Mietkaution

Ich habe zum 31.10.04 ein Mietverhältnis fristgemäß beendet. Als ich nun den Vermieter nach der Kautionsrückzahlung fragte, meinte dieser pauschal das er die Kaution frühestens nach 3 Monaten ausbezahlen werde. Die Wohnung weißt weder Schäden auf, noch ist mit Nebenkostennachzahlungen zu rechnen.

Kann ich meinen ehemaligen Vermieter irgendwie belangen? Wenn ich bei Einzug meine Kaution hinterlege, möchte ich diese auch bei Auszug wieder haben.

Hallo,

soll wohl ein anderes Datum sein. Wenn es keine Mängel gibt und auch keine Nachforderung zu erwarten ist, fordere den Vermieter auf bis spätestens 20.10.2004 die Kaution auszuzahlen und wenn er sich nicht dazu in der Lage sieht Dir den Nachweis zu diesem Termin vorzulegen, dass die Kaution getrennt von seinem Vermögen angelegt ist.

Gruss Günter

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Hallo,

soll wohl ein anderes Datum sein. Wenn es keine Mängel gibt
und auch keine Nachforderung zu erwarten ist, fordere den
Vermieter auf bis spätestens 20.10.2004 die Kaution
auszuzahlen und wenn er sich nicht dazu in der Lage sieht Dir
den Nachweis zu diesem Termin vorzulegen, dass die Kaution
getrennt von seinem Vermögen angelegt ist.

Gruss Günter

Hallo Günter,

nein, der Termin ist schon richtig. Mietvertrag läuft noch bis 31.10.04. Ausgezogen bin ich allerdings schon am 01.10.04.
Für Oktober wurde nochmal die Warmmiete überwiesen (wie angeraten), obwohl im Oktober keine Nebenkosten mehr verbraucht werden. NK für 58 qm betrugen 165 €. Daher erwarte ich auch keine Nachzahlung mehr.

Was wenn er den Termin nicht hält? Wie ist das schuldrechtlich geregelt? Befindet er sich wenn er die Frist nicht einhält im Zahlungsverzug und muss er in dem Fall meine Anwaltskosten übernehmen?

Gruß,

Alex

Hallo,

soll wohl ein anderes Datum sein. Wenn es keine Mängel gibt
und auch keine Nachforderung zu erwarten ist, fordere den
Vermieter auf bis spätestens 20.10.2004 die Kaution
auszuzahlen und wenn er sich nicht dazu in der Lage sieht Dir
den Nachweis zu diesem Termin vorzulegen, dass die Kaution
getrennt von seinem Vermögen angelegt ist.

Gruss Günter

Hallo Günter,

nein, der Termin ist schon richtig. Mietvertrag läuft noch bis
31.10.04. Ausgezogen bin ich allerdings schon am 01.10.04.
Für Oktober wurde nochmal die Warmmiete überwiesen (wie
angeraten), obwohl im Oktober keine Nebenkosten mehr
verbraucht werden. NK für 58 qm betrugen 165 €. Daher erwarte
ich auch keine Nachzahlung mehr.

Was wenn er den Termin nicht hält? Wie ist das schuldrechtlich
geregelt? Befindet er sich wenn er die Frist nicht einhält im
Zahlungsverzug und muss er in dem Fall meine Anwaltskosten
übernehmen?

Hallo Alex,

ich dachte wirklich, dass ein Tippfehler vorliegt. Da aber der Termin erst der 31.10.2004 ist, gibt es keinerlei Grund für den Vermieter, dass er die Kaution zum 31.01.2004 erstattet. Selbst dann, wenn die Wohnung schon ohne Mängel übergeben ist - mit sämtlichen Schlüsseln - kann der Vermieter zumindest einen Teil der Kaution einbehalten. Er darf den Einbehalt nur nicht „zur Aufrechnung mit Nebenkosten“ erklären. Erklärt er jedoch ein Zurückbehaltungsrecht wegen zu erwartenden Nachforderungen aus Nebenkosten, darf er Geld einbehalten.

Ist die Wohnung übergeben, kann etwa 2/3 der Kaution gefordert werden. Der Rest kann beim Vermieter bleiben bis die Nebenkosten abgerechnet sind. Kosten eiens Anwaltes muss der Mieter selbst zahlen, da bisher kein Verzug gesetzt und auch eingetreten ist und vor Ende Januar 2005 auch nicht eintreten wird.

Gruss Günter