Ein Bekannter von mir hat folgendes Problem.Er besitzt ein Dreifamilienhaus in dem er selbst und sein Bruder je eine Wohnung nutzen.Die dritte Wohnung ist an ein Pärchen vermietet worden.Sie ist noch in der Ausbildung,er hatte angeblich einen guten Job.Fakt ist das er überhaupt nicht in der Lage war die Miete aufzubringen,hat sogar schon den Offenbahrungseid abgelegt.Im Mietvertrag wurde aber von ihm versichert das er die Miete aufbringen könne und noch keine Eidesstattliche Versicherung abgelegt hat.Nun hat er seine Partnerin in eine sehr schwierige finanzielle Lage gebracht,Schulden gemacht usw.Sie hat ihn angezeigt und beim Amt Wohngeld beantragt,das aber nur bewilligt wird wenn er auszieht.Daraufhin hat er einen Mietaufhebungevertrag unterzeichnet.Er hätte schon vor 1 Woche ausziehen müssen,wohnt aber immer noch da.Das Mädel ist schon ganz verzweifelt und weiß nicht wie sie ihn rausbekommen kann.Er behauptet ,sie hätte ihn mit dem Vertrag über den Tisch gezogen und droht ihr mit dem Anwalt.Das Mädel befürchtet nun das er gar nicht mehr ausziehen wird,weil er auch in seiner Situation keine Wohnung finden wird.
Frage:Kann mein Bekannter ihn aus der Wohnung weisen?Und besteht die Möglichkeit ihn dann anschließend abzumelden?Er wird es ,so wie es aussieht nicht tun.
Hi,
der wesentliche Hinweis, wer im Mietvertrag eingetragen ist, fehlt. Konnte er überhaupt einen Aufhebungsvertrag schliessen und weshalb dann nur für sich, nicht für die Freundin ? Wenn sie in einer Notlage ist, sollte sie umgehend einen Anwalt aufsuchen. Hier kommen wohl auch weitere Probleme hinzu.
Der Vermieter kann nur klagen, selbst darf er nicht handeln. Abmelden hilft wohl kaum was, wenn er nicht auszieht.
Gruss Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Den ersten Mietvertrag haben beide unterzeichnet,sie haben aber den Mietvertrag auch beide zum 31.12.2004 gekündigt,allerdings mit der Klausel das ein vorzeitiger Auszug möglich ist ,wenn ein Nachmieter vorhanden ist.Dieser Nachmieter ist nun das Mädel alleine,sie hat einen neuen Mietvertrag,der nur auf ihrem Namen läuft ab dem 1.10.2004.Dies ging natürlich nur weil der Partner diesen Mietaufhebungvertrag zum 30.9.2004 unterzeichnet hat.Er meint nun er könne bis zu 3 Monaten *auf Besuch*dableiben,ob das so ist,weiß ich nicht,da er ja keinen anderen Wohnsitz hat und sich auch nicht abgemeldet hat.
Mein Bekannter möchte ihn natürlich nicht mehr in der Wohnung haben,alleine deswegen weil jede Woche der Gerichtsvollzieher vor der Türe stand.Die Miete kam auch immer sehr unregelmäßig,diesen Monat konnte die neue Mieterin noch nicht bezahlen weil das Amt ihr noch kein Geld überwiesen hat.Damit hat er allerdings kein Problem,weil er denkt das die Miete ja vom Amt bewilligt wird.Allerdings weiß ich nicht wie das Aussieht wenn das Amt mal gucken kommt und der Typ da immer noch wohnt.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Vera,
Den ersten Mietvertrag haben beide unterzeichnet,sie haben
aber den Mietvertrag auch beide zum 31.12.2004
gekündigt,allerdings mit der Klausel das ein vorzeitiger
Auszug möglich ist ,wenn ein Nachmieter vorhanden ist.Dieser
Nachmieter ist nun das Mädel alleine,sie hat einen neuen
Mietvertrag,der nur auf ihrem Namen läuft ab dem
1.10.2004.Dies ging natürlich nur weil der Partner diesen
Mietaufhebungvertrag zum 30.9.2004 unterzeichnet hat.Er meint
nun er könne bis zu 3 Monaten *auf Besuch*dableiben,ob das so
ist,weiß ich nicht,da er ja keinen anderen Wohnsitz hat und
sich auch nicht abgemeldet hat.
Besuch ist aber ja nur möglich, wenn die andere Seite dies als Besuch erlaubt. Wobei mich dies dann schon etwas erstaunt.
Mein Bekannter möchte ihn natürlich nicht mehr in der Wohnung
haben,alleine deswegen weil jede Woche der Gerichtsvollzieher
vor der Türe stand.Die Miete kam auch immer sehr
unregelmäßig,diesen Monat konnte die neue Mieterin noch nicht
bezahlen weil das Amt ihr noch kein Geld überwiesen hat.Damit
hat er allerdings kein Problem,weil er denkt das die Miete ja
vom Amt bewilligt wird.Allerdings weiß ich nicht wie das
Aussieht wenn das Amt mal gucken kommt und der Typ da immer
noch wohnt.
Dann wird dessen Einkommen zum Gesamteinkommen gerechnet. Notfalls auch bei Erreichen von Hartz IV werden beide Einkommen als Haushaltseinkommen gerechnet.
Gruss Günter
Ein Bekannter von mir hat folgendes Problem.Er besitzt ein
Dreifamilienhaus in dem er selbst und sein Bruder je eine
Wohnung nutzen.Die dritte Wohnung ist an ein Pärchen vermietet
worden.Sie ist noch in der Ausbildung,er hatte angeblich einen
guten Job.Fakt ist das er überhaupt nicht in der Lage war die
Miete aufzubringen,hat sogar schon den Offenbahrungseid
abgelegt.Im Mietvertrag wurde aber von ihm versichert das er
die Miete aufbringen könne und noch keine Eidesstattliche
Versicherung abgelegt hat.Nun hat er seine Partnerin in eine
sehr schwierige finanzielle Lage gebracht,Schulden gemacht
usw.Sie hat ihn angezeigt und beim Amt Wohngeld beantragt,das
aber nur bewilligt wird wenn er auszieht.Daraufhin hat er
einen Mietaufhebungevertrag unterzeichnet.Er hätte schon vor 1
Woche ausziehen müssen,wohnt aber immer noch da.
Die noch wohnende Mieterin kann Ihm ein Hausverbot erteilen.
Er muss dann gehen ! Verbleiben ein Dauerdelikt Hausfriedensbruch !
„Sie hat ihn angezeigt“ weshalb wäre noch wichtig zu wissen weshalb.
- Wenn der schon einen Offi hatte (vor der Mietvertragunterzeichnung)ist sein Vertrag faktisch nicht vorhanden, wenn er danach gefragz wurde und er dies arglistig verschwiegen hatte.
Anfechen wegen arglistiger Täuschung. UND gleichzeitig eine Betrugsanzeige.
Hausverbot erteilen kann die Mieterin wenn er freiwillig nicht geht
an Kopf und Kragen und raus.
Verlangen/erbitten kann die Mieterin diese Hilfsleistung.
Jakob
Das Mädel ist
schon ganz verzweifelt und weiß nicht wie sie ihn rausbekommen
kann.Er behauptet ,sie hätte ihn mit dem Vertrag über den
Tisch gezogen und droht ihr mit dem Anwalt.Das Mädel
befürchtet nun das er gar nicht mehr ausziehen wird,weil er
auch in seiner Situation keine Wohnung finden wird.
Frage:Kann mein Bekannter ihn aus der Wohnung weisen?Und
besteht die Möglichkeit ihn dann anschließend abzumelden?Er
wird es ,so wie es aussieht nicht tun.Den ersten Mietvertrag haben beide unterzeichnet,sie haben
aber den Mietvertrag auch beide zum 31.12.2004
gekündigt,allerdings mit der Klausel das ein vorzeitiger
Auszug möglich ist ,wenn ein Nachmieter vorhanden ist.Dieser
Nachmieter ist nun das Mädel alleine,sie hat einen neuen
Mietvertrag,der nur auf ihrem Namen läuft ab dem
1.10.2004.Dies ging natürlich nur weil der Partner diesen
Mietaufhebungvertrag zum 30.9.2004 unterzeichnet hat.Er meint
nun er könne bis zu 3 Monaten *auf Besuch*dableiben,ob das so
ist,weiß ich nicht,da er ja keinen anderen Wohnsitz hat und
sich auch nicht abgemeldet hat.
Mein Bekannter möchte ihn natürlich nicht mehr in der Wohnung
haben,alleine deswegen weil jede Woche der Gerichtsvollzieher
vor der Türe stand.Die Miete kam auch immer sehr
unregelmäßig,diesen Monat konnte die neue Mieterin noch nicht
bezahlen weil das Amt ihr noch kein Geld überwiesen hat.Damit
hat er allerdings kein Problem,weil er denkt das die Miete ja
vom Amt bewilligt wird.Allerdings weiß ich nicht wie das
Aussieht wenn das Amt mal gucken kommt und der Typ da immer
noch wohnt.
Nun hat mein Bekannter noch folgendes Problem.Der Typ wohnt immer noch da,das Mädel behauptet er täte ihr leid und er wüsste nicht wohin.Sie wird ihn dann wohl nicht aus der Wohnung weisen.
Aber:mein Bekannter hat ein Formular für die Wohngeldstelle ausgefüllt unter der Annahme das der Typ ausgezogen ist.Das ist ja nun nicht der Fall und mein Bekannter hat nun Angst daß das Amt ihn wegen falscher Angaben belangen könnte.Die Miete ist auch immer noch nicht bezahlt und so wie es aussieht wird das Amt die dann wohl auch nicht übernehmen.Besteht die Möglichkeit das mein Bekannter der Frau auch kündigen kann,zB wegen falscher Angaben oder wegen nicht erlaubter Untervermietung oder weil die Miete nicht kommt?Die Miete ist auch immer sehr spät,also nie zum vereinbarten Termin gezahlt worden.Und müsste er dann eine Kündigungsfrist einhalten oder könnte er fristlos bzw zum nächsten ersten kündigen?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ein Bekannter von mir hat folgendes Problem.Er besitzt ein
Dreifamilienhaus in dem er selbst und sein Bruder je eine
Wohnung nutzen.Die dritte Wohnung ist an ein Pärchen vermietet
worden.Sie ist noch in der Ausbildung,er hatte angeblich einen
guten Job.Fakt ist das er überhaupt nicht in der Lage war die
Miete aufzubringen,hat sogar schon den Offenbahrungseid
abgelegt.Im Mietvertrag wurde aber von ihm versichert das er
die Miete aufbringen könne und noch keine Eidesstattliche
Versicherung abgelegt hat.Nun hat er seine Partnerin in eine
sehr schwierige finanzielle Lage gebracht,Schulden gemacht
usw.Sie hat ihn angezeigt und beim Amt Wohngeld beantragt,das
aber nur bewilligt wird wenn er auszieht.Daraufhin hat er
einen Mietaufhebungevertrag unterzeichnet.Er hätte schon vor 1
Woche ausziehen müssen,wohnt aber immer noch da.Das Mädel ist
schon ganz verzweifelt und weiß nicht wie sie ihn rausbekommen
kann.Er behauptet ,sie hätte ihn mit dem Vertrag über den
Tisch gezogen und droht ihr mit dem Anwalt.Das Mädel
befürchtet nun das er gar nicht mehr ausziehen wird,weil er
auch in seiner Situation keine Wohnung finden wird.
Frage:Kann mein Bekannter ihn aus der Wohnung weisen?Und
besteht die Möglichkeit ihn dann anschließend abzumelden?Er
wird es ,so wie es aussieht nicht tun.Nun hat mein Bekannter noch folgendes Problem.Der Typ wohnt
immer noch da,das Mädel behauptet er täte ihr leid und er
wüsste nicht wohin.Sie wird ihn dann wohl nicht aus der
Wohnung weisen.
Aber:mein Bekannter hat ein Formular für die Wohngeldstelle
ausgefüllt unter der Annahme das der Typ ausgezogen ist.Das
ist ja nun nicht der Fall und mein Bekannter hat nun Angst daß
das Amt ihn wegen falscher Angaben belangen könnte.
Hallo,
Dein Bekannter soll die entsprechende Stelle hinweisen, dass sich unerwartet die Verhältnisse geändert haben und er seine auf dem ausgefüllten Antrag enthaltenen Daten als nicht mehr gültig erklärt. Kann es sein, dass die Dame nie den Herrn aus der Wohnung haben wollte, aber im Gegenzug dies mal so erklärte, damit sie höhere Zahlungen erhält ???
Die Miete
ist auch immer noch nicht bezahlt und so wie es aussieht wird
das Amt die dann wohl auch nicht übernehmen.Besteht die
Möglichkeit das mein Bekannter der Frau auch kündigen kann,zB
wegen falscher Angaben oder wegen nicht erlaubter
Untervermietung oder weil die Miete nicht kommt?
Es muss hier zuerst mal eine Abmahnung wegen der verspäteten Zahlung. Wenn der Bekannte zudem von einem bestehenden Untermietverhältnis ausgehen muss, frage ich mich, was da in staatlichen Leistungen durch vorgetäuschte andere Verhältnisse möglicherweise gezhalt wird oder versucht wird zu erreichen.
Die Miete ist
auch immer sehr spät,also nie zum vereinbarten Termin gezahlt
worden.Und müsste er dann eine Kündigungsfrist einhalten oder
könnte er fristlos bzw zum nächsten ersten kündigen?
Es muss zuerst abgemahnt werden und die Kündigung muss für die Wiederholung angedroht werden. Soweit sogar ein nicht genehmigtes Untermietverhältnis besteht muss die Mieterin aufgefordert werden, den Untermieter zum Verlassen der Wohnung aufzufordern.
Gruss Günter