Hausverwaltung verklagt Vermieter wg. Parabolant

Guten Abend.

Angenommen, ein Vermieter bekommt am z.Bsp. 07.10.2004 einen Brief seiner Hausverwaltung, da die vermietete Wohnung zu einer Gemeinschaftsanlage gehört. In diesem Brief steht, seine Mieter hätten unberechtigterweise eine Parabolantenne auf dem Balkon installiert. Aufgrund einer Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft dürfe aber keine Parabolantenne installiert werden. Die Hausverwaltung fordere daher den Eigentümer auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Antenne entfernt wird, andererseits würde SOFORT eine Klage gegen den Eigentümer am 18.10.2004 eingereicht.
Weiterhin angenommen, der Vermieter wohnt ca. 600 Kilometer von seinem Eigentum entfernt und ist so schnell nicht in der Lage, den Tatbestand zu überprüfen und seine Mieter haben kein Telefon und verstehen zudem kein Deutsch, da sie Albanier sind. Aus diesem Grunde muss eine Verständigung schriftlich erfolgen.
Ist es von seiten der Hausverwaltung rechtens, ohne Beweis eine Klageandrohung auszusprechen? (kein Foto vorhanden).
Wie schnell muss hier ein Vermieter reagieren bzw. kann ein Vermieter hier der Hausverwaltung die Beweispflicht auferlegen?
Welche Fristen gelten den in dem fiktiven Beispiel?

Gruss,

Martin Hebermehl

Hi,

wenn der Mieter Ausländer ist und in der Gemeinschaftsantennenanlage oder Kabel kein Programme seines Landes eingespeist sind braucht die Antenne nicht vom Balkon entfernt werden.
Hierzu gibt es Gerichtsurteile.

nicki

Guten Abend.

Angenommen, ein Vermieter bekommt am z.Bsp. 07.10.2004 einen
Brief seiner Hausverwaltung, da die vermietete Wohnung zu
einer Gemeinschaftsanlage gehört. In diesem Brief steht, seine
Mieter hätten unberechtigterweise eine Parabolantenne auf dem
Balkon installiert. Aufgrund einer Beschlussfassung der
Eigentümergemeinschaft dürfe aber keine Parabolantenne
installiert werden. Die Hausverwaltung fordere daher den
Eigentümer auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Antenne
entfernt wird, andererseits würde SOFORT eine Klage gegen den
Eigentümer am 18.10.2004 eingereicht.
Weiterhin angenommen, der Vermieter wohnt ca. 600 Kilometer
von seinem Eigentum entfernt und ist so schnell nicht in der
Lage, den Tatbestand zu überprüfen und seine Mieter haben kein
Telefon und verstehen zudem kein Deutsch, da sie Albanier
sind. Aus diesem Grunde muss eine Verständigung schriftlich
erfolgen.
Ist es von seiten der Hausverwaltung rechtens, ohne Beweis
eine Klageandrohung auszusprechen? (kein Foto vorhanden).
Wie schnell muss hier ein Vermieter reagieren bzw. kann ein
Vermieter hier der Hausverwaltung die Beweispflicht
auferlegen?
Welche Fristen gelten den in dem fiktiven Beispiel?

Hallo,

die Eigentümer können hier entscheiden was sie wollen, sie bekommen kein Recht. Das Aufstellen eine Parabolantenne auf dem Balkon ist zulässig, wenn es das Gesamtbild der Wohnanlage nicht stört. Dieser Punkt kann hier jedoch vernachlässigt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung in WM 96, 608 ausdrücklich klargestellt, dass hier ein Recht aus Zugang auf ausländische Programme besteht, wenn disese nicht durch Kabel möglich sind. Der Mieter hat in diesem Fall sogar den Anspruch, dass sein Vermieter für ihn die Durchsetzung seines Rechtes auf eine Parabolantenne vornimmt. Der Vermieter muss daher die WEG auffordern und notfalls im Interesse des Mieters klagen, dass der Mieter eine Parabolantenne aufstellen darf. Das Aufstellen der Parabolantenne nur mit Zustimmung des Vermieters reicht allerdings nach Auffassung LG Hanau NJW-RR 99,597 nicht aus.

Das Informationsbedürfnis eines ausländischen Mitbürgers muss beachtet werden. Die Hausverwaltung/WEG kann also eine Parabolantenne nicht verbieten, aber sie kann ein sogenanntes Direktionsrecht ausüben und entscheiden, wo und wie die Antenne anzubringen ist (BayObLG WM 95,224).

Gruss Günter

Vielen Dank für die Info. In meiner Annahme gehe ich gleichfalls von einer Wohnung in Hanau aus.

Gruss,

Martin