Ein Mieter hat vom 1.September 2003 bis 30.Dezember 2003 in einer Mietswohnung
gewohnt und in der Zeit kaum geheizt. Sein Mietvertrag lief bis 15.Februar 2004.
vom 1.Januar bis 15. Feburar wurde überhaupt nicht geheizt oder Wasser
verschwendet etc., weil die Wohnung leer stand.
Vom 15. Feburar bis 31. August 2004 bezog ein neuer Mieter die Wohnung und wird
in den kalten Monaten kräftig geheizt haben.
Jetzt flattert dem damaligen Mieter eine Betriebskostenabrechnung ins Haus in der
steht, dass XX Euro für die gesamten 366 Tage verbraucht wurden und er den Anteil
für die 168 Tage die ihm zustanden bezahlen muss.
Jedoch fühlt sich der Mieter dadurch verpflichtet die Kosten der Nachmieter
mitzutragen, da er während seiner Periode kaum Kosten verbraucht hat.
Wie sieht es rechtlich aus, hätte der Vermieter jemanden zum Ablesen kommen
lassen müssen, sobald der eine Mieter gegangen war oder ist es „legal“ wenn der
Gesamtbetrag einfach in Anteile verrechnet wird?
Hallo,
wie soll ohne Zwischenablesen bei Mieterwechsel der tatsächliche Verbrauch ermittelt werden? Du kannst ja gerne behaupten, du hättest nichts verbraucht, dies müsste aber eben über die Zählerstände/Ablesewerte bei Auszug nachgewiesen werden.
So ist es normalerweise auch üblich, eine offizielle Wohnungsübergabe mit Vermieter u. altem Mieter zu machen, wo u.a. die Endverbrauchsstände abgelesen werden und darüber noch idealerweise ein schriftliches Protokoll geführt.
Ist ein solches nicht geschehen, wird eben der Zeitraum für die Nutzung der Wohnung zugrunde gelegt.
ich denke, der Vermieter ist nicht verpflichtet , eine solche Zwischenablesung zu machen - als Mieter sollte man allerdings immer daran interessiert sein
§ 9b Abs. 1 HeizkostenV l legt die grundsätzliche Verpflichtung zu einer Zwischenablesung fest. Bei einem Nutzerwechsel innerhalb eines Abrechnungszeitraumes hat der Gebäudeeigentümer/Vermieter eine Ablesung der Ausstattung zur Verbrauchserfassung der vom Wechsel betroffenen Räume vorzunehmen. Gegen die Abrechnung deshalb Widerspruch einlegen. Ersatzweise anteilige Kosten erstatten.
Gruss Günter
Ein Mieter hat vom 1.September 2003 bis 30.Dezember 2003 in
einer Mietswohnung
gewohnt und in der Zeit kaum geheizt. Sein Mietvertrag lief
bis 15.Februar 2004.
vom 1.Januar bis 15. Feburar wurde überhaupt nicht geheizt
oder Wasser
verschwendet etc., weil die Wohnung leer stand.
Vom 15. Feburar bis 31. August 2004 bezog ein neuer Mieter die
Wohnung und wird
in den kalten Monaten kräftig geheizt haben.
Jetzt flattert dem damaligen Mieter eine
Betriebskostenabrechnung ins Haus in der
steht, dass XX Euro für die gesamten 366 Tage verbraucht
wurden und er den Anteil
für die 168 Tage
?? weshalb 168 Tage, den 1.01. - 15.2 sind nur 26 Tage. Da sind einige Daten in sich nicht stimmig.
die ihm zustanden bezahlen muss.
Jedoch fühlt sich der Mieter dadurch verpflichtet die Kosten
der Nachmieter
mitzutragen, da er während seiner Periode kaum Kosten
verbraucht hat.
Wie sieht es rechtlich aus, hätte der Vermieter jemanden zum
Ablesen kommen
lassen müssen, sobald der eine Mieter gegangen war oder ist es
„legal“ wenn der
Gesamtbetrag einfach in Anteile verrechnet wird?