Fehlendes Schloß im Treppenhaus

Hallo liebe www-Gemeinde,

angenommen Herr Muster wohnt in einen Haus in dem es verschiedene Mietwohnungen gibt. Die Wohnungen haben selbstverständlich alle eine Tür und auch ein Schloss. Soweit alles OK. Aber wenn man einen dieser Bewohner besuchen möchte, muß man zunächst an der Haustüre, die dann zum Treppenhaus führt klingeln.

Nun hat diese Haustüre für gewöhnlich ein Schloss welches sich dann über einen elektrischen Öffner öffnen lässt. Angenommen in Herrn Musters Haus fehlt seit etwa 18 Tage dieses Schloss, bzw. die komplette Schliessanlage. Herr Muster hat deshalb auch schon mehrere male bei der Hausverwaltung angerufen und gebeten -da das Haus in einer Gegend in Berlin liegt die Nachts als nicht gerade ruhig gilt- dass hier Abhilfe geschaffen wird. Es passiert aber von Seiten der Hausverwaltung nichts. Es heisst immer „wir leiten es weiter“ passiert is aber nix

Was könnte Herr Muster tun?

Hi,

Herr Muster muss die Hausverwaltung und in Kopie seinen Vermieter nochmals schriftlich auf den Mangel hinweisen, einen Termin zur Beseitigung des Mangels setzen und nunmehr auch die Erklärung abgeben, dass im Falle eines Versicherungsfalles die Hausverwaltung/Vermieter zu Schadenersatz herangezogen werden, wenn der Mieter Muster den Versicherungsschutz durch „grobe Fahrlässigkeit“ der Verwaltung verliert. Ich schätze, man wird dann reagieren. Auch Mietminderung ankündigen für den Fall, dass weiterhin kein ordnungsgemässes Schliessen der Türe möglich ist. 3 % sind hierbei möglich.

Gruss Günter

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