Kaution und nebenkosten

hallo,

anfang april zogen mieter xy und mieterin xx in eine neue wohnung.
die miete + nebenkosten (120 €),sowie die kaution in höhe von 800 € wurden sofort bar bezahlt.
im laufe der zeit,haben mieter xy und mieterin xx allerdings kein sparbuch zu sehen bekommen wo die kaution drauf eingezahlt wurde.
auch viel mieter xy und mieterin xx auf,das im haus ein hoher wasserverbrauch ist.
mieter xy und mieterin xx machten sich daraufhin auf die suche nach einer wasseruhr,zb. in der waschküche wo jeder einen eigenen wasseranschluss hat,aber die suche blieb erfolglos.
man sprach vermieter xyx an und erhielt die auskunft das die nebenkosten 1 x jährlich auf 3 familien abgerechnet werden.
genauso würde er die heizkosten abrechnen,da an den heizungen kein ableseröhrchen vorhanden ist.

müssen mieter xy und mieterin xx das akzeptieren oder können sie sich dagegen wehren?

Heizkosten müssen mindestens zu 50% nach dem individuellen Verbrauch abgerechnet werden.
http://www.heizkostenverordnung.de/frameset.html

…Wasserkosten hingegen leider nicht.
gruß n.

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Heizkosten müssen mindestens zu 50% nach dem individuellen
Verbrauch abgerechnet werden.
http://www.heizkostenverordnung.de/frameset.html

und wie kann man das nachvollziehen?die werden doch nicht abgelesen,sondern die zahlen werden von dem vermieter xyx einfach vorgegeben.

…Wasserkosten hingegen leider nicht.
gruß n.

also darf der vermieter xyx weiter mit dem wasser haus und hof abspritzen?
es wird kein wasserzähler eingebaut?

Heizkosten müssen mindestens zu 50% nach dem individuellen
Verbrauch abgerechnet werden.
http://www.heizkostenverordnung.de/frameset.html

und wie kann man das nachvollziehen?die werden doch nicht
abgelesen,sondern die zahlen werden von dem vermieter xyx
einfach vorgegeben.

Der Vermieter hat Rechnungen. Diese muss er natürlich vorlegen. Zum Rest hat sich Norbert geäussert.

…Wasserkosten hingegen leider nicht.
gruß n.

also darf der vermieter xyx weiter mit dem wasser haus und hof
abspritzen?

ja, aber er muss sich dann einen Sonderanteil zurechnen lassen. Der Verbrauch wird nach Personentagen abgerehcnet. Dies bedeutet, dass pro Person jeder Monate nach Tagen addiert wird. Man wird dann - je nach Umfang - bis zu einer Person zusätzlich dem Vermieter - mehr oder weniger - anrechnen müssen, wenn er zusätzlich Wasser entnimmt. Der Betrag pro Person/Pro Monat für Wasser/Abwasser sollte 10 € nicht übersteigen. Hier ist ein Wasser-,/Abwasserpreis von rd. 5 € berücksichtigt.

Gruss Günter

aus §12 heizkostenverordnung
Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften dieser Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, bei der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 vom Hundert zu kürzen.

beachte
http://www.mieterbund.de/presse/2003/presse_aktuell_…

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