Liebe Wissenden
Angenommen, jemand hat sich einen Hund zugelegt (in einem Mietshaus).
Und in dem Mietshaus sind auch Hund erlaubt, wenn man sich eine Genehmigung vom Vermieter geholt hat. Und man hat sich keine Genehmigung geholt, weil es schon der dritte Hund ist, den man in diesem Haus ohne Genehmigung hat. Andere Mitmieter haben auch Hunde in diesem Haus.
Angenommen, jetzt würde sich ein Mieter beim Vermieter über diesen Hund beschweren und man würde jetzt vom Vermieter (bzw. einer Wohngesellschaft) gesagt bekommen, daß man den Hund abschaffen soll, weil man verpasst hat eine Genehmigung zu holen. Könnte man dann daran noch etwas machen, oder ist dies vom Vermieter endgültig???
Vielen Dank
Hallo,
Angenommen, jemand hat sich einen Hund zugelegt (in einem
Mietshaus).
Und in dem Mietshaus sind auch Hund erlaubt, wenn man sich
eine Genehmigung vom Vermieter geholt hat. Und man hat sich
keine Genehmigung geholt, weil es schon der dritte Hund ist,
den man in diesem Haus ohne Genehmigung hat. Andere Mitmieter
haben auch Hunde in diesem Haus.
somit muss Tierhaltung erlaubt werden
Angenommen, jetzt würde sich ein Mieter beim Vermieter über
diesen Hund beschweren und man würde jetzt vom Vermieter (bzw.
einer Wohngesellschaft) gesagt bekommen, daß man den Hund
abschaffen soll, weil man verpasst hat eine Genehmigung zu
holen. Könnte man dann daran noch etwas machen, oder ist dies
vom Vermieter endgültig???
es kann so bleiben, Rest ist bereits auf direkte Anfrage beantwortet
Gruss Günter