kühlt nur auf 15 grad runter, nicht weiter. bei der besichtigung konnte man das nicht merkrn, da der kühlschrank ausgesteckt und die tür offen war.
die vermieterin meint, das sie da nix tun könne und ich mir einen neuen kaufen solle.
hä?? is da ok so?? muss sie sich nicht daraum kümmern?? wenn der mieter sich nun einen eigenen kühlschrank zulegen muss, dann hätt er ja gleich eine wohnung ohne EBK nehmen können.
die vermieterin pocht darauf, das der vormieter nie etwas davon gesagt hat.
was kann man da am besten tun??

wie schaut es bei einem defektem heizkörper im wohnzimmer aus?? wenn dort 2 heizkörper, ein kleiner und ein großer sind und der große nicht funktioniert, der vermieter den aber nicht richten lässt, was macht man da als mieter am besten??

danke für antworten.
schönen gruß

axl

hallo,

angenommen, man sucht eine wohnung und man legt großen wert
auf eine EinBauKüche, will also unbedingt nur eine wohnung mit
EBK, weil einem die anschaffung zu teuer wäre, etc…
wenn man dann eine wohnung mit EBK hat und einzieht, stellt
sich heraus das der kühlschrank nicht richtig kühlt, er kühlt
nur auf 15 grad runter, nicht weiter. bei der besichtigung
konnte man das nicht merkrn, da der kühlschrank ausgesteckt
und die tür offen war.
die vermieterin meint, das sie da nix tun könne und ich mir
einen neuen kaufen solle.

Die Vermieterin ist verpflichtet den Kühlschrank reparieren oder gar austauschen zu lassen. Voraussetzung ist aber, dass die Einbauküche Bestandteil des Mietvertrages ist.

wie schaut es bei einem defektem heizkörper im wohnzimmer
aus?? wenn dort 2 heizkörper, ein kleiner und ein großer sind
und der große nicht funktioniert, der vermieter den aber nicht
richten lässt, was macht man da als mieter am besten??

Dieser Mangel muss die Vermieterin beseitigen.

Es muss der Vermietrin der Mangel schriftlich mitgeteilt werden. Es muss die Aufforderung ergehen, dass bis zum 20.10.2004 die Mängel beseitigt sind. Dann muss gleichzeitig der Hinweise ergehen, dass bis zur Beseitigung der Mängel die Miete unter Vorbehalt bezahlt wird, zudem vorbehalten bleibt die Miete zu mindern.

Gruss Günter

hallo günter,

danke für deine klare antwort. jetzt weiß ich wenigstens woran ich bin.
vielen dank

axl

Es muss der Vermietrin der Mangel schriftlich mitgeteilt
werden. Es muss die Aufforderung ergehen, dass bis zum
20.10.2004 die Mängel beseitigt sind. Dann muss gleichzeitig
der Hinweise ergehen, dass bis zur Beseitigung der Mängel die
Miete unter Vorbehalt bezahlt wird, zudem vorbehalten bleibt
die Miete zu mindern.

eine kurze frage habe ich dann doch noch. habe grad den brief aufgesetzt. um wieviel kann man eigentlich bei diesen mängeln (eine kalte heizung, eine heizung die sich nicht abdrehen lässt, defekter kühlschrank) mindern?? wieviel prozent wären gerechtfertigt??

schönen tag
axl

kurze Anmerkung
Hallo,

ich gehe davon aus, das es sich bei dem defekten Kühlschrank um einen gravierenden Mangel handelt, schliesslich ist ein funktionierender Kühlschrank eins der wichtigsten Dinge im Haushalt. Man stelle sich nur mal das Bier wird nicht richtig kalt :wink:

Da deine Vermieterin dir nun schon nahelegte einen neuen Kühlschrank zu kaufen, würde ich dies auch machen und den Preis dann von der Miete abhalten. Allerdings würde ich das in einem Schreiben ankündigen.

Gruß
roland

Hallo Axl,

Es muss der Vermietrin der Mangel schriftlich mitgeteilt
werden. Es muss die Aufforderung ergehen, dass bis zum
20.10.2004 die Mängel beseitigt sind. Dann muss gleichzeitig
der Hinweise ergehen, dass bis zur Beseitigung der Mängel die
Miete unter Vorbehalt bezahlt wird, zudem vorbehalten bleibt
die Miete zu mindern.

eine kurze frage habe ich dann doch noch. habe grad den brief
aufgesetzt. um wieviel kann man eigentlich bei diesen mängeln
(eine kalte heizung, eine heizung die sich nicht abdrehen
lässt, defekter kühlschrank) mindern?? wieviel prozent wären
gerechtfertigt??

Kühlschrank nicht benutzbar und somit kann nicht preisgünstig eingekauft werden - da nicht kühle Lagerung möglich. 20-25 EURO.
Die Heizung kann derzeit mit höchstens 15 %, naheliegender wäre 10 % gemindert werden. Vor allem - zumindest bei uns - sind noch aussen Temperaturen von 21 Grad um 18.50 Uhr.

Gruss Günter