Nebenkosten

Ist es richtig, dass ein Mieter eine Nebenkostenabrechnung nicht bezahlen muss, wenn der Abrechnungszeitraum bis zum 31.03.2003 angegeben ist und er die Abrechnung im September 04 erst erhalten hat?

Was wäre, wenn mit diesem Brief ebenfalls eine Abrechnung für den Zeitraum Okt.2001-31-12.01, sowie eine Abrechnung für 2002 beiliegen würde? Diese, müssen doch sicherlich nicht bezahlt werden, da diese Ansprüche verjährt sind.

Wäre der Vermieter verpflichtet eine Erhöhung der Nebenkosten anzusetzen, wenn die Nachzahlung für ein Jahr ca 1000€ beträgt?

Ist es richtig, dass ein Mieter eine Nebenkostenabrechnung
nicht bezahlen muss, wenn der Abrechnungszeitraum bis zum
31.03.2003 angegeben ist und er die Abrechnung im September 04
erst erhalten hat?

Nein,

diese Rechnung kann bis 31.12.2004 vorgelegt werden.

Was wäre, wenn mit diesem Brief ebenfalls eine Abrechnung für
den Zeitraum Okt.2001-31-12.01, sowie eine Abrechnung für 2002
beiliegen würde? Diese, müssen doch sicherlich nicht bezahlt
werden, da diese Ansprüche verjährt sind.

Die Abrechnung 2001 ( verwirkt ab 01.01.2003 ) und 2002 ( verwirkt ab 01.01.2004 ) sidn verwirkt. Nachzahlungen sind vom Mieter nicht zu leisten. Guthaben hat der Vermieter zu erstatten.

Wäre der Vermieter verpflichtet eine Erhöhung der Nebenkosten
anzusetzen, wenn die Nachzahlung für ein Jahr ca 1000€
beträgt?

Verpflichtet nicht, aber es wäre sinnvoll.

Gruss Günter